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Donnerstag, 24. Mai 2007

ISO-10646 und 0x1E9C? Das große ESZETT

Das kleine Esszett soll groß herauskommen

Düsseldorf (dpa) - Bei der Rechtschreibreform drohte ihm das schmachvolle Aus. Aber es überlebte - wenn auch als minderwertiges Mitglied der Buchstabenfamilie an den Rand des Alphabets gedrängt: das kleine ß.

Der Niedergang des scharfen S muss Mitleid erregt haben, denn inzwischen legen sich mächtige Fürsprecher ins Zeug, damit das kleine Esszett groß herauskommt. Das Deutsche Institut für Normierung (DIN) bemängelt, dass dem ß eine Variante für die Großschreibung fehlt.

Die Internationale Standardisierungs-Organisation ISO hat den deutschen Vorstoß der DIN-Leute nun wohlwollend aufgenommen. Das scharfe S soll endlich auch als Großbuchstabe in den internationalen Schriftzeichenkatalog aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat schon im vergangenen September ihren Segen erteilt.

In einigen Monaten wird dem großen ß voraussichtlich ein fester Platz im Zeichensatz ISO-10646 zugewiesen, genauer gesagt: die Position 0x1E9C. Damit wäre ein fast 130-jähriger Einsatz für ein großes ß doch noch gewonnen.

In den 1950er Jahren zierte das große ß bereits den GROßEN DUDEN der DDR. "Aber das ist wieder eingeschlafen", berichtet der Leipziger Typograph Andreas Stötzner.

Die eklatante Lücke im Normenkatalog musste bei jedem systematischen Geist Unbehagen auslösen: Bislang gibt es 100.000 verschiedene Schriftzeichen. Auch die Schrift längst ausgestorbener Sprachen ist international standardisiert und normiert, nicht aber ein großes ß.

"Das ß ist beileibe kein Exot", rechtfertigt Cord Wischhöfer vom Deutschen Institut für Normierung (DIN) die Bemühungen. Trotz der Krücke "aus ß wird in Großschreibung SS" kommt es zu Sprach- und Sinnverwirrung: War bei der MASSE die Masse gemeint oder waren es die Maße?

Besonders in Namen stellt sich das Problem. Es soll sogar schon Steuerzahler gegeben haben, die die Forderungen des Finanzamts an ESSER oder PREUSS mit dem Hinweis zerrissen, man heiße schließlich Eßer oder Preuß.

Die behördliche Großschreibung der Nachnamen birgt somit eine gefährliche Unschärfe, die endlich entschärft wäre. "Deswegen sind schon Prozesse geführt worden", berichtet Stötzner.

Schließlich behalf man sich damit, dass um der Eindeutigkeit willen auch in der Großschreibung das kleine ß verwendet werden darf.

Nun zerbrechen sich Schrift-Designer den Kopf darüber, wie das große Esszett aussehen könnte. In der von Stötzner herausgegebenen Fachzeitschrift "Signa" sind die Bemühungen der Graphologen bis ins Detail dokumentiert.

Das große Esszett sollte dem kleinen ß ähnlich sein und nicht mit dem großen B verwechselt werden. Mit mehreren Varianten für gängige Schriftarten haben die Designer das Problem elegant durch unterschiedlich große Bögen und eine unten offene Type gelöst.

Allein: In der Handschrift sieht das große ß dem versalen B doch wieder zum Verwechseln ähnlich.

Außerdem müssen auch die Tastaturen-Hersteller eines Tages bereit sein, das ß aus seinem Schattendasein unter dem Fragezeichen zu erlösen und zu einer eigenen Taste auf der deutschen Tastatur zu verhelfen, wie es dem dann vollwertigen 27. Buchstaben des Alphabets gebührt - die Umlaute nicht mitgezählt.

Quelle: GMX Portal

Sonntag, 20. Mai 2007

Thailand: Weiß um jeden Preis

Gefährlicher Schönheitstrend in Thailand:

Weiß sein um jeden Preis

Nur helle Haut gilt in Thailand als edel und vornehm. Weiße Menschen seien beliebter, hübscher und verdienten mehr Geld - so die landläufige Meinung. Deshalb hilft, wer von Natur aus dunkel ist, mit weiß machenden Cremes nach. Fatale Gesundheitsschäden sind für viele die Folge.

Von Ariane Reimers, ARD-Studio Singapur

Schön sein - weiß sein: Das war ihr Traum. Deswegen hat Khun Panya immer wieder weiß machende Cremes benutzt, Gesicht, Ausschnitt, Arme damit eingerieben. Doch die aggressiven Kosmetika haben ihre Haut ruiniert, ihr Gesicht entstellt. Lange schon ist sie in ärztlicher Behandlung, aber bisher hat keine Salbe geholfen. Und auch die Ärzte machen ihr nicht viel Hoffnung.

"Warum bloß habe ich diese Creme benutzt? Warum nur", fragt sich die Frau heute verzweifelt. "Es ist so schrecklich. Ich traue mich nicht mehr rauszugehen. Ich mag mich nicht im Spiegel angucken. Ich habe kein Selbstvertrauen mehr. Ich hoffe, dass irgendein Arzt mir eine Salbe gibt, die mir hilft."

Wer arm ist, kauft dubiose Produkte auf dem Markt

Khun Panya kommt aus Rayong, einem kleinen Städtchen zwei Stunden südlich von Bangkok. Weil sie sich die teuren Cremes der etablierten Kosmetikhersteller nicht leisten konnte, kaufte sie ihr Produkt auf einem der lokalen Märkte. Dort werden zwischen Garküchen, Kleidungständen und Haushaltsbedarf auch Kosmetika verkauft. Es sind thailändische Produkte ohne Markennamen, sie sind billig und alle versprechen einen weiß machenden Effekt. Doch die meisten Präparate sind illegal, die auf der Packung angegebenen Adressen der Firmen falsch.

Aber wer von den Käuferinnen hier weiß das schon. Khun Panya berichtet: "Ich habe damit mein Gesicht eingecremt - jeden Tag. Nach einer Woche war meine Haut ganz glatt und weich. Dann ist sie wie Dreck abgepellt und mein Gesicht wurde weißer. Nach dem ersten Monat war ich noch zufrieden."

Früher war Khun Panya Sängerin in einem Club, doch den Job ist sie los, seitdem sie ihr Gesicht verloren hat. Nun leben sie und ihr Freund von Gelegenheitsarbeiten und dem, was ihre erwachsenen Kinder abzweigen können. Dabei wollte sie mit einem weißeren Gesicht eigentlich mehr Geld verdienen: "Weiß sein ist einfach besser als dunkel. Du wirst ganz anderes angeguckt. Leute, die nicht in der Öffentlichkeit arbeiten, denken vielleicht anders. Aber als Sängerin, wenn du da heller bist, dann mögen dich die Zuschauer lieber."

Nur helle Haut gilt als edel und vornehm

Weiß machende Produkte sind weit verbreitet, denn nur eine helle Haut gilt in Asien als edel und vornehm - mit allen Konsequenzen. Professor Niwat Polnikorn von der Thai Society of Cosmetic Dermatology and Surgery berichtet: "Hautschäden wie die von Khun Panya behandeln wir häufig. Es kommen viele Leute, die gefährliche Weiß-Cremes benutzt haben und deren Haut infiziert, irritiert und zerstört ist. Mittlerweile sind solche Fälle bei uns sogar die Mehrheit."

