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Freitag, 15. Juni 2007

Ku-Klux-Klan-Mitglied schuldig gesprochen

43 Jahre nach Doppelmord an Schwarzen

Im Prozess um die Ermordung zweier schwarzer US-Amerikaner im Bundesstaat Mississippi vor mehr als 40 Jahren hat eine Geschworenenjury ein ehemaliges Mitglied des Ku-Klux-Klan der Entführung schuldig gesprochen. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der heute 71-jährige James Seale 1964 die beiden 19-jährigen Anhalter Henry Hezekiah Dee und Charles Eddie Moore mit einer Schrotflinte in Schach hielt, während ein Komplize auf sie eingeschlagen habe. Anschließend hätten beide ihre Opfer mit schweren Gewichten lebendig in den Mississippi geworfen. Seale droht nun eine lebenslange Haftstrafe.

Hauptbelastungszeuge war ein anderes Ex-Mitglied des rassistischen Geheimbundes in den US-Südstaaten, dem von den Behörden Immunität zugesichert wurde. Der Mann sagte aus, dass Seale vor ihm erklärt habe, die beiden jungen Männer getötet zu haben. Der Fall gehört zu einer Reihe von Verbrechen weißer Extremisten, die während der Rassenunruhen und Bürgerrechtskämpfe in den 50er und 60er Jahren in den USA begangen wurden.

Die US-Justiz hat mehrere rassistische Morde aus den 60er Jahren neu aufgegriffen. Vor einem Jahr wurde der 80-jährige Edgar Ray Killen wegen des gewaltsamen Todes von drei Bürgerrechtlern in Mississippi zu drei Mal 60 Jahren Gefängnis verurteilt.

Quelle: Tagesschau

Potsdam: Freisprüche für Angeklagte

Rund 14 Monate nach der Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas Mulugeta in Potsdam sind die beide Angeklagten, freigesprochen worden.

Mit dem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht am Freitag den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.

Der Deutsche äthiopischer Abstammung Ermyas Mulugeta war am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltestelle durch einen Faustschlag niedergestreckt worden. Der Fall hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

Am Mittwoch, dem 19. Prozesstag, hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus.

Auch für Mulugeta bleiben nach den Freisprüchen Restzweifel an der Unschuld der Männer. Bei ihm sei nicht jegliches Gefühl weg, dass sie etwas mit der Tat zu tun hatten, sagte er nach dem Urteil am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht.

Aber: "Wenn nicht ausreichend Beweise da sind, müssen sie frei gesprochen werden." Mulugeta lobte zugleich das Gericht, das deutlich gezeigt habe, dass es die Wahrheit finden wollte.

Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Als sich dieser Sachverhalt nicht bestätigte wurde der Fall an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgegeben.

Quelle: RBB

Mittwoch, 28. März 2007

Achtung Forenbetreiber!

Bundesgerichtshof urteilt:

Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht

"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06

Quelle: Tagesschau

Dienstag, 20. März 2007

Justizia erneut völlig erblindet?

Wieder sorgt eine Entscheidung der Justiz für Kopfschütteln in Deutschland: Der 43-jährige Waldemar W. aus Köln ist an Karneval - vor den Augen seiner Kinder - brutal verprügelt worden. Er fiel ins Koma, wachte erst knapp vier Wochen später, am vergangenen Mittwoch, wieder auf. Noch immer schwebt der vierfache Familienvater in Lebensgefahr.

Der 17-jährige mutmaßliche Täter dagegen darf sich schon wieder frei bewegen – er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Haftrichter schwächte den Vorwurf von schwerer Körperverletzung auf einfache Körperverletzung ab und überstellte Erdinc H. an ein offenes Erziehungsheim. Dort soll er jetzt sogar eine Lehre zum Schweißer beginnen dürfen.

Die Lebensgefährtin von Waldemar W. und die vier Kinder, die bei der Tat zusehen mussten, sind schockiert.

Warum wurde die Anklage abgeschwächt?

Diese Empörung kann das zuständige Amtsgericht nicht nachvollziehen. Hier sieht man die Tatsache, dass der Richter die Anklage gegen das mehrfach vorbestrafte Mitglied einer Jugendgang von schwerer auf einfache Körperverletzung gemildert hat, als ganz normalen Vorgang.

