Mittwoch, 14. Februar 2007

Fahranfänger künftig nur noch Null-Promille

Bundeskabinett:

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, einem Gesetzentwurf zur Einführung der Null-Promille-Grenze während der zweijährigen Führerschein-Probezeit zu.

Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee soll das Verbot ein "Herantrinken" an die allgemeine 0,5-Promille-Grenze verhindern und die "gefährliche Kombination von Anfängerrisiko und alkoholbedingter Unfallgefahr" vermeiden. Bei einem Verstoß erwartet Fahranfänger ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Auf ein Fahrverbot wird laut dem Gesetzentwurf aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.

"Klares Zeichen für mehr Vernunft"


Bätzing begrüßte die Entscheidung als "klares Zeichen für mehr Vernunft und weniger Alkohol im Straßenverkehr". Junge Fahranfänger stellen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund ein Drittel der Autofahrer, die bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verletzt oder getötet werden. Der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Bevölkerung beträgt im Vergleich nur acht Prozent. Insgesamt verunglückt hierzulande den Angaben zufolge alle sechs Minuten ein junger Mensch im Straßenverkehr, alle acht Stunden stirbt einer an den Unfallfolgen.

Rauchverbot in Zügen

Ferner beschloss das Bundeskabinett, dass in Zügen, Bussen, Fähren, Flugzeugen und auf Bahnhöfen sowie in allen Bundesbehörden nicht mehr geraucht werden darf. Auch in Taxis soll das Qualmen verboten werden. Tabakwaren sollen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Bisher lag das Abgabealter bei 16 Jahren. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch entscheiden.

Die Aufgabe der Länder ist es, über ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden. Dazu treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag kommender Woche in Hannover. Eine bundeseinheitliche Regelung auch für Gaststätten war im Dezember wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung gescheitert.

Quelle: Tagesschau

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