Die Werbung im thailändischen Fernsehen macht es vor: Bei der Auswahl der Ballett-Elite wird die dunklere Tänzerin zunächst verschmäht, sie ist verzweifelt. Erst nachdem sie weiß machende Creme benutzt hat, kann sie sich durchsetzen. "Nur wer weiß ist, ist erfolgreich" - das ist die Botschaft der Kosmetikindustrie. Und die meisten in Thailand glauben daran.

Langzeitwirkung aufhellender Cremes nicht erforscht

Hautärzte warnen: Selbst bei den Markencremes sei die Langzeitwirkung der aufhellenden Zutaten noch nicht ausreichend erforscht. Und trotzdem, auch die gebildeten Frauen der Mittelschicht sind dem Weißwahn verfallen. "Vielleicht kommt der Trend, dass Frauen weiß sind, aus Korea oder Japan. Aber ich finde auch, weiß sieht einfach gesünder aus, leuchtender - hübscher", sagt eine Frau auf der Straße. "Die meisten Thai haben eine dunkle Haut - deswegen wollen sie hell sein - wie die Ausländer aus dem Westen", so eine andere.

Die Bewunderung und gesellschaftliche Anerkennung der Werbung für diejenigen, die weiß sind, ist eine zutiefst rassistische Grundhaltung. Doch sie wird in Asien kaum in Frage gestellt. In den Läden gibt es kaum noch Cremes ohne den weiß machenden Effekt.

Verantwortliche werden selten gefasst

Professor Niwat Polnikorn: "Die Supermärkte sind voll von solchen Produkten. Viele sind sehr teuer, und die, die sich das nicht leisten können, kaufen auf dem Schwarzmarkt. Das ist nicht zu kontrollieren: Kaum wird ein Produkt verboten, dann erscheint es unter einem neuen Namen wieder." Mehr als 50 Präparate sind von den Behörden schon verboten worden - die Verantwortlichen werden selten gefasst.

Khun Panya will andere Frauen warnen

Für Khun Panya kommt deren Verfolgung so oder so zu spät. Mit ihrem Beispiel will sie nun andere warnen und hat deshalb den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Aufklärung tut not, denn gerade im ländlichen Thailand ahnen die Menschen nichts von der Gefahr, die aus der Cremetube kommt. Khun: "Viele Frauen haben mich im Fernsehen gesehen. Und sofort angerufen, weil sie die gleichen Symptome hatten wie ich: Hautrötungen, Jucken. Ich habe ihnen gesagt: Hört auf die Cremes zu benutzen. Rechtzeitig. Guckt mich an."

Trotz allem - Khun Panya glaubt immer noch, dass es schöner ist, weiß zu sein. Sie habe einfach nur den falschen Weg gewählt.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 9. Mai 2007

Krippenplätze: Spitzengespräch verlief im Sand

Spitzengespräch noch ohne Ergebnis:

Krippenfinanzierung noch in den Kinderschuhen

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sehen Fortschritte in der Debatte um die Finanzierung für den Kinderkrippenausbau. Beide sprachen nach einem ersten Spitzentreffen von einer "deutlichen Annäherung". "Es ist heute gelungen, erste Schritte auf einem gemeinsamen Weg deutlich zu machen", sagte von der Leyen. Steinbrück betonte nach dem fast zweistündigen Gespräch, man habe Brücken gebaut. Erste Beschlüsse werden frühestens beim Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Montag im Kanzleramt erwartet.


Dabei habe man auch über den von der SPD geforderten Rechtsanspruch auf Krippenplätze gesprochen, sagte Steinbrück. Dies bedeute dann, dass sich der Bund nicht nur an den Investitionen, sondern auch an den Betriebskosten beteiligen müsse. Hier stelle sich die Frage, wie dies verfassungsrechtlich zu lösen sei. Eigentlich ist diese Finanzierung Aufgabe der Länder.


500.000 zusätzliche Krippenplätze geplant

Die Regierung will bis 2013 insgesamt 500.000 neue Betreuungsplätze für Kleinkinder schaffen. Nach den Plänen von der Leyens sollen die Gesamtkosten von zwölf Milliarden Euro zu einem Drittel vom Bund und zu einem Drittel von Ländern und Kommunen getragen werden. Dafür soll unter anderem auch auf die erwarteten Steuermehreinnahmen zurückgegriffen werden. Die restlichen vier Milliarden sollen sich ihrer Ansicht nach durch weniger Ausgaben für Kindergeld wegen des Geburtenrückgangs und Einsparungen beim Arbeitslosengeld für Alleinerziehende ergeben.

Steinbrück lehnt die Verwendung der Steuermehreinnahmen ab und fordert von der Familienministerin eine Umschichtung bereits bestehender Familienleistungen. So wollen die Sozialdemokraten den Ausbau durch Einfrieren des Kindergelds finanzieren sowie durch Abstriche beim Ehegattensplitting für Besserverdienende.

Personalkosten teuerster Teil der Vorhabens


Länder und Gemeinden bekräftigten ihre Forderung nach Bundesmitteln. Die Personalkosten seien vielerorts der teuerste Teil des Vorhabens, sagte der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet dem rbb. Wenn der Bund die Ansprüche an die Kinderbetreuung in die Höhe treibe, müsse er sich auch die Kosten mittragen. Dies sei verfassungsrechtlich machbar, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude, im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.

Quelle: Tagesschau

Donnerstag, 26. April 2007

Skepsis im Bundestag über "Killerspiel"-Verbot

Experten sahen bei einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags am heutigen fünften Jahrestag des Amoklaufs in Erfurt eine weitere Verschärfung des Verbots gewalthaltiger Computerspiele überwiegend skeptisch. Das unter dem Eindruck des Attentats 2003 novellierte Jugendschutzsystem mit den Vorkehrungen zur Alterskennzeichnung, Indizierung und strafrechtlichen Beschlagnahme von Computerspielen sei "genial" und als hervorragend einzustufen, erklärte Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM). Er sehe "keinen Raum mehr für gesetzliche Änderungen", betonte auch Mike Cosse, stellvertretender Vorsitzender der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM).

Gänzlich andere Töne schlug Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) an. Er führte den Abgeordneten zunächst zusammen geschnittene blutige Tötungsszenen aus dem "Road-Game" GTA San Andreas vor. Pfeiffer beklagte, dass gemäß einer Befragung von 6500 Zehnjährigen ein Fünftel der teilnehmenden Jungen Zeit mit Computerspielen verbringe, die erst ab 16 freigegeben sind. Zum Teil würden sie die Objekte der Begierde selbst im Handel erwerben. "Im Ergebnis funktioniert der Jugendschutz nicht", gab Pfeiffer zu Protokoll.

Gleichzeitig wartete der Kriminologe mit einer Reihe von Forschungsergebnissen auf, die einen negativen Einfluss von Computerspielen belegen sollten. "66 Prozent der Schulabbrecher sind Jungen", obwohl das Verhältnis zwischen den Geschlechtern lange Jahre immer bei 50 zu 50 gelegen habe. "Je mehr Zeit die Jungen verdaddeln, umso schlechter die Schulnoten", verwies Pfeiffer auf einschlägige Untersuchungen. Auch beim Gewaltverhalten würden männliche Erwachsene, die häufig gewalthaltigen Computerspielen frönen, kräftig zulegen. Laut Ergebnissen der physiologischen Hirnforschung aus den USA seien zudem teilweise "dramatische Einbußen an Empathie", also an der Fähigkeit zum Mitfühlen zu verzeichnen. Dieser Effekt trete zwar nur bei einer kleinen Gruppe von Gefährdeten auf, bei der eine Gewaltorientierung schon vorhanden sei. Diese würden dann in die Gewalt "so richtig reinrutschen".