Jürgen Mannebeck, Sprecher des Kölner Amtsgerichts: „Das hat mit ‚lasch’ nichts zu tun. Ich begreife nicht, dass man von uns verlangt, gegen das Gesetz zu handeln.“ Wenn nach dem Gesetz kein Haftgrund vorläge, müsse die Haft aufgehoben werden, so Mannebeck weiter. Was die Öffentlichkeit denke, sei eine ganz andere Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Haftentlassung Beschwerde eingelegt. Dass der Haftrichter den Vorwurf der schweren Körperverletzung auf einfache Körperverletzung abschwächt, nur weil Waldemar W. angeblich keine bleibenden Schäden davonträgt, grenzt für die Menschen im Wohnort des Opfers an Hohn.

Waldemar W. ist immer noch nicht vernehmungsfähig und hat von dem ganzen Justizirrsinn noch nichts mitbekommen. Während der Familienvater weiter darum kämpft, überhaupt eine Zukunft zu haben, zieht Erdinc H. noch in dieser Woche in das Erziehungsheim und beginnt seine Lehre zum Schweißer.

Quelle: RTL.DE

Keine vorzeitige Haftentlassung für LANDSER-Frontmann

Der zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Sänger der Neonazi-Band "Landser», Michael Regner, muss seine gesamte Haftstrafe absitzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Berliner Kammergerichts hervor. Das Kammergericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 4. Januar auf, Regner nach Abbüßen von zwei Dritteln der Haftzeit zu entlassen und den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verurteilte habe «einschlägige Straftaten» begangen, «die auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hinweisen», argumentierten die Kammerrichter. Gegen ihn seien seit 1991 bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen Waffendelikten und anderer Straftaten verhängt worden.

Regner war im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies im März 2005 eine Revision Regners zurück, der seit Frühjahr vergangenen Jahres seine Haftstrafe in Tegel absitzt.

© ddp

Quelle: Berlin Online

Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR

BGH-Urteil: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Urteil des BGH zu Anti-Nazi-Symbolen:

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprachen ihn rechtskräftig frei.

Das Landgericht Stuttgart hatte den 32-jährigen Händler im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Begründet hatte das Gericht das Urteil damit, dass durch die kommerzielle Massenverbreitung solcher Symbole die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes bestünde. Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht. Mit ihrem Urteil folgte das BGH dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung auf Freispruch.

Anstecker und Aufnäher mit Anti-Nazi-Symbolen

Der Versandhändler Jürgen Kamm vertreibt über ein Online-Shop unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen, zertretenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 9. Februar 2007

Fall Ermyas Mulugeta: Ermittlungspannen

Polizei räumt Ermittlungspannen ein

Bei den Ermittlungen zur Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta ist es offenbar zu Pannen gekommen.

Die Spuren seien nicht von Kriminaltechnikern, sondern von Streifenpolizisten gesichert worden, sagte ein beteiligter Beamter am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht aus. An einer Scherbe stellten die Ermittler später eine verwischte DNA-Spur fest, die sie aber nicht mit Sicherheit einem Angeklagten zuordnen konnten. Der Anwalt des Hauptangeklagten kritisierte zudem die schlechte Qualität der Fotos vom Tatort.

Am Morgen hatte Ermyas Mulugeta selbst ausgesagt und bekräftigt, dass er keine Erinnerung an die Tat habe. "Im Großen und Ganzen" erinnere er sich an nichts, sagte das Opfer am Freitag bei seiner Zeugenaussage. Als er im Krankenhaus aufgewacht sei, habe er seiner Frau allerdings gesagt, am Tatort seien zwei Rechtsradikale gewesen.

Die Frau des Opfers schilderte anschließend, dass sie Teile des Geschehens am Telefon live mitverfolgt habe. Nachdem ihr Mann sie offenbar angerufen hatte, habe sie eine Männerstimme gehört, die sagte: "Lass uns abhauen."

Angeklagt sind zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung. Sie bestreiten allerdings jegliche Tatbeteiligung. Der Hauptbeschuldigte soll den Deutsch-Äthiopier am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltstelle mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt, der Mitangeklagte dem am Boden liegenden Opfer nicht geholfen haben.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vorübergehend hatte die Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs aus fremdenfeindlichen Motiven ermittelt. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht mehr Gegenstand der Anklage. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg

Samstag, 13. Januar 2007

Rechtshilfe: Video zum Thema Hausdurchsuchungen

Hier der Link zu einem äußerst interessanten Video zum Thema Hausdurchsuchungen:

Sie haben das Recht zu schweigen