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Donnerstag, 19. April 2007

Rahmenbeschluß: EU sagt dem Rassismus den Kampf an

Neuer Anlauf für Rahmenbeschluss:

EU sucht gemeinsamen Weg gegen Rassismus

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Europäische Union erstmals auf gemeinsame Mindeststandards im Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass verpflichten. Für einen entsprechenden Rahmenbeschluss will Zypries bei einem Treffen in Luxemburg ihre Kollegen aus den EU-Staaten gewinnen. Damit könnten Holocaust-Leugner unter bestimmten Voraussetzungen auch in Staaten wie Großbritannien oder Dänemark zu Haftstrafen von maximal drei Jahren verurteilt werden. In den vergangenen sechs Jahren waren in der EU zwei ähnliche Gesetzesanläufe gescheitert.

Planungen seit 2001

Nach zahlreichen fremdenfeindlichen Übergriffen in Deutschland und anderen EU-Staaten hatte die EU-Kommission 2001 einen gemeinsamen Beschluss über Verbote und Mindeststrafen für Fremdenfeindlichkeit auf den Weg gebracht. Doch wegen der höchst unterschiedlichen Traditionen der einzelnen Länder zu den Grenzen der Meinungsfreiheit hat es bis jetzt gedauert, um einen Minimalkompromiss zu finden.

Viele Ausnahmeregelungen

Der Entwurf sieht zwar das Verbot vor, öffentlich zu Völkermord oder neonazistischen Verbrechen aufzurufen. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Danach könnte beispielsweise auch der Holocaust geleugnet werden, solange dies nicht mit dem Aufruf zu Gewalt oder Hass verbunden wird.

Nicht einigen konnten sich die EU-Staaten auf ein Verbot von Nazi-Symbolen wie Hakenkreuzen. Allerdings kann jeder EU-Staat schärfere Gesetze beschließen und Deutschland etwa bei seinem Hakenkreuz-Verbot bleiben. Entscheidungen zu Justizfragen können in der EU nur einstimmig fallen. "Wir werden es nicht hinbekommen, dass ein Mitglied des britischen Königshauses mit drei Jahren Gefängnis bestraft wird, weil er verkleidet auf einer Party erscheint", sagte ein hochrangiger EU-Diplomat. Prinz Harry hatte einst mit einer Nazi-Verkleidung auf einer Party für Empörung gesorgt.

Religiöse Hassausbrüche bleiben straffrei

Auf britischen Wunsch werde der EU-Beschluss Ausnahmen für rein religiös motivierte Aufstachelung und Gewaltaufrufe enthalten, sagten mehrere Diplomaten. Die von Großbritannien durchgesetzte Ausnahme für rein religiöse Hass- oder Gewaltaufrufe führt nach Angaben eines Experten dazu, dass künftig EU-weit bestraft werde, wenn jemand rufe: "Tötet alle Deutschen." Straffrei könne dagegen bleiben: "Tötet alle Christen". Allerdings wollten 26 der 27 EU-Staaten von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen.

Keine Folgen für deutsche Gesetze

Trotz der zahlreichen Ausnahmen sehen die EU-Staaten in dem Beschluss einen Fortschritt. Dies sei das erste Mal, dass sich die EU auf gemeinsame Standards verständige, sagte ein Unterhändler. Für Deutschland mit seinem besonders strengen Strafrecht werde der EU-Beschluss zwar keine konkreten Folgen haben. Allerdings könnten Neonazis künftig auch nicht mehr aus Nachbarländern in Deutschland zu Rassenhass aufrufen.

Verharmlosung des Stalinismus ausgeklammert


Die baltischen Staaten hatten versucht, auch eine Verharmlosung von stalinistischen Verbrechen unter Strafe zu stellen. Dies wird voraussichtlich aber nicht gelingen. Ein Diplomat sagte, die Leiden unter dem Stalinismus sollten zwar gewürdigt, nicht aber in diese Strafregelung einbezogen werden. Weitere Themen des Ministerrats sind das Scheidungs- und Unterhaltsrecht sowie die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 28. März 2007

Frontex vs. illegale Einwanderung

Einweihung der Frontex-Zentrale:

EU rechnet mit Zunahme illegaler Einwanderung


Die EU rechnet mit einer Zunahme der illegalen Einwanderung im Sommerhalbjahr. "Es steht nicht zu erwarten, dass der Migrationsdruck nachlässt", sagte EU-Innenkommissar Franco Frattini bei der Einweihung der neuen Zentrale der europäischen Grenzschutz-Agentur Frontex in Warschau. Neben den südeuropäischen Ländern, in die vor allem Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten zu gelangen suchen, ist die Ostgrenze der Europäischen Union ein weiterer Einsatzschwerpunkt von Frontex. Frattini verwies darauf, dass sich bis zum Jahr 2050 die Zahl der Einwohner in den 50 ärmsten Ländern von 800 Millionen auf 1,7 Milliarden mehr als verdoppeln werde.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte, die Zusammenarbeit beim Einsatz gegen die illegale Einwanderung weiter zu intensivieren. Die Agentur Frontex habe seit ihrer Gründung im Oktober 2005 bereits "gezeigt, dass sie die EU-Mitgliedsländer bei dieser Aufgabe wirksam unterstützen kann".

