Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR

Fall Friedman: Zentralrat attackiert Innenminister

Ermittlungen gegen Leibwächter:

Zentralrat attackiert Innenminister

Verschleierung hat der Zentralrat der Juden dem hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) vorgeworfen. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass es unter den früheren Leibwächtern des Frankfurter Publizisten Michel Friedman Rechtsradikale gab.

Ministerium und die Frankfurter Polizei hätten überhaupt nicht reagiert, kritisierte Zentralrats-Generalsekretär Stephan Kramer. "Es ist ein Skandal, dass hier keine Konsequenzen gezogen werden und die Sache unter den Teppich gekehrt wird", sagte Kramer. Er verlangte weitreichende Maßnahmen, darunter den Ausschluss der drei betroffenen Beamten aus dem Polizeidienst. "So jemand hat bei der Polizei nichts zu suchen", sagte er. Die Behörden seien jedoch einfach zur Normalität übergegangen.

Bereits 2005 war ein Ermittlungsverfahren gegen Personenschützer wegen falscher Abrechnung von Überstunden eingeleitet worden. Im Zuge dieses Verfahrens gegen drei ehemalige Personenschützer Friedmans war das Foto eines Leibwächters in SS-Uniform aufgetaucht, auf einem privaten Computer soll das Horst-Wessel-Lied gespeichert gewesen sein. Die Beamten sind laut Innenministerium inzwischen versetzt oder vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat zwei der drei Ermittlungsverfahren eingestellt.

Auch Friedman attackiert Behörden

Auch Michel Friedman selbst hatte sich am Mittwoch in der "hessenschau" darüber beklagt, dass die Vorfälle anscheinend für die betroffenen Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen haben und den Behörden vorgeworfen, nur schleppend ermittelt zu haben. Im SWR-Hörfunk sagte er, er hätte erwartet, "dass rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen schneller, besser, deutlich aufgeklärt worden wäre". Dies sei so anscheinend nicht der Fall gewesen.

(rame / woje)

Quelle: HR-Online

BGH-Urteil: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Urteil des BGH zu Anti-Nazi-Symbolen:

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprachen ihn rechtskräftig frei.

Das Landgericht Stuttgart hatte den 32-jährigen Händler im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Begründet hatte das Gericht das Urteil damit, dass durch die kommerzielle Massenverbreitung solcher Symbole die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes bestünde. Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht. Mit ihrem Urteil folgte das BGH dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung auf Freispruch.

Anstecker und Aufnäher mit Anti-Nazi-Symbolen

Der Versandhändler Jürgen Kamm vertreibt über ein Online-Shop unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen, zertretenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 14. März 2007

"Rechtsradikale" in M. Friedmans Umfeld?

Frankfurt:

Friedman-Leibwächter in SS-Uniform

Unter den früheren Personenschützern des jüdischen Publizisten Michel Friedman gab es offenbar Rechtsradikale. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizisten. Friedman fordert eine "rückhaltlose Aufklärung".

Ursprünglich wurde gegen drei ehemalige Personenschützer ermittelt. Gegen zwei der beschuldigten Polizisten seien die Verfahren aber bereits eingestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel. Wie die Polizei mitteilte, entdeckten die Fahnder ein Foto, das offenbar einen 26-jährigen Leibwächter des früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden stolz in einer SS-Uniform zeigt. Dieses Bild sei auch auf der Dienststelle herumgezeigt worden, nicht aber in einem weiteren Kreis, so dass für das Landeskriminalamt kein Propaganda-Delikt vorliege. Außerdem soll eine selbst gebastelte Urkunde gefunden worden sein, auf der ein Personenschützer "im Namen des Führers" für seine besonderen Verdienste bei der "Standarte M.F." ausgezeichnet worden ist. Gemeint ist Michel Friedman.

Bei einem anderen Leibwächter wurden laut Oberstaatsanwalt Bechtel zudem sieben Musikstücke mit volksverhetzenden Texten auf dem Computer gefunden. Er habe davon angeblich nichts gewusst, was eine geringe Schuld darstelle. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Noch offen ist hingegen ein dritter Fall, bei dem ein ehemaliger Personenschützer das verbotene Horst-Wessel-Lied auf seinem Rechner abgespeichert hatte.

