Mittwoch, 21. März 2007

Belgien: Massenhochzeit gegen Rassismus

Internationaler Tag gegen Fremdenfeindlichkeit:

Massenhochzeit gegen Rassismus

In der belgischen Stadt Sint-Niklaas wollen heute mehr als 500 Paare ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Demonstrativ lassen sie sich am internationalen Tag gegen Rassismus von einem angefeindeten, schwarzen Standesbeamten trauen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Heute abend schlägt für Sabine Van Camp noch einmal die Stunde. Eigentlich ist die 42-jährige seit drei Jahren verheiratet: Ihren Mann kennt sie noch viel länger. Aber neulich hat er ihr noch einmal eine Art Antrag gemacht: wenn auch etwas modern-schnöde: "Er hat mir eine Mail geschickt, von seinem Computer zu meinem", lacht sie. Und sie hat zurückgemailt. Jawoll, ich heirate Dich noch mal.

Mehr als 500 Paare haben sich angesagt für die Massenhochzeit heute am Abend auf dem Marktplatz von Sint-Niklaas. Dieses kleine flämische 70.000-Einwohner-Städtchen in der Nähe von Antwerpen ist sonst kaum der Rede wert.

Doch Wouter van Bellingen hat Sint-Niklaas weltberühmt gemacht. Van Bellingen ist seit kurzem Standesbeamter, aber für Hochzeiten hat er im Moment fast keine Zeit. Die Weltpresse gibt sich in seinem bescheidenen Dienstzimmer ein Stelldichein: "Hier hat man mir gerade aus Peru eine Zeitung geschickt", sagt er stolz. Da ist er auf der ersten Seite.

Wouter van Bellingen ist wegen seiner Hautfarbe weltberühmt geworden. Der 34-Jährige ist gebürtiger Belgier, aber seine leiblichen Eltern - die er nicht kennt, er wurde adoptiert - kamen aus Ruanda. Wouter ist dunkelhäutig. Und in Sint-Niklaas, wo die Rechtspartei Vlaams Belang mehr als 25 Prozent erreicht, wollten sich drei Paare partout nicht bei ihm - einem schwarzen Standesbeamten - das Ja-Wort geben. Wouter sagt, das sei ihm im ersten Moment eigentlich egal gewesen, als er von den Absagen hörte. Vielleicht mussten die Paare umziehen, wollten nicht mehr heiraten oder länger warten, dachte er zunächst. Doch irgendwann wurde der rassistische Hintergrund der Absagen klar.

Zahl der Heiratswilligen nahm aus Protest zu

Danach brach ein Protest-Sturm los. Aus aller Herren Länder bekam Wouter van Bellingen Unterstützung. Deutlich angestiegen sei die Zahl jener, die sich von ihm verheiraten lassen wollten, sagt er. Mit Manuskript tut er das sogar auf Deutsch. Heute Abend kann er von den vielen hundert Paaren, die erwartet werden, nur eines symbolisch verheiraten.

Aus seinem Fall hat Sint-Niklaas ein großes Volksfest zum Internationalen Tag gegen Rassismus gemacht. Die Angst nehmen, die Angst vor dem Fremden, das ist Wouters Botschaft unter dem Motto "Sint-Niklaas geht fremd". Volksfest mit Riesen-Buffet und Tanz, und ein Riesen-Hochzeits-Foto soll auch gemacht werden. Sabine Van Camp wird sich auch noch mal in ihre weißes Traukleid zwängen: Das wird schon schön, sagt sie. Aber: es könnte auch kalt werden. Das nass-kalte Wetter ist tatsächlich der größte Gegner der Aktion gegen den täglichen Rassismus.

Quelle: Tagesschau

Dienstag, 20. März 2007

Justizia erneut völlig erblindet?

Wieder sorgt eine Entscheidung der Justiz für Kopfschütteln in Deutschland: Der 43-jährige Waldemar W. aus Köln ist an Karneval - vor den Augen seiner Kinder - brutal verprügelt worden. Er fiel ins Koma, wachte erst knapp vier Wochen später, am vergangenen Mittwoch, wieder auf. Noch immer schwebt der vierfache Familienvater in Lebensgefahr.

Der 17-jährige mutmaßliche Täter dagegen darf sich schon wieder frei bewegen – er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Haftrichter schwächte den Vorwurf von schwerer Körperverletzung auf einfache Körperverletzung ab und überstellte Erdinc H. an ein offenes Erziehungsheim. Dort soll er jetzt sogar eine Lehre zum Schweißer beginnen dürfen.

Die Lebensgefährtin von Waldemar W. und die vier Kinder, die bei der Tat zusehen mussten, sind schockiert.

Warum wurde die Anklage abgeschwächt?

Diese Empörung kann das zuständige Amtsgericht nicht nachvollziehen. Hier sieht man die Tatsache, dass der Richter die Anklage gegen das mehrfach vorbestrafte Mitglied einer Jugendgang von schwerer auf einfache Körperverletzung gemildert hat, als ganz normalen Vorgang.

Jürgen Mannebeck, Sprecher des Kölner Amtsgerichts: „Das hat mit ‚lasch’ nichts zu tun. Ich begreife nicht, dass man von uns verlangt, gegen das Gesetz zu handeln.“ Wenn nach dem Gesetz kein Haftgrund vorläge, müsse die Haft aufgehoben werden, so Mannebeck weiter. Was die Öffentlichkeit denke, sei eine ganz andere Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Haftentlassung Beschwerde eingelegt. Dass der Haftrichter den Vorwurf der schweren Körperverletzung auf einfache Körperverletzung abschwächt, nur weil Waldemar W. angeblich keine bleibenden Schäden davonträgt, grenzt für die Menschen im Wohnort des Opfers an Hohn.

Waldemar W. ist immer noch nicht vernehmungsfähig und hat von dem ganzen Justizirrsinn noch nichts mitbekommen. Während der Familienvater weiter darum kämpft, überhaupt eine Zukunft zu haben, zieht Erdinc H. noch in dieser Woche in das Erziehungsheim und beginnt seine Lehre zum Schweißer.

Quelle: RTL.DE

Keine vorzeitige Haftentlassung für LANDSER-Frontmann

Der zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Sänger der Neonazi-Band "Landser», Michael Regner, muss seine gesamte Haftstrafe absitzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Berliner Kammergerichts hervor. Das Kammergericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 4. Januar auf, Regner nach Abbüßen von zwei Dritteln der Haftzeit zu entlassen und den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verurteilte habe «einschlägige Straftaten» begangen, «die auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hinweisen», argumentierten die Kammerrichter. Gegen ihn seien seit 1991 bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen Waffendelikten und anderer Straftaten verhängt worden.

Regner war im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies im März 2005 eine Revision Regners zurück, der seit Frühjahr vergangenen Jahres seine Haftstrafe in Tegel absitzt.

© ddp

Quelle: Berlin Online