Die besondere "Desensibilisierung" durch brutale Computerspiele im Vergleich etwa zu Hardcore-Pornographie erklärte Pfeiffer damit, dass der Spieler "selber Akteur ist" und "mit dem Herzen bei der Sache" sei. Die problematischste Langzeitwirkung besteht ihm zufolge in der Computerspielesucht. Fünf bis zehn Prozent der männlichen Jugendlichen sieht Pfeiffer davon hierzulande bereits betroffen. Genauere Aufschlüsse erwartet er von einer von seinem Institut durchgeführten Befragung von 50.000 Jugendlichen mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums. Weiter laufe eine Langzeituntersuchung mit 1000 Berliner Kindern zu der Frage, "ob zu hoher Medienkonsum dick, dumm, traurig und aggressiv macht".

Als Antwort auf die medialen Herausforderungen brachte Pfeiffer eine "Kombination" des Vorschlags des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) zum deutlichen Aufbohren von Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB) zu illegalen Gewaltdarstellungen mit einem erweiterten Verbot von "Killerspielen" und der Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen ins Spiel. Letztere will mit einem von Nordrhein-Westfalen unterstützten "Sofortprogramm" unter anderem künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verbieten. Ganz lösen lasse sich das Problem dadurch aber nicht, räumte Pfeiffer ein. Dies sei nur durch eine Aufklärungskampagne und die Ganztagsschule machbar, um den Nachmittag der Jungen "zu retten". Verbote sieht er eher als Mittel, um Firmen von der Herstellung brutaler Spiele abzuschrecken.

Ein Seitenhieb auf die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) fehlte bei den Ausführungen des Kriminologen nicht. Diese sei industrienah, da sie Spieleproduzenten berate, "wie welche Freigabe zu bekommen" und eine Indizierung zu vermeiden sei. Zudem lasse sie sich von Landesbehörden bei ihrer Altersklassifizierung im Rahmen der "regulierten Selbstregulierung" gleichsam den Betrieb eines Computerspielemuseums sponsern. Insgesamt gebe es "strukturelle Mängel bei der USK", die auch mehr Geld für ihre Prüfungen brauche.

Hartmut Warkus, Leiter des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Leipzig, sprach sich dagegen erneut gegen weitere Verbotsforderungen aus. "Ich habe mindestens 50 Partien Counterstrike gespielt. Aber es war mir überhaupt noch nicht aufgefallen, dass es da Blut gibt", widersprach der Professor der Abstumpfungstheorie Pfeiffers. Bei den Erwachsenen sei mehr "Hintergrundwissen" zu Spielen notwendig, um überhaupt mitreden zu können. "Die Gesellschaft muss lernen, ein neues und sehr kräftiges Medium zu kontrollieren und teilweise zu zivilisieren", warb auch UKS-Geschäftsführer Klaus Spieler für ein Erlernen des Umgangs mit Computerspielen. Zu Verboten und Handelseinschränkungen müsse eine "Wertediskussion der Gesellschaft über das Schützenswerte" treten.

Die Verweigerung einer Jugendfreigabe, wie es im vergangenen Jahr 104 Mal bei der Prüfung von insgesamt 2607 Computerspielen der Fall war, führt laut Spieler dazu, dass gewisse Games "nicht verkauft oder an den deutschen Markt angepasst werden". Stephan Brechtmann, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), erklärte die Gespräche mit der USK über möglicherweise zu zensierende Inhalte in Computerspielen im weltweiten Markt für Videospiele mit seinen unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen für unbedingt erforderlich. Anders seien die Elemente nicht herauszufinden, die gegen eine Alterskennzeichnung und eine damit einhergehende Handelsabsage sprächen.

Monssen-Engberding hielt das Instrumentarium von Paragraph 131 StGB für "ausreichend". Ihre Behörde erhielt im vergangenen Jahr auf dieser Basis von Bundes- und Landesbehörden 52 Anträge zur Indizierung von Computerspielen. Dem standen 47 entsprechende "Verfahrenserledigungen" gegenüber. Für eine Indizierung nach der geltenden Strafvorschrift hält Monssen-Engberding ein Computerspiel für relevant, wenn darin dazu aufgefordert werde, "einen Mitspieler möglichst brutal zu ermorden".

Im Anschluss an die Anhörung verkündeten Vertreter der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass auf Basis der Expertenmeinungen ein Verbot von so genannten Killerspielen nicht sinnvoll sei. Es fehle vielmehr eine breite Diskussion in Deutschland über die wachsende Gewaltbereitschaft Jugendlicher und größerer Anstrengungen bei der Umsetzung der bisherigen Strafregelungen. Die SPD-Fraktion hatte vorab ebenfalls bereits allein ein "Vollzugsdefizit" in diesem Sinne ausgemacht. Medienexperten der FDP-Fraktion meinten, dass in der Debatte um Gewalt in Computerspielen "Verteufelungen und pauschale Urteile fehl am Platze sind". Auch eine "Steuer" zur besseren finanziellen Ausrüstung der USK sei weder machbar noch sinnvoll. Auch Vertreter der Grünen und der Linken zeigten sich weiter skeptisch gegenüber neuen Verbotsforderungen.

Quelle: Heise Online

Donnerstag, 19. April 2007

Brief: Udo Voigt an Papst Benedikt

Seine Heiligkeit Benedikt XVI
Palazzo Apostolico
V-00120 Città del Vaticano

Heiliger Vater,

mir als dem Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands ist es eine besondere Ehre, Ihnen zu Ihrem 80. Geburtstag alle guten Wünsche aussprechen zu dürfen. Gesundheit und Schaffenskraft sei Ihnen im Dienste der Völker und der Menschheit, ad multos annos, gegeben!

Als Vorsitzender einer nationalen Partei, die sich bewußt dazu entschieden hat, die Trennung von Staat und Kirche als Errungenschaft eines Jahrhunderte währenden Streites zwischen weltlicher und kirchlicher Macht zu begreifen und die deshalb selbst keinen konfessionellen Standpunkt einnehmen will, ist mir dennoch die Würdigung Ihrer Bemühungen für den Frieden auf Erden, den Erhalt der Schöpfung, die Bewahrung der wertvollen Traditionen und Ihr Einsatz für ein von hergebrachten Werten bestimmtes Leben und uneingeschränktes Bekenntnis zur Familie, wie die Ablehnung der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe ein besonderes Anliegen. Ohne Sie parteipolitisch vereinnahmen zu wollen und zu können, lassen Sie mich sagen, daß ich mich aufrichtig darüber freue, daß Sie allgemeine Werte anmahnen, deren Verteidigung auch uns eine große Verpflichtung ist.

