Polizei soll automatischen Zugriff erhalten
Die Bundesregierung will das Passgesetz zugunsten der Verbrechensbekämpfung ändern. Das Bundesinnenministerium bestätigte einen Bericht der "taz", wonach die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten künftig digitalisierte Passbilder automatisch abrufen können. Dies sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes vom Januar dieses Jahres so vorgesehen.
Laut "taz" sind alle Inhaber des seit Ende 2005 ausgegebenen neuen Reisepasses, auf dem biometrische Merkmale in einem Chip gespeichert werden, betroffen. Das Gesetz könnte nach Angaben der "taz" bereits im Mai in Kraft treten. Es soll die rechtlichen Grundlagen für die zweite Generation der so genannten elektronischen Reisepässe mit biometrischen Daten schaffen, die ab November ausgegeben werden. In dem Chip der neuen Reisepässe werden dann zusätzlich noch die digitalisierten Abdrücke der zwei Zeigefinger enthalten sein.
Künftig auch Speicherung von Fingerabdrücken?
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass dem Entwurf zufolge die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden die Passdaten bei den insgesamt rund 5300 Passregistern in Deutschland im Einzelfall abfragen müssten. Sie widersprach aber den Angaben, wonach in Zukunft auch biometrische Passdaten auf Antrag abgefragt werden können. Bislang heißt es im Gesetzentwurf: "Die bei den Passbehörden gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen." Die "taz" berichtet jedoch, dass dieser Punkt in der Koalition noch strittig sei. Die Union wolle den Passus streichen, die SPD nicht.
Die Ministeriums-Sprecherin bestätigte auch, dass im Rahmen der Änderung des Passgesetzes ursprünglich lediglich eine Überprüfung von Passfotos für Verkehrsdelikte etwa zum Abgleich für eine Fahrzeughalterfeststellung vorgesehen gewesen sei. Von dieser Möglichkeit könnten die Behörden bereits jetzt Gebrauch machen. Im Zuge der Gesetzesberatungen sei "im Bundesrat der Vorschlag gekommen", diese Option "auf Straftaten auszuweiten".
Polizeigewerkschaft: Fingerabdrücke nicht speichern
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Speicherung von Fingerabdrücken aus den neuen elektronischen Pässen ab. Es sei weder sinnvoll noch vertretbar, diese biometrischen Daten bei den Meldebehörden zu hinterlegen, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der "Rheinischen Post".
Schäuble will Sicherheitsgesetze weiter verschärfen
Die Diskussion über die Verwendung der biometrischen Daten hatte zuletzt der Innenminister neu belebt. So erwägt Wolfgang Schäuble unter anderem, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Ferner sollen nach dem Willen des Ministers künftig Daten aus der Lkw-Mauterfassung für die Aufklärung besonders schwerer Verbrechen verwendet werden. Er will zudem eine Grundgesetzänderung überprüfen, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computer zu erlauben. Beim Koalitionspartner stießen seine Pläne jedoch bereits auf Widerstand.
Von den neuen elektronischen Pässen gibt es bereits drei Millionen Exemplare. Die erste Generation enthält nur ein Foto auf einem Chip. Neuerdings wird auch der Fingerabdruck elektronisch gespeichert. Auf die Fotos bei den Meldeämtern kann die Polizei bereits heute zugreifen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch.
Quelle: Tagesschau
Die Bundesregierung will das Passgesetz zugunsten der Verbrechensbekämpfung ändern. Das Bundesinnenministerium bestätigte einen Bericht der "taz", wonach die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten künftig digitalisierte Passbilder automatisch abrufen können. Dies sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes vom Januar dieses Jahres so vorgesehen.
Laut "taz" sind alle Inhaber des seit Ende 2005 ausgegebenen neuen Reisepasses, auf dem biometrische Merkmale in einem Chip gespeichert werden, betroffen. Das Gesetz könnte nach Angaben der "taz" bereits im Mai in Kraft treten. Es soll die rechtlichen Grundlagen für die zweite Generation der so genannten elektronischen Reisepässe mit biometrischen Daten schaffen, die ab November ausgegeben werden. In dem Chip der neuen Reisepässe werden dann zusätzlich noch die digitalisierten Abdrücke der zwei Zeigefinger enthalten sein.
Künftig auch Speicherung von Fingerabdrücken?
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass dem Entwurf zufolge die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden die Passdaten bei den insgesamt rund 5300 Passregistern in Deutschland im Einzelfall abfragen müssten. Sie widersprach aber den Angaben, wonach in Zukunft auch biometrische Passdaten auf Antrag abgefragt werden können. Bislang heißt es im Gesetzentwurf: "Die bei den Passbehörden gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen." Die "taz" berichtet jedoch, dass dieser Punkt in der Koalition noch strittig sei. Die Union wolle den Passus streichen, die SPD nicht.
Die Ministeriums-Sprecherin bestätigte auch, dass im Rahmen der Änderung des Passgesetzes ursprünglich lediglich eine Überprüfung von Passfotos für Verkehrsdelikte etwa zum Abgleich für eine Fahrzeughalterfeststellung vorgesehen gewesen sei. Von dieser Möglichkeit könnten die Behörden bereits jetzt Gebrauch machen. Im Zuge der Gesetzesberatungen sei "im Bundesrat der Vorschlag gekommen", diese Option "auf Straftaten auszuweiten".
Polizeigewerkschaft: Fingerabdrücke nicht speichern
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Speicherung von Fingerabdrücken aus den neuen elektronischen Pässen ab. Es sei weder sinnvoll noch vertretbar, diese biometrischen Daten bei den Meldebehörden zu hinterlegen, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der "Rheinischen Post".
Schäuble will Sicherheitsgesetze weiter verschärfen
Die Diskussion über die Verwendung der biometrischen Daten hatte zuletzt der Innenminister neu belebt. So erwägt Wolfgang Schäuble unter anderem, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Ferner sollen nach dem Willen des Ministers künftig Daten aus der Lkw-Mauterfassung für die Aufklärung besonders schwerer Verbrechen verwendet werden. Er will zudem eine Grundgesetzänderung überprüfen, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computer zu erlauben. Beim Koalitionspartner stießen seine Pläne jedoch bereits auf Widerstand.
Von den neuen elektronischen Pässen gibt es bereits drei Millionen Exemplare. Die erste Generation enthält nur ein Foto auf einem Chip. Neuerdings wird auch der Fingerabdruck elektronisch gespeichert. Auf die Fotos bei den Meldeämtern kann die Polizei bereits heute zugreifen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch.
Quelle: Tagesschau

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