Frontex wächst

Frontex' neue Zentrale ist einem Hochhaus mit 40 Etagen im Zentrum von Warschau untergebracht, wo die Agentur 3000 Quadratmeter angemietet hat. Zuvor war sie vorübergehend im polnischen Innenministerium untergebracht. Die Zahl der Frontex-Mitarbeiter soll noch in diesem Jahr von 78 auf 140 steigen. Das Jahresbudget liegt bei 22,2 Millionen Euro.

Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Frontex durch Personal- und Sachmittel zu unterstützen. So stellt Deutschland zur Überwachung der EU-Außengrenzen je nach Bedarf bis zu vier Hubschrauber bereit, die mit Nachtsichtgeräten ausgerüstet sind. Zwei Hubschrauber waren im vergangenen Jahr in Spanien mehrere Wochen im Einsatz.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 21. März 2007

Belgien: Massenhochzeit gegen Rassismus

Internationaler Tag gegen Fremdenfeindlichkeit:

Massenhochzeit gegen Rassismus

In der belgischen Stadt Sint-Niklaas wollen heute mehr als 500 Paare ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Demonstrativ lassen sie sich am internationalen Tag gegen Rassismus von einem angefeindeten, schwarzen Standesbeamten trauen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Heute abend schlägt für Sabine Van Camp noch einmal die Stunde. Eigentlich ist die 42-jährige seit drei Jahren verheiratet: Ihren Mann kennt sie noch viel länger. Aber neulich hat er ihr noch einmal eine Art Antrag gemacht: wenn auch etwas modern-schnöde: "Er hat mir eine Mail geschickt, von seinem Computer zu meinem", lacht sie. Und sie hat zurückgemailt. Jawoll, ich heirate Dich noch mal.

Mehr als 500 Paare haben sich angesagt für die Massenhochzeit heute am Abend auf dem Marktplatz von Sint-Niklaas. Dieses kleine flämische 70.000-Einwohner-Städtchen in der Nähe von Antwerpen ist sonst kaum der Rede wert.

Doch Wouter van Bellingen hat Sint-Niklaas weltberühmt gemacht. Van Bellingen ist seit kurzem Standesbeamter, aber für Hochzeiten hat er im Moment fast keine Zeit. Die Weltpresse gibt sich in seinem bescheidenen Dienstzimmer ein Stelldichein: "Hier hat man mir gerade aus Peru eine Zeitung geschickt", sagt er stolz. Da ist er auf der ersten Seite.

Wouter van Bellingen ist wegen seiner Hautfarbe weltberühmt geworden. Der 34-Jährige ist gebürtiger Belgier, aber seine leiblichen Eltern - die er nicht kennt, er wurde adoptiert - kamen aus Ruanda. Wouter ist dunkelhäutig. Und in Sint-Niklaas, wo die Rechtspartei Vlaams Belang mehr als 25 Prozent erreicht, wollten sich drei Paare partout nicht bei ihm - einem schwarzen Standesbeamten - das Ja-Wort geben. Wouter sagt, das sei ihm im ersten Moment eigentlich egal gewesen, als er von den Absagen hörte. Vielleicht mussten die Paare umziehen, wollten nicht mehr heiraten oder länger warten, dachte er zunächst. Doch irgendwann wurde der rassistische Hintergrund der Absagen klar.

Zahl der Heiratswilligen nahm aus Protest zu

Danach brach ein Protest-Sturm los. Aus aller Herren Länder bekam Wouter van Bellingen Unterstützung. Deutlich angestiegen sei die Zahl jener, die sich von ihm verheiraten lassen wollten, sagt er. Mit Manuskript tut er das sogar auf Deutsch. Heute Abend kann er von den vielen hundert Paaren, die erwartet werden, nur eines symbolisch verheiraten.

Aus seinem Fall hat Sint-Niklaas ein großes Volksfest zum Internationalen Tag gegen Rassismus gemacht. Die Angst nehmen, die Angst vor dem Fremden, das ist Wouters Botschaft unter dem Motto "Sint-Niklaas geht fremd". Volksfest mit Riesen-Buffet und Tanz, und ein Riesen-Hochzeits-Foto soll auch gemacht werden. Sabine Van Camp wird sich auch noch mal in ihre weißes Traukleid zwängen: Das wird schon schön, sagt sie. Aber: es könnte auch kalt werden. Das nass-kalte Wetter ist tatsächlich der größte Gegner der Aktion gegen den täglichen Rassismus.