Das Vordringen von Hedonismus, Konsumismus und Mammonismus begreifen wir Nationaldemokraten als schlimme Auswüchse eines extremistischen Liberalismus. Dabei bringt der banale Tanz um das goldene Kalb bekanntermaßen nur Unheil, denn er bedeutet Abkehr vom Wesentlichen. Wir wissen, daß auch Sie diesen kulturvernichtenden Tendenzen mit Ablehnung begegnen, und dies erfüllt uns mit Zuversicht und Freude. Sie haben bereits als Kardinal dankenswerterweise daran erinnert, daß das Leiden unserer Väter und Mütter im letzten Krieg nicht umsonst gewesen sein darf. In einer Zeit, in denen man die jungen Menschen der letzten Kriegsgeneration meist als “Verbrecher” und “willige Vollstrecker” diffamiert, haben Sie zu Ehrfurcht vor den Toten gemahnt Und vor allem erinnerten Sie daran, daß Moral immer eine Frage des gegenwärtigen Handelns ist. »Sie haben ganz einfach ihre Pflicht – wenn auch unter furchtbarem inneren Ringen, Zweifeln und Fragen zu tun versucht, aber sie blicken nun uns an und reden zu uns: Und ihr – was werdet ihr tun, damit nicht wieder junge Menschen in solche Kämpfe getrieben werden? Was werdet ihr tun, damit die Welt nicht von neuem durch Hass und Gewalt und Lüge verwüstet wird.«, schreiben Sie in Ihrem Buch »Werte in Zeiten des Umbruchs«.

Und damit berühren Sie eine Frage, die auch jeden Nationaldemokraten heute bewegt. Wir Nationaldemokraten lehnen es ab, unsere Väter und Großväter moralisch zu richten und gleichzeitig unsere Fliegerpiloten zur Bomben”aufklärung” in einen mörderischen Krieg zu schicken, der nicht befriedet, sondern nur Tod, Verwüstung und damit Haß verursacht.

Sie haben als Kardinal daran erinnert, daß die Türkei ein Staat ist, »der sich in der Geschichte aufgrund seiner anderen kulturellen und religiösen Grundlage als Gegenpart des christlichen Europa wusste.« Und Sie sprachen damit die Befürchtungen an, die auch uns in der Arbeit für unser Land antreibt. Europa lebt in seinen Völkern und durch seine Völker, die nach Herder »Gedanken Gottes« sind. Sie, heiliger Vater, haben auf die drohende Sinnentleerung Europas hingewiesen: »Diesem inneren Absterben der tragenden seelischen Kräfte entspricht es, dass auch ethnisch Europa auf dem Weg der Verabschiedung begriffen erscheint.« Wir Nationaldemokraten nehmen die Mahnung ernst und ringen um politische Konzepte, die einen Ausweg aus dieser verhängnisvollen Sackgasse anbieten. Diese Feststellung gilt auch in Bezug auf die Utopie einer multikulturellen Gesellschaft, die nach unserer Auffassung vor allem »eine Absage an das Eigene« ist, und zwar eine ebenso radikale wie unumkehrbare. Das Beispiel Babels gibt auch uns zu denken.

Kapitalismuskritik und damit der Wunsch nach einer Wirtschaft, die den Menschen dient, ist ein Kernbestandteil Ihres großen Lehrwerkes: »Wo ein jeder frei ist, dem anderen das Fell über die Ohren zu ziehen, also zum Beispiel in der freien Marktwirtschaft, bekommen wir die Marsyasgesellschaft, eine Gesellschaft von blutenden Leichen.« Auch in diesem Punkt dürfen Sie jeden Nationaldemokraten, gleich welcher Glaubensrichtung oder Konfession, an Ihrer Seite wissen.

Der Kampf für Moral, Anstand, Freiheit und den Erhalt gesunder Familien - die der Hort des Guten sind -gehört zu den vordringlichen Zielen aller nationalen Bewegungen in ganz Europa und auf der ganzen Welt. Diese Bewegungen lehnen sich gegen ein globalistisches Zwangssystem auf, das Völker und Individuen zu Schachfiguren auf dem Spielfeld der - unchristlichen - Börsenmakler und global agierenden Finanzjongleure degradiert und weltweit die Natur zerstört.

In einer Zeit, wo uns Nationaldemokraten in Deutschland von vielen Menschen, leider auch vermehrt von Vertretern der katholischen Kirche mit Haß und Intoleranz begegnet wird, ist es mir eine Pflicht, Ihnen anläßlich Ihres Geburtstages unsere Positionen, wie auch Gemeinsamkeiten mitzuteilen.

Wir wissen um Ihre Streitlust, um Ihre Aufrichtigkeit und Ihre Unerschrockenheit und bewundern Sie dafür.

Möge Ihr Pontifikat zu einer Erneuerung sittlicher und kultureller Werte und damit zum Wohle aller Völker und Menschen führen!

Mit den besten Wünschen aus Ihrer Heimat

Dipl.sc.pol. Udo Voigt

Rahmenbeschluß: EU sagt dem Rassismus den Kampf an

Neuer Anlauf für Rahmenbeschluss:

EU sucht gemeinsamen Weg gegen Rassismus

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Europäische Union erstmals auf gemeinsame Mindeststandards im Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass verpflichten. Für einen entsprechenden Rahmenbeschluss will Zypries bei einem Treffen in Luxemburg ihre Kollegen aus den EU-Staaten gewinnen. Damit könnten Holocaust-Leugner unter bestimmten Voraussetzungen auch in Staaten wie Großbritannien oder Dänemark zu Haftstrafen von maximal drei Jahren verurteilt werden. In den vergangenen sechs Jahren waren in der EU zwei ähnliche Gesetzesanläufe gescheitert.

Planungen seit 2001

Nach zahlreichen fremdenfeindlichen Übergriffen in Deutschland und anderen EU-Staaten hatte die EU-Kommission 2001 einen gemeinsamen Beschluss über Verbote und Mindeststrafen für Fremdenfeindlichkeit auf den Weg gebracht. Doch wegen der höchst unterschiedlichen Traditionen der einzelnen Länder zu den Grenzen der Meinungsfreiheit hat es bis jetzt gedauert, um einen Minimalkompromiss zu finden.

Viele Ausnahmeregelungen

Der Entwurf sieht zwar das Verbot vor, öffentlich zu Völkermord oder neonazistischen Verbrechen aufzurufen. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Danach könnte beispielsweise auch der Holocaust geleugnet werden, solange dies nicht mit dem Aufruf zu Gewalt oder Hass verbunden wird.

Nicht einigen konnten sich die EU-Staaten auf ein Verbot von Nazi-Symbolen wie Hakenkreuzen. Allerdings kann jeder EU-Staat schärfere Gesetze beschließen und Deutschland etwa bei seinem Hakenkreuz-Verbot bleiben. Entscheidungen zu Justizfragen können in der EU nur einstimmig fallen. "Wir werden es nicht hinbekommen, dass ein Mitglied des britischen Königshauses mit drei Jahren Gefängnis bestraft wird, weil er verkleidet auf einer Party erscheint", sagte ein hochrangiger EU-Diplomat. Prinz Harry hatte einst mit einer Nazi-Verkleidung auf einer Party für Empörung gesorgt.

Religiöse Hassausbrüche bleiben straffrei

Auf britischen Wunsch werde der EU-Beschluss Ausnahmen für rein religiös motivierte Aufstachelung und Gewaltaufrufe enthalten, sagten mehrere Diplomaten. Die von Großbritannien durchgesetzte Ausnahme für rein religiöse Hass- oder Gewaltaufrufe führt nach Angaben eines Experten dazu, dass künftig EU-weit bestraft werde, wenn jemand rufe: "Tötet alle Deutschen." Straffrei könne dagegen bleiben: "Tötet alle Christen". Allerdings wollten 26 der 27 EU-Staaten von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen.

