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Mittwoch, 28. März 2007

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich:

Entschädigungspflicht der Bahn aufgehoben


Die französische Staatsbahn muss vorerst doch keine Entschädigung an die Angehörigen von Deportierten während des Zweiten Weltkriegs zahlen. Ein Berufungsgericht in Bordeaux hob die Entscheidung einer niedrigeren Instanz in Toulouse auf, wonach die Bahn 62.000 Euro für die klagende Opferfamilie bereitstellen sollte. Dem Einspruch der Bahn wurde mit der Begründung stattgegeben, das erste Gericht sei für den Fall gar nicht zuständig gewesen. Nach dessen Spruch hatten rund 1200 weitere Opferfamilien ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung angemeldet.

In Toulouse hatten die Richter erklärt, die Bahn habe gewusst, welchem Zweck die Deportationen dienten, und sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt. Stattdessen habe sie für den Transport in Viehwagen sogar noch Fahrgeld verlangt. Das Berufungsgericht in Bordeaux entschied indessen, die Bahn könne für die Deportationen nicht verantwortlich gemacht werden, da diese von der deutschen Besatzungsmacht angeordnet worden seien. Und ausgeführt worden seien sie vom französischen Staat. Dieser war im Gegensatz zur Bahn gegen das erste Urteil nicht in die Berufung gegangen.

Die Klage gegen die Bahn und den Staat wurde von der Familie des Grünen-Europa-Abgeordneten Alain Lipietz eingebracht. Vier von deren Angehörigen wurden im Mai 1944 ins NS-Transitlager Drancy bei Paris deportiert. Sie blieben dort bis zur Befreiung, während viele ihrer Leidensgenossen nach Auschwitz gebracht wurden. Lipietz kündigte Berufung gegen das jetzige Urteil an.

Quelle: Tagesschau

Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR

Sonntag, 11. März 2007

Richtigstellung von Germar Rudolf

Veröffentlicht am 10. März 2007 | Rudolf, Heidelberg

Am 12.2.07 teilte mir die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM, Frankfurt/Main) mit, daß eine mir völlig unbekannte Organisation namens „Förderkreis Baden-Württemberg“ u.a. in meinem Namen Briefe versendet, in der die IGFM beschimpft wird. Ich werde in diesem Schreiben als angeblicher Mitunterzeichner angeführt. Tatsache ist, daß ich in meinem ganzen Leben noch keinen Brief mitunterzeichnet habe und dies auch nicht zu ändern gedenke. Die Behauptung, ich hätte ein Schreiben der o.g. Organisation mitunterzeichnet, ist nicht nur falsch, sondern zudem auch rufschädigend, weil ich meine Korrespondenzpartner nicht mit flegelhaften Schlußfloskeln zu beleidigen pflege, wie es in i.g. Schreiben der Fall ist. Außerdem ist diese Vorgehensweise auch für mich massiv schädigend, da wir politischen Häftlinge auf Wohlwollen von Menschenrechtsorganisationen angewiesen sind, die nicht zu erhalten ist, wenn man sie beleidigt.

Es wird zur Zeit geprüft, ob gegen die Verfasser dieses gefälschten Briefes rechtliche Schritte eingeleitet werden können. So dies möglich ist, wird dies getan. Und wenn sich „Freunde“ und „Unterstützer“ von mir hinter dieser wahrscheinlich erfundenen Organisation verstecken, so sage ich ihnen jetzt schon, daß sie sich besser warm anziehen. Solche Bärendienste brauche ich nicht, und ich werde mich mit allen Mitteln gegen solchen Rufmord wehren.

Germar Rudolf
Oberer Fauler Pelz 1
69117 Heidelberg

Germar Rudolf, Heidelberg, 27.02.07

Donnerstag, 15. Februar 2007

Fünf Jahre Haft für Zündel

Mannheim

Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel

Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte von Kanada aus den Massenmord an den Juden während der NS-Zeit systematisch bestritten.

Hinter der Fassade des "biederen Schwaben" sei der 67-Jährige "ein gefährlicher politischer Agitator, ein Hetzer und Brandredner. Das ist seine zweite Natur", sagte der Vorsitzende Richter des Mannheimer Landgerichts in der Urteilsbegründung. Er plädierte dafür, Zündel nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit nicht auf Bewährung zu entlassen. Zündel sei ein "extremer Antisemit" und "überzeugter Nationalsozialist". In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess, der von zahlreichen Eklats begleitet war, hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinen Schriften zeige sich jedoch ein "abgrundtiefer Hass auf alles Jüdische", betonte der Richter.

Zündel strebe eine Rückkehr in das faschistische Staatswesen an. Der Angeklagte habe "schändliche und schwer erträgliche Behauptungen" verbreitet und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Zündel nimmt Urteil regungslos auf

Ernst Zündel nahm das Urteil scheinbar gelassen auf. Bei der gut zweistündigen Urteilsbegründung schrieb er eifrig mit. Im Publikum im Gerichtssaal - größtenteils Anhänger des Holocaust-Leugners - wurde bei der Urteilsverkündung Gemurmel laut und manche Zuschauer verließen den Saal. Das sonst übliche Klatschen oder auch Unmutsäußerungen unterblieben jedoch, weil der Vorsitzende Richter dafür Ordnungshaft angedroht hatte.

Warnung vor Internetseite

Der Richter warnte besonders vor Zündels Internetseite. Der Angeklagte habe sich häufig mit der Reichweite seiner Homepage mit einem praktisch unbegrenzten Besucherkreis gebrüstet. Darin liege die besondere Gefährlichkeit dieses Mediums. Die strafbare Seite lässt sich im Internet nach wie vor abrufen.

Vorwürfe in Schlusswort ignoriert

Ernst Zündel hatte sich auch in seinem fast halbstündigen Schlusswort unmittelbar vor der Urteilsverkündung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stattdessen forderte er unter dem Applaus vieler Zuschauer eine unabhängige Kommission, die den millionenfachen Mord an Juden während der NS-Diktatur untersuchen solle. Wenn die Gutachter seine Auffassung widerlegten, werde er sich in einer Pressekonferenz "öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen", sagte Zündel.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung - Zündel ließ sich vor Gericht von fünf Anwälten vertreten - verlangte Freispruch. Seit seiner Ausweisung aus seiner Wahlheimat Kanada im Frühjahr 2005 sitzt der 67-Jährige in Deutschland in Untersuchungshaft. Zuvor war er bereits rund zwei Jahre in Kanada inhaftiert. Er wurde nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.
Erster Prozess geplatzt

Man meint, einen geistig Verwandten des Autors von 'Mein Kampf' vor sich zu haben.

(Der Vorsitzende Richter)

Ein erster Prozess gegen Zündel war am 15. November 2005 in Mannheim geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin abgelehnt hatte. Sie hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Quelle: SWR