Quelle: Tagesschau

Montag, 26. Februar 2007

Schärferes Ausländerrecht in Planung

Regierung plant schärferes Ausländerrecht:

Für Kursschwänzer kann es teuer werden

Die Große Koalition arbeitet an einem neuen Gesamtpaket zum Ausländerrecht, das unter anderem die Bereiche Asyl, Integration und Beschäftigung umfasst. Diskutiert wird, Ausländer mit schärferen Mitteln zur Teilnahme an Integrationskursen zu zwingen. Denkbar seien Geldbußen oder Zwangsgelder für Menschen, die ihrer Pflicht zur Kursteilnahme nicht nachkommen, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Kaller, in Berlin.

Entscheidung im Sommer

Kaller erklärte, es gebe bereits Sanktionsmöglichkeiten. Überprüfungen in den Kursen hätten jedoch ergeben, dass diese offenbar nicht ausreichend seien und viele Teilnehmer den Kursen fernblieben. "Wir überlegen deshalb, ob wir weitere Sanktionen schaffen." Die Thematik sei aber noch nicht abschließend diskutiert. Auch über andere "flankierende Maßnahmen" werde nachgedacht. "Ich gehe davon aus, dass wir im Sommer eine Entscheidung haben", sagte Kaller.

Einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" zufolge sollen Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie sich "integrationsfeindlich" verhalten. Wer in "schwerwiegender Weise" etwa die Integration von Familienangehörigen beeinträchtige und hartnäckig durch einen "besonders integrationsfeindlichen Charakter" auffalle, solle zum Verlassen des Landes verpflichtet werden können, meldete das Blatt. Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung "böswillig verächtlich machen" oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schrieb die Zeitung.

Scharfe Kritik: Maßnahmen von Misstrauen geprägt

Der Interkulturelle Rat in Deutschland, Pro Asyl und der DGB kritisierten die bekannt gewordenen Pläne. Die Maßnahmen seien "von grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten und einem Geist der Abschottung gegenüber Flüchtlingen geprägt", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Wer mit Kursangeboten Integrations- und Lernprozesse anstoßen wolle, müsse durch Inhalte überzeugen.

Sieg für die Union?

Bleibt es bei den Plänen, dann hat sich die Union gegen die SPD durchgesetzt, kritisierte die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Und dies geschehe ohne irgendeine "konstruktive Gegenleistung". Ihr SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, verteidigte dagegen die geplante Neuregelung: "Wenn man Pflichten aufschreibt, dann muss es auch Sanktionen geben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 10. Januar 2007

Karlsruhe billigt Doppelpass-Verbot

Entzug von Staatsbürgerschaft rechtens:

Karlsruhe billigt Doppelpass-Verbot

Wer nach seiner Einbürgerung als Deutscher erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines gebürtigen Türken zurück, der im März 1999 Deutscher geworden war. Der Mann hatte im Juni 1999 erneut einen türkischen Pass beantragt und im Februar 2001 auch bekommen.

Der Türke wollte mit dem Schritt eine Gesetzeslücke zur Doppelstaatlichkeit nutzen, die zum 1. Januar 2000 mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz geschlossen worden war. Im Jahr 2005 entzog ihm die Stadt Frankfurt die deutschen Papiere unter Hinweis auf das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht. Der nachträgliche Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit war zu diesem Zeitpunkt erstmals auch bei Neubürgern möglich, die in Deutschland leben.

"Neuregelung ist zumutbar"

Die Neuregelung sei den Betroffenen zumutbar, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (Az: 2 BvR 1339/06). Die Regelung verstoße nicht gegen Artikel 16 Grundgesetz, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich untersagt, urteilte eine Kammer des Zweiten Senats. Denn wer eingebürgert sei, habe nach wie vor eine verlässliche Grundlage, Deutscher zu bleiben: "Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten", heißt es in der Entscheidung.

Obwohl der Kläger bereits vor In-Kraft-Treten der Reform einen neuen türkischen Pass beantragt hatte, kann er sich den Richtern zufolge nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn schon damals sei absehbar gewesen, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden sollte.

Große Zahl von Eingebürgerten betroffen


Laut Gericht ist von der Neuregelung eine große Zahl eingebürgerter ehemaliger Ausländer betroffen. Bei einer groß angelegten Befragungsaktion Anfang 2005 in Bayern hatten mehr als 5000 ehemals türkischstämmige Bürger freiwillig angegeben, dass sie auch einen türkischen Pass hätten. Hintergrund der Befragung waren Angaben der türkischen Regierung, wonach seit dem Jahr 2000 bundesweit schätzungsweise 50.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft erneut die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hatten.

Quelle: Tagesschau