Keine Folgen für deutsche Gesetze

Trotz der zahlreichen Ausnahmen sehen die EU-Staaten in dem Beschluss einen Fortschritt. Dies sei das erste Mal, dass sich die EU auf gemeinsame Standards verständige, sagte ein Unterhändler. Für Deutschland mit seinem besonders strengen Strafrecht werde der EU-Beschluss zwar keine konkreten Folgen haben. Allerdings könnten Neonazis künftig auch nicht mehr aus Nachbarländern in Deutschland zu Rassenhass aufrufen.

Verharmlosung des Stalinismus ausgeklammert


Die baltischen Staaten hatten versucht, auch eine Verharmlosung von stalinistischen Verbrechen unter Strafe zu stellen. Dies wird voraussichtlich aber nicht gelingen. Ein Diplomat sagte, die Leiden unter dem Stalinismus sollten zwar gewürdigt, nicht aber in diese Strafregelung einbezogen werden. Weitere Themen des Ministerrats sind das Scheidungs- und Unterhaltsrecht sowie die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren.

Quelle: Tagesschau

Oettinger spricht mit Zentralrat:

Nach Distanzierung von Trauerrede`:

Oettinger spricht mit Zentralrat:

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger hat sich nach dem Streit um seine Trauerrede für Hans Filbinger mit der Spitze des Zentralrats der Juden in Deutschland getroffen. An dem Gespräch in Frankfurt am Main nahmen die Zentralrats-Vorsitzende Charlotte Knobloch sowie ihre beiden Stellvertreter Salomon Korn und Dieter Graumann teil. Knobloch hatte Oettinger scharf kritisiert, weil er Filbinger als "Gegner des NS-Regimes" bezeichnet hatte.

Der Zentralrat hatte Oettingers Rücktritt gefordert. Oettinger nahm die Aussage später nach massivem Druck aus der eigenen Partei zurück und entschuldigte sich. Der Geschäftsführer des Zentralrats, Stephan Kramer, erklärte daraufhin, die Rücktrittsforderung an Oettinger sei "damit vom Tisch". Filbinger war 1945 als NS-Marinerichter mit Todesurteilen gegen Deserteure gefällt. Als dies öffentlich bekannt wurde, musste er 1978 zurücktreten.

Weiter Debatte um Studienzentrum

Unterdessen ist die Debatte um das von Filbinger gegründete Studienzentrum Weikersheim im Main-Tauber-Kreis neu entbrannt. Der Zentralrat der Juden sowie die oppositionelle SPD im Landtag forderten die Schließung des Zentrums. Eine Einrichtung, in der Auffassungen vertreten würden, die bereits im rechtsextremen Spektrum anzusiedeln seien, könne nicht toleriert werden, sagte Kramer, der Chemnitzer "Freien Presse". Der Präsident des Zentrums, Bernhard Friedmann, wies die Kritik zurück und erklärte, sein Haus habe "eine durch und durch demokratische Grundausrichtung".

Der SPD-Landtagsabgeordnete Stephan Braun erklärte, das Studienzentrum sei nicht in der Lage, sich klar von Rechtsextremisten und Rechtsradikalen zu lösen. Er verwies auf die Mitgliedschaft des konservativen Publizisten Günter Rohrmoser, zu dessen 70. Geburtstag der frühere RAF-Terrorist und heutige Anwalt der rechtsextremen NPD, Horst Mahler, die Laudatio gehalten habe. 1999 waren auf der Internet-Seite des Studienzentrums Querverbindungen zu rechtsextremen Publikationen bekannt geworden. Zehn Jahre zuvor musste Filbinger auf Druck der Öffentlichkeit den Bundesvorsitzenden der rechtsradikalen Republikaner, Rolf Schlierer, aus dem Präsidium der Stiftung ausschließen.

Quelle: Tagesschau

Sonntag, 15. April 2007

Rassismusvorwürfe in der Bundeswehr

Rassismusvorwürfe:

Bundeswehr-Video schockiert New Yorker Politiker

Das Video zeigt einen Ausbilder der Bundeswehr, der seinem Rekruten befiehlt, beim Abfeuern an Afroamerikaner in der Bronx zu denken und "Motherfucker" zu brüllen. Der im Internet von stern.de entdeckte Film sorgt nun bei New Yorker Politikern für Entsetzen.

US-Politiker haben bestürzt auf das Bundeswehr-Video reagiert, in dem Wehrdienstleistende zum Feuern auf "Afroamerikaner" in der Bronx aufgefordert werden. Der Bürgermeister des New Yorker Stadtteils, Adolfo Carrion, sagte am Wochenende, das damit verbreitete negative Image stimme ihn sehr traurig. Die Bundesregierung müsse hier Aufklärungs- und Erziehungsarbeit leisten. Von der Bundeswehr verlangte er eine Entschuldigung. Dies sei das Mindeste, was die schwarzen Einwohner der Bronx erwarten könnten.

Die Bundeswehr prüft derzeit dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Ausbilder. Der Soldat wurde bereits aus der Feldwebel-Schmid-Kaserne in Rendsburg an einen anderen Standort versetzt, tut aber weiter regulär seinen Dienst, wie ein Sprecher des Presse- und Informationszentrums der Streitkräftebasis (SKB) am Sonntag der AP sagte. Auf die Frage, ob angesichts der empörten Reaktionen ein Wort des Bedauerns angebracht sei, sagte er: "Die Bundeswehr nimmt den Vorfall sehr ernst und ist an einer zügigen Aufklärung interessiert." Er wies darauf hin, dass die internen Ermittlungen bereits eingeleitet waren, bevor das Video öffentlich bekannt wurde."

"Schwarze zur Zielscheibe gemacht"

tern.de, die Online-Ausgabe des stern, hatte das rund eineinhalb Minuten lange Video im Internet entdeckt. Es soll im Juli 2006 entstanden sein. Darin empfiehlt ein Ausbilder einem Wehrdienstleistenden bei einer Übung im Freien, beim Feuern mit seinem Maschinengewehr an "Afroamerikaner" zu denken und "Motherfucker" zu rufen. Der Sprecher sagte, der Vorfall werde Folgen haben, "aber welche, das können wir noch nicht sagen". Jürgen Rose, Oberstleutnant und Vorstandsmitglied des Darmstädter Signals, einer Vereinigung kritischer Soldaten, sagte der AP dazu, von einem Einzelfall könne keine Rede sein. "Es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall. Wir haben seit Beginn der Bundeswehr eine ganze Reihe der so genannten Einzelfälle." Er verwies unter anderem auf die Totenschädelbilder aus Afghanistan und die Foltervorfälle in Coesfeld, die zurzeit vor Gericht verhandelt werden. Sein Fazit lautete: "Der Staatsbürger in Uniform hat ausgedient, man braucht anscheinend den 'archaischen Kämpfer'."