Kein Kavaliersdelikt

Die Umtriebe wurden in einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2005 bekannt, als Personenschützer des Frankfurter Präsidiums unter Verdacht standen, ihre Überstunden falsch abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen seien schon vor längerem an das Landeskriminalamt abgegeben worden. "Das muss alles rückhaltlos aufgeklärt werden", sagte Friedman der "Bild"-Zeitung. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt, so der jüdische Publizist, der in Frankfurt lebt.

Friedman ist zudem über die Ermittlungsergebnisse empört. "Ich fordere auch bei Jugendlichen, den Anfängen zu wehren und Nazi-Delikte früh zu verfolgen. Das gilt für Polizisten erst recht", sagte der Rechtsanwalt am Mittwoch. Für ihn sei die für einen Propaganda-Delikt notwendige Öffentlichkeit hergestellt, wenn das Foto des Leibwächters in SS-Uniform in der Dienststelle herumgezeigt werde. Die Kollegen hätten sogar von Amts wegen Strafanzeige stellen müssen.

(aba/suma)

Quelle: HR-Online

Sonntag, 11. März 2007

Gemeinsam gegen Kapitalismus - Heraus zum 1. Mai!

Bereits zwei Monate vor dem 1. Mai beginnen Aktionsgruppen im Nationalen Widerstand damit, Aktionen zum Kampftag der Arbeit zu organisieren. So sind bereits jetzt Demonstrationen in Dortmund, Erfurt, Neubrandenburg, Raunheim und Rüsselsheim geplant. Außerdem werden bereits andere Arten des Protestes organisiert. So werden sich in vielen Regionen wieder Aktivisten den bürgerlichen 1. Mai Demos anschließen, oder durch kreative Einzelaktionen versuchen die Schweigemauer der politischen Korrektheit zu durchbrechen.

Beteiligt euch an den Aktionen des Nationalen Widerstands und helft mit, die Tradition des 1. Mai´s als Kampftag der Arbeit aufrecht zu erhalten!




Richtigstellung von Germar Rudolf

Veröffentlicht am 10. März 2007 | Rudolf, Heidelberg

Am 12.2.07 teilte mir die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM, Frankfurt/Main) mit, daß eine mir völlig unbekannte Organisation namens „Förderkreis Baden-Württemberg“ u.a. in meinem Namen Briefe versendet, in der die IGFM beschimpft wird. Ich werde in diesem Schreiben als angeblicher Mitunterzeichner angeführt. Tatsache ist, daß ich in meinem ganzen Leben noch keinen Brief mitunterzeichnet habe und dies auch nicht zu ändern gedenke. Die Behauptung, ich hätte ein Schreiben der o.g. Organisation mitunterzeichnet, ist nicht nur falsch, sondern zudem auch rufschädigend, weil ich meine Korrespondenzpartner nicht mit flegelhaften Schlußfloskeln zu beleidigen pflege, wie es in i.g. Schreiben der Fall ist. Außerdem ist diese Vorgehensweise auch für mich massiv schädigend, da wir politischen Häftlinge auf Wohlwollen von Menschenrechtsorganisationen angewiesen sind, die nicht zu erhalten ist, wenn man sie beleidigt.

Es wird zur Zeit geprüft, ob gegen die Verfasser dieses gefälschten Briefes rechtliche Schritte eingeleitet werden können. So dies möglich ist, wird dies getan. Und wenn sich „Freunde“ und „Unterstützer“ von mir hinter dieser wahrscheinlich erfundenen Organisation verstecken, so sage ich ihnen jetzt schon, daß sie sich besser warm anziehen. Solche Bärendienste brauche ich nicht, und ich werde mich mit allen Mitteln gegen solchen Rufmord wehren.

Germar Rudolf
Oberer Fauler Pelz 1
69117 Heidelberg

Germar Rudolf, Heidelberg, 27.02.07