Mannheim:
Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf
Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.
"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.
Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung
"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.
"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord
In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.
Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.
Quelle: SWR
Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf
Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.
"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.
Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung
"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.
"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord
In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.
Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.
Quelle: SWR

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