Der Bürgermeister des Stadtteils Bronx, Carrion, besuchte unlängst Deutschland, um für das touristische Angebot in seinem Stadtteil sowie für Investitionen zu werben. Er bot den deutschen Streitkräften ein klärendes Gespräch an. Offensichtlich hätten die Rekruten in dem Video überhaupt keine Ahnung über die tatsächliche Situation in der Bronx gehabt. Der Gouverneur von New York, Eliot Spitzer, zeigte sich insbesondere entsetzt über die Obszönitäten, die den vermeintlich zu Erschießenden auf Anweisung des Ausbilders zugerufen wurden. Er sei jedoch sicher, dass dies beim Rekrutentraining der Bundeswehr nicht der Normalfall sei. Der Bürgerrechtler Al Sharpton forderte US-Präsident George W. Bush auf, den Vorfall gegenüber Deutschland eindeutig zu verurteilen. Es sei empörend, aber auch bezeichnend, dass Schwarze hier einfach zur Zielscheibe gemacht würden.


Bundeswehr Motherfucker - MyVideo

Quelle: STERN

Donnerstag, 12. April 2007

Bald Fahndung mit digitalen Passfotos?

Polizei soll automatischen Zugriff erhalten

Die Bundesregierung will das Passgesetz zugunsten der Verbrechensbekämpfung ändern. Das Bundesinnenministerium bestätigte einen Bericht der "taz", wonach die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten künftig digitalisierte Passbilder automatisch abrufen können. Dies sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes vom Januar dieses Jahres so vorgesehen.

Laut "taz" sind alle Inhaber des seit Ende 2005 ausgegebenen neuen Reisepasses, auf dem biometrische Merkmale in einem Chip gespeichert werden, betroffen. Das Gesetz könnte nach Angaben der "taz" bereits im Mai in Kraft treten. Es soll die rechtlichen Grundlagen für die zweite Generation der so genannten elektronischen Reisepässe mit biometrischen Daten schaffen, die ab November ausgegeben werden. In dem Chip der neuen Reisepässe werden dann zusätzlich noch die digitalisierten Abdrücke der zwei Zeigefinger enthalten sein.

Künftig auch Speicherung von Fingerabdrücken?

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass dem Entwurf zufolge die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden die Passdaten bei den insgesamt rund 5300 Passregistern in Deutschland im Einzelfall abfragen müssten. Sie widersprach aber den Angaben, wonach in Zukunft auch biometrische Passdaten auf Antrag abgefragt werden können. Bislang heißt es im Gesetzentwurf: "Die bei den Passbehörden gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen." Die "taz" berichtet jedoch, dass dieser Punkt in der Koalition noch strittig sei. Die Union wolle den Passus streichen, die SPD nicht.

Die Ministeriums-Sprecherin bestätigte auch, dass im Rahmen der Änderung des Passgesetzes ursprünglich lediglich eine Überprüfung von Passfotos für Verkehrsdelikte etwa zum Abgleich für eine Fahrzeughalterfeststellung vorgesehen gewesen sei. Von dieser Möglichkeit könnten die Behörden bereits jetzt Gebrauch machen. Im Zuge der Gesetzesberatungen sei "im Bundesrat der Vorschlag gekommen", diese Option "auf Straftaten auszuweiten".

Polizeigewerkschaft: Fingerabdrücke nicht speichern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Speicherung von Fingerabdrücken aus den neuen elektronischen Pässen ab. Es sei weder sinnvoll noch vertretbar, diese biometrischen Daten bei den Meldebehörden zu hinterlegen, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der "Rheinischen Post".

Schäuble will Sicherheitsgesetze weiter verschärfen

Die Diskussion über die Verwendung der biometrischen Daten hatte zuletzt der Innenminister neu belebt. So erwägt Wolfgang Schäuble unter anderem, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Ferner sollen nach dem Willen des Ministers künftig Daten aus der Lkw-Mauterfassung für die Aufklärung besonders schwerer Verbrechen verwendet werden. Er will zudem eine Grundgesetzänderung überprüfen, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computer zu erlauben. Beim Koalitionspartner stießen seine Pläne jedoch bereits auf Widerstand.

Von den neuen elektronischen Pässen gibt es bereits drei Millionen Exemplare. Die erste Generation enthält nur ein Foto auf einem Chip. Neuerdings wird auch der Fingerabdruck elektronisch gespeichert. Auf die Fotos bei den Meldeämtern kann die Polizei bereits heute zugreifen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 28. März 2007

Achtung Forenbetreiber!

Bundesgerichtshof urteilt:

Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht

"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06

Quelle: Tagesschau

16.000 Tote durch Alkohol im Jahr 2005

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Zahlen zu 2005:

Alkoholmissbrauch kostet 16.000 Menschen das Leben

In Deutschland sind im Jahr 2005 mehr als 16.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch gestorben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte waren das rund zwei Prozent aller Sterbefälle. Zwei Drittel der Alkoholtoten waren Männer.

Von den 12.233 Männern und 4096 Frauen starben die meisten an einer Leberzirrhose. Regional gibt es deutliche Unterschiede: So ist die Zahl der Alkoholtoten im Bierland Bayern mit 13 pro 100.000 Einwohnern am niedrigsten. Den höchsten Wert gibt es mit 34 Toten in Mecklenburg-Vorpommern

Todesfälle, bei denen der Alkoholkonsum mit zum Tode beigetragen hat, jedoch nicht als Hauptursache erkannt wurde, sind in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Die Zahl der Alkoholtoten pro 100.000 Einwohner ging in den vergangenen zehn Jahren insgesamt leicht zurück: von 21 im Jahr 1995 auf 18 im Jahr 2005. Dies liegt aber immer noch deutlich über dem Wert von 1985, als die Statistiker nur zwölf Todesfälle pro 100.000 Einwohner zählten.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 21. März 2007

Belgien: Massenhochzeit gegen Rassismus

Internationaler Tag gegen Fremdenfeindlichkeit:

Massenhochzeit gegen Rassismus

In der belgischen Stadt Sint-Niklaas wollen heute mehr als 500 Paare ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Demonstrativ lassen sie sich am internationalen Tag gegen Rassismus von einem angefeindeten, schwarzen Standesbeamten trauen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Heute abend schlägt für Sabine Van Camp noch einmal die Stunde. Eigentlich ist die 42-jährige seit drei Jahren verheiratet: Ihren Mann kennt sie noch viel länger. Aber neulich hat er ihr noch einmal eine Art Antrag gemacht: wenn auch etwas modern-schnöde: "Er hat mir eine Mail geschickt, von seinem Computer zu meinem", lacht sie. Und sie hat zurückgemailt. Jawoll, ich heirate Dich noch mal.

Mehr als 500 Paare haben sich angesagt für die Massenhochzeit heute am Abend auf dem Marktplatz von Sint-Niklaas. Dieses kleine flämische 70.000-Einwohner-Städtchen in der Nähe von Antwerpen ist sonst kaum der Rede wert.

Doch Wouter van Bellingen hat Sint-Niklaas weltberühmt gemacht. Van Bellingen ist seit kurzem Standesbeamter, aber für Hochzeiten hat er im Moment fast keine Zeit. Die Weltpresse gibt sich in seinem bescheidenen Dienstzimmer ein Stelldichein: "Hier hat man mir gerade aus Peru eine Zeitung geschickt", sagt er stolz. Da ist er auf der ersten Seite.

Wouter van Bellingen ist wegen seiner Hautfarbe weltberühmt geworden. Der 34-Jährige ist gebürtiger Belgier, aber seine leiblichen Eltern - die er nicht kennt, er wurde adoptiert - kamen aus Ruanda. Wouter ist dunkelhäutig. Und in Sint-Niklaas, wo die Rechtspartei Vlaams Belang mehr als 25 Prozent erreicht, wollten sich drei Paare partout nicht bei ihm - einem schwarzen Standesbeamten - das Ja-Wort geben. Wouter sagt, das sei ihm im ersten Moment eigentlich egal gewesen, als er von den Absagen hörte. Vielleicht mussten die Paare umziehen, wollten nicht mehr heiraten oder länger warten, dachte er zunächst. Doch irgendwann wurde der rassistische Hintergrund der Absagen klar.

Zahl der Heiratswilligen nahm aus Protest zu

Danach brach ein Protest-Sturm los. Aus aller Herren Länder bekam Wouter van Bellingen Unterstützung. Deutlich angestiegen sei die Zahl jener, die sich von ihm verheiraten lassen wollten, sagt er. Mit Manuskript tut er das sogar auf Deutsch. Heute Abend kann er von den vielen hundert Paaren, die erwartet werden, nur eines symbolisch verheiraten.

Aus seinem Fall hat Sint-Niklaas ein großes Volksfest zum Internationalen Tag gegen Rassismus gemacht. Die Angst nehmen, die Angst vor dem Fremden, das ist Wouters Botschaft unter dem Motto "Sint-Niklaas geht fremd". Volksfest mit Riesen-Buffet und Tanz, und ein Riesen-Hochzeits-Foto soll auch gemacht werden. Sabine Van Camp wird sich auch noch mal in ihre weißes Traukleid zwängen: Das wird schon schön, sagt sie. Aber: es könnte auch kalt werden. Das nass-kalte Wetter ist tatsächlich der größte Gegner der Aktion gegen den täglichen Rassismus.

Quelle: Tagesschau

Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR

Fall Friedman: Zentralrat attackiert Innenminister

Ermittlungen gegen Leibwächter:

Zentralrat attackiert Innenminister

Verschleierung hat der Zentralrat der Juden dem hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) vorgeworfen. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass es unter den früheren Leibwächtern des Frankfurter Publizisten Michel Friedman Rechtsradikale gab.

Ministerium und die Frankfurter Polizei hätten überhaupt nicht reagiert, kritisierte Zentralrats-Generalsekretär Stephan Kramer. "Es ist ein Skandal, dass hier keine Konsequenzen gezogen werden und die Sache unter den Teppich gekehrt wird", sagte Kramer. Er verlangte weitreichende Maßnahmen, darunter den Ausschluss der drei betroffenen Beamten aus dem Polizeidienst. "So jemand hat bei der Polizei nichts zu suchen", sagte er. Die Behörden seien jedoch einfach zur Normalität übergegangen.

Bereits 2005 war ein Ermittlungsverfahren gegen Personenschützer wegen falscher Abrechnung von Überstunden eingeleitet worden. Im Zuge dieses Verfahrens gegen drei ehemalige Personenschützer Friedmans war das Foto eines Leibwächters in SS-Uniform aufgetaucht, auf einem privaten Computer soll das Horst-Wessel-Lied gespeichert gewesen sein. Die Beamten sind laut Innenministerium inzwischen versetzt oder vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat zwei der drei Ermittlungsverfahren eingestellt.

Auch Friedman attackiert Behörden

Auch Michel Friedman selbst hatte sich am Mittwoch in der "hessenschau" darüber beklagt, dass die Vorfälle anscheinend für die betroffenen Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen haben und den Behörden vorgeworfen, nur schleppend ermittelt zu haben. Im SWR-Hörfunk sagte er, er hätte erwartet, "dass rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen schneller, besser, deutlich aufgeklärt worden wäre". Dies sei so anscheinend nicht der Fall gewesen.

(rame / woje)

Quelle: HR-Online

BGH-Urteil: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Urteil des BGH zu Anti-Nazi-Symbolen:

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprachen ihn rechtskräftig frei.

Das Landgericht Stuttgart hatte den 32-jährigen Händler im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Begründet hatte das Gericht das Urteil damit, dass durch die kommerzielle Massenverbreitung solcher Symbole die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes bestünde. Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht. Mit ihrem Urteil folgte das BGH dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung auf Freispruch.

Anstecker und Aufnäher mit Anti-Nazi-Symbolen

Der Versandhändler Jürgen Kamm vertreibt über ein Online-Shop unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen, zertretenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 14. März 2007

"Rechtsradikale" in M. Friedmans Umfeld?

Frankfurt:

Friedman-Leibwächter in SS-Uniform

Unter den früheren Personenschützern des jüdischen Publizisten Michel Friedman gab es offenbar Rechtsradikale. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizisten. Friedman fordert eine "rückhaltlose Aufklärung".

Ursprünglich wurde gegen drei ehemalige Personenschützer ermittelt. Gegen zwei der beschuldigten Polizisten seien die Verfahren aber bereits eingestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel. Wie die Polizei mitteilte, entdeckten die Fahnder ein Foto, das offenbar einen 26-jährigen Leibwächter des früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden stolz in einer SS-Uniform zeigt. Dieses Bild sei auch auf der Dienststelle herumgezeigt worden, nicht aber in einem weiteren Kreis, so dass für das Landeskriminalamt kein Propaganda-Delikt vorliege. Außerdem soll eine selbst gebastelte Urkunde gefunden worden sein, auf der ein Personenschützer "im Namen des Führers" für seine besonderen Verdienste bei der "Standarte M.F." ausgezeichnet worden ist. Gemeint ist Michel Friedman.

Bei einem anderen Leibwächter wurden laut Oberstaatsanwalt Bechtel zudem sieben Musikstücke mit volksverhetzenden Texten auf dem Computer gefunden. Er habe davon angeblich nichts gewusst, was eine geringe Schuld darstelle. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Noch offen ist hingegen ein dritter Fall, bei dem ein ehemaliger Personenschützer das verbotene Horst-Wessel-Lied auf seinem Rechner abgespeichert hatte.

Kein Kavaliersdelikt

Die Umtriebe wurden in einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2005 bekannt, als Personenschützer des Frankfurter Präsidiums unter Verdacht standen, ihre Überstunden falsch abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen seien schon vor längerem an das Landeskriminalamt abgegeben worden. "Das muss alles rückhaltlos aufgeklärt werden", sagte Friedman der "Bild"-Zeitung. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt, so der jüdische Publizist, der in Frankfurt lebt.

Friedman ist zudem über die Ermittlungsergebnisse empört. "Ich fordere auch bei Jugendlichen, den Anfängen zu wehren und Nazi-Delikte früh zu verfolgen. Das gilt für Polizisten erst recht", sagte der Rechtsanwalt am Mittwoch. Für ihn sei die für einen Propaganda-Delikt notwendige Öffentlichkeit hergestellt, wenn das Foto des Leibwächters in SS-Uniform in der Dienststelle herumgezeigt werde. Die Kollegen hätten sogar von Amts wegen Strafanzeige stellen müssen.

(aba/suma)

Quelle: HR-Online

Freitag, 16. Februar 2007

Der EU-Politiker und der Spiegel

Spieglein, Spieglein an der Wand ...:

Ein EU-Politiker lässt tief blicken


Robert Kilroy-Silk mochte kaum glauben, was seine Frau Jan und seine Tochter Natasha ihm nach einem Einkaufsbummel erzählten. Die Filialen der Ladenkette Marks & Spencer in Windsor und Maidenhead würden spezielle Spiegel verwenden, um den Kaufanreiz zu steigern: Ihr spezieller Schliff und der Aufstellwinkel trügen dazu bei, den Betrachter besonders vorteilhaft erscheinen zu lassen.Empört schrieb Kilroy-Silk einen Brief an die Direktion der Kaufhauskette und verlangte, die Spiegel zu entfernen.

Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können, wäre Kilroy-Silk nicht ein Mitglied des Europaparlaments: Der besorgte Ehemann und Vater stellte in Brüssel eine schriftliche Anfrage. Sein Argument: Wenn sich die EU schon in so viele Dinge im Leben der Bürger einmische, müsse sie doch auch bei so offensichtlichen Betrugsversuchen einschreiten. Bei der zuständigen EU-Kommissarin Meglena Kuneva fand er Gehör. Sie befand, die Spiegel könnten möglicherweise Verbraucherschutz-Richtlinien verletzen. Allerdings möchte sich Kilroy-Silk doch bitte mit solchen Dingen an die nationalen Behörden wenden.

Wer den Schaden hat ...


Die Ladenkette Marks & Spencer wies derweil in den Medien alle Vorwürfe zurück. Man würde ganz gewöhnliche Standardspiegel verwenden. Bei einem Feldversuch der Zeitung "Daily Telegraph" konnten Journalisten denn auch keine spontane Verschönerung feststellen. Durch den Aufstellwinkel der Spiegel würden sogar kleine Unzulänglichkeiten wie Krähenfüße und Tränensäcke besonders gut sichtbar.

Der stets sonnengebräunte EU-Abgeordnete und Ex-Talkshow-Moderator, dem ein besonders inniges Verhältnis zu Spiegeln nachgesagt wird, ist seitdem dem Spott der britischen Presse ausgesetzt. Der "Daily Mirror" mutmaßt, Kilroy-Silk habe in einem Spiegel von Marks & Spencer seine Männlichkeit nicht ausreichend betont gesehen und sei so auf die obskure Verschwörungstheorie gekommen. Womöglich basiert die Fehleinschätzung auch auf der Fernsehvergangenheit des Abgeordneten - heißt es doch, dass Kameras immer zehn Kilo mehr als in der Realität zeigen.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 14. Februar 2007

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

BGH-Urteil zu Zusatzversorgung:

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatz-Altersversorgung im Öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Der Mann hatte geltend gemacht, er wolle bei der Zusatz- Altersversorgung wie ein verheirateter Angestellter behandelt werden.

Der Kläger hatte eine Neuberechnung seiner Rentenanwartschaft für den Termin 1. Januar 2002 gefordert. An diesem Tag war die Reform der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Nach seiner Ansicht hätte ihm für die Berchnung der Zusatzversorgung die für Verheiratete geltende und günstigere Lohnsteuerklasse III/0 zugestanden. Außerdem hatte der Kläger die Garantie einer Hinterbliebenenrente für seinen Partner im Todesfall gefordert.

Richterspruch: Privilegierung der Ehe

Die Bundesrichter entschieden dagegen, das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der Ehe zu. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder knüpfe an den Familienstand an. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses bevorzugt werden.

Unverständnis bei Lesben und Schwulen

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierte das BGH-Urteil als "völlig unverständlich". Die Entscheidung zementiere eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns in Köln. "Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten", kritisierte Bruns, der selbst früher als Bundesanwalt beim BGH gearbeitet hat. "Alles andere ist unfair!" Er forderte die Tarifvertragsparteien auf, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen.

(AZ: IV ZR 267/04)

Quelle: Tagesschau

Weitere Verweise: Homo-Ehe steuerlich im Hintertreffen
BGH-Urteil zur Hinterbliebenenrente von Homosexuellen

Fahranfänger künftig nur noch Null-Promille

Bundeskabinett:

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, einem Gesetzentwurf zur Einführung der Null-Promille-Grenze während der zweijährigen Führerschein-Probezeit zu.

Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee soll das Verbot ein "Herantrinken" an die allgemeine 0,5-Promille-Grenze verhindern und die "gefährliche Kombination von Anfängerrisiko und alkoholbedingter Unfallgefahr" vermeiden. Bei einem Verstoß erwartet Fahranfänger ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Auf ein Fahrverbot wird laut dem Gesetzentwurf aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.

"Klares Zeichen für mehr Vernunft"


Bätzing begrüßte die Entscheidung als "klares Zeichen für mehr Vernunft und weniger Alkohol im Straßenverkehr". Junge Fahranfänger stellen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund ein Drittel der Autofahrer, die bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verletzt oder getötet werden. Der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Bevölkerung beträgt im Vergleich nur acht Prozent. Insgesamt verunglückt hierzulande den Angaben zufolge alle sechs Minuten ein junger Mensch im Straßenverkehr, alle acht Stunden stirbt einer an den Unfallfolgen.

Rauchverbot in Zügen

Ferner beschloss das Bundeskabinett, dass in Zügen, Bussen, Fähren, Flugzeugen und auf Bahnhöfen sowie in allen Bundesbehörden nicht mehr geraucht werden darf. Auch in Taxis soll das Qualmen verboten werden. Tabakwaren sollen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Bisher lag das Abgabealter bei 16 Jahren. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch entscheiden.

Die Aufgabe der Länder ist es, über ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden. Dazu treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag kommender Woche in Hannover. Eine bundeseinheitliche Regelung auch für Gaststätten war im Dezember wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung gescheitert.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 9. Februar 2007

Fall Ermyas Mulugeta: Ermittlungspannen

Polizei räumt Ermittlungspannen ein

Bei den Ermittlungen zur Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta ist es offenbar zu Pannen gekommen.

Die Spuren seien nicht von Kriminaltechnikern, sondern von Streifenpolizisten gesichert worden, sagte ein beteiligter Beamter am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht aus. An einer Scherbe stellten die Ermittler später eine verwischte DNA-Spur fest, die sie aber nicht mit Sicherheit einem Angeklagten zuordnen konnten. Der Anwalt des Hauptangeklagten kritisierte zudem die schlechte Qualität der Fotos vom Tatort.

Am Morgen hatte Ermyas Mulugeta selbst ausgesagt und bekräftigt, dass er keine Erinnerung an die Tat habe. "Im Großen und Ganzen" erinnere er sich an nichts, sagte das Opfer am Freitag bei seiner Zeugenaussage. Als er im Krankenhaus aufgewacht sei, habe er seiner Frau allerdings gesagt, am Tatort seien zwei Rechtsradikale gewesen.

Die Frau des Opfers schilderte anschließend, dass sie Teile des Geschehens am Telefon live mitverfolgt habe. Nachdem ihr Mann sie offenbar angerufen hatte, habe sie eine Männerstimme gehört, die sagte: "Lass uns abhauen."

Angeklagt sind zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung. Sie bestreiten allerdings jegliche Tatbeteiligung. Der Hauptbeschuldigte soll den Deutsch-Äthiopier am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltstelle mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt, der Mitangeklagte dem am Boden liegenden Opfer nicht geholfen haben.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vorübergehend hatte die Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs aus fremdenfeindlichen Motiven ermittelt. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht mehr Gegenstand der Anklage. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg