Samstag, 13. Januar 2007

Staatsanwaltschaft verbietet Skinhead Gruppe

Staatsanwaltschaft Stuttgart:

Neonazi-Band "Race War" ist kriminelle Vereinigung

Die Neonazi-Szene boomt: Im Land (Baden-Württemberg) hat sich die Zahl der Konzerte fast verdoppelt, der Verfassungsschutz stuft erstmals mehr als 1000 Skins als rechtsextrem ein. Gegen eine der 18 braunen Bands wurde jetzt Anklage erhoben - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

"Wir sind Nazis und stolz darauf", singt Max Hirsch, Frontmann der Band "Race War" aus Schwäbisch Gmünd bei einem Auftritt in Belgien vor rund einem Jahr. Fast 2000 Skinheads sind zu dem Konzert des internationalen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" angereist. Zum größten Konzert, das Race War in seiner vierjährigen Band-Geschichte gegeben hat. Das Ermittlungs-Verfahren gegen vier junge Männer aus dem Raum Schwäbisch Gmünd läuft zu diesem Zeitpunkt schon fast zwei Jahre lang. Zwei von ihnen stehen auf der Bühne, mit Nikolaus-Mütze und Banditen-Tuch vermummt: Sänger Max Hirsch und Gitarrist Gerhard Miller. Hirsch zeigt nach wenigen Liedern Gesicht: Beim "Sieg Heil"-Schreien rutscht das Tuch. Er hat keine Hand frei, um das zu verhindern, weil er mangels Musikern selbst eine Gitarre halten muss.

Nach den Hausdurchsuchungen im Mai 2003 bei den vier mutmaßlichen Race-War-Mitgliedern ist die Kapelle zum Duo geworden. Vor allem der fehlende Schlagzeuger hat manchen Auftritt verhindert. Selbst mit Sturmhaube wagte es kaum mehr jemand, aushilfsweise den Takt vorzugeben - bei einer Band, die sich in ihren Liedern zum Kampf für ein "Viertes Reich" bekennt und ankündigt, dass "unsere Terror-Attacken die Welt verändern werden". Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hält die Band nach rund dreijährigen Ermittlungen für eine kriminelle Vereinigung. Die Anklage richtet sich gegen vier Männer im Alter von 21 bis 25 Jahren. Sie sollen sich vor der Staatsschutz-Kammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist nachzulesen, was die Ermittlungen verzögert hat: "Die Band-Mitglieder setzten alles daran, für Außenstehende unerkannt zu bleiben. Bilder von Auftritten und die Namensnennung von Mitgliedern versuchten sie zu vermeiden." Race War konnte vor bis zu 800 Personen spielen, ohne dass die Band in einem "Weltnetz-Forum" der Szene erwähnt worden wäre - wenn doch, dann als "Backstreet Boys aus dem Süden". Im Ausland spielt Race War meist als Überraschungsgast, in Deutschland nur vor handverlesenen Kameraden.

Im Unterschied zu anderen Neonazi-Bands fanden die Race-War-Musiker von Anfang an besonderen Anklang in der Szene: Sie brachten musikalische Erfahrung aus Metal-Bands mit. Hinzu kamen die Texte, in denen sie strafrechtlich aus dem Vollen schöpften: Verherrlichung der SS, Jubel über den Anschlag auf das World Trade Center, Aufruf zum Krieg gegen Israel, Verherrlichung des Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour", das in Deutschland verboten ist - und ein "Heil" auf das "Combat 18", die "Kampfgruppe Adolf Hitler". Im Schulchor gelernt Die Debüt-CD gab es mit dem Nazi-Führer samt Hakenkreuz auf dem Cover, hergestellt in den USA. Von dort aus gelangte die Scheibe in deutsche Briefkästen. Sänger Max Hirsch ging damals aufs Gymnasium. Das Singen hatte der Skin im Schulchor gelernt. Seit dem Verbot des Neonazi-Netzwerks im Jahr 2000 werden in Deutschland die Nachfolge-Bestrebungen mit dem Zahlencode "28" getarnt. Die 28 steht entsprechend der Buchstaben-Folge des Alphabets für BH: Blood & Honour. Die "Division 28 Deutschland" trat bereits 2004 als Saalschutz und Thekendienst bei Konzerten auf. Beim belgischen B&H-Konzert mit Race War übernahmen Deutsche den Schleuser-Dienst am konspirativen Treffpunkt und sie kassierten den Eintritt. Es hingen die Flaggen von "Blood & Honour" und "Combat 18" hinter der Bühne, gleich daneben auch jene der "Boot Boys Riesa" und der "Kameradschaft Aachner Land". Mit dabei im "B&H"- T-Shirt war auch der Karlsruher Versandhändler Hartwin Kalmus, einst Vize-Chef des Neonazi-Netzwerks in Baden.

Offen wie nie zuvor tauschte sich die Neonazi-Szene im November im "Weltnetz" über die Existenz der neuen Strukturen aus. Nach internen Streitereien hatten B&H-Aktivisten offenbar ein Skin-Konzert bei Heppenheim überfallen, den Veranstalter krankenhausreif geschlagen, Gäste bedroht und die Kasse mit dem Eintrittsgeld geraubt. Im angrenzenden Rhein-Neckar-Gebiet hielten braune Konzert-Veranstalter die Polizei bis April 2005 in Atem. Im Haus des Motorrad-Clubs "Bandidos" waren die Neonazis gern gesehene Gäste. Dabei hatte der damalige Landesinnenminister Thomas Schäuble (CDU) schon im Dezember 2002 verkündet, dass es bei den Rockern keine Skin-Konzerte mehr gebe. Mitte November 2005 schlug Schäubles Nachfolger Heribert Rech Alarm. Zwölf Skin-Konzerte mehr gab es in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr: 26 Stück. Dabei ist die Polizei im Land gegen die Neonazi-Szene vorgegangen - zum Beispiel mit Spezialkräften der Bereitschaftspolizei in Mannheim. In der Folge beschränkten sich die Skins in Schwaben und Baden vorwiegend auf kleinere Konzerte mit bis zu 200 Besuchern.

Ihr Ziel, die braune Ideologie mit Musik zu transportieren, scheinen sie trotzdem erreicht zu haben. Der Landesverfassungsschutz zählte erstmals mehr als 1000 "rechtsextreme Skinheads" in Baden-Württemberg. Und das Innenministerium registrierte 827 rechtsextremistische Straftaten im laufenden Jahr - 30 Prozent mehr als 2004. Minister Rech meint, dass die Konzerte aufgrund des polizeilichen Kontrolldrucks wieder zurückgingen. Die Band "Act of Violence" (Akt der Gewalt) aus dem Raum Ulm ist im Oktober mit ihrer CD-Release-Party vorsorglich nach Bayern ausgewichen. Für das Konzert bei Mitterskirchen gab sich die NPD als Veranstalter her, obwohl Partei-Funktionär Norman Bordin um den "B&H-Hintergrund" der Veranstaltung wusste. Sänger Stefan Schneider trat mit B&H-Wappen auf der Brust auf. Schneider und Co. hatten bei der Release-Party im Bayerischen nichts zu fürchten. Die Staatsschützer im Festzelt überhörten sogar Text-Passagen wie die folgende: "Wir wollen Euren Jesus nicht, das alte Judenschwein" - gespielt von einem Ensemble aus "Blutstahl"- und "SKD"-Musikern. Anderswo machen es die Neonazis der Polizei schwerer, weil sie beispielsweise zu einer angeblichen Geburtstags-Feier auf ein Privatgelände einladen. Manchmal verteilen die Schleuser am konspirativen Treffpunkt noch persönliche Einladungen, um den szene-öffentlichen Charakter eines Konzerts zu verschleiern. Denn: Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Propaganda-Delikte, und ohne diese kaum eine Handhabe für die Polizei. Was es heißt, ein Neonazi-Konzert aufzulösen, das erfuhr die Polizei zuletzt im sächsischen Döbeln am 10. Dezember. Die Beamten wurden mit Flaschen und Steinen beworfen.

Quelle: Heidenheimer Zeitung

Lebenslange Haft für zehn Deutsche wegen SS-Massaker

Urteil im Marzabotto-Prozess:

Lebenslange Haft für zehn Deutsche wegen SS-Massaker

Ein Militärgericht im norditalienischen La Spezia hat zehn ehemalige SS-Soldaten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Bei dem Prozess, der im vergangenen April begonnen hatte, ging es um das Nazi-Massaker von Marzabotto. Die Angeklagten wurden für schuldig befunden, im Herbst 1944 in dem Ort in der Emilia Romagna und den umliegenden Gemeinden mehr als 800 Menschen getötet zu haben, darunter zahlreiche Frauen und Kinder.

Bei dem Vergeltungsschlag nach einem Partisanenangriff handelte es sich um eines der schlimmsten SS-Massaker auf italienischem Boden. Sieben weitere Angeklagte wurden freigesprochen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Die heute über 80-jährigen Deutschen wurden in Abwesenheit verurteilt und werden wahrscheinlich keine Haftstrafen antreten müssen. Das Gericht veranlasste auch eine Schadenersatzzahlung an die zahlreichen Zivilkläger in Höhe von 100 Millionen Euro.

Der ehemalige SS-Obersturmbannführer Walter Reder hatte die Tötung der Zivilisten angeordnet und war dafür 1951 in Bologna zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Jahr 1985 wurde er aus der Haft entlassen. Er starb 1991 in Wien. Der frühere Bundespräsident Johannes Rau hatte 2002 in Marzabotto wegen dieses Kriegsverbrechens um Verzeihung gebeten. "Wenn ich an die Kinder und Mütter denke, an die Frauen und an die ganzen Familien, die an diesem Tag Opfer des Mordens geworden sind, dann ergreifen mich Trauer und Scham", sagte Rau.

Quelle: Tagesschau

4,2 Millionen Morde an Ungeborenen seit 1974

Ein Volk im kollektiven Selbstmordwahn?

Allein seit 1974 wurden in der Bundesrepublik Deutschland, dem freisten sozialen Rechtsstaat aller Zeiten, 4,2 Millionen deutsche Kinder getötet (Quelle: WamS, 16.01.2005). Allein im ersten Halbjahr 2004 wurden 66.402 Schwangerschaftsabbrüche registriert. In 4.111 Fällen (6,2 %) waren die werdenden Mütter minderjährig.

Gleichzeitig hat sich die Zahl der Geburten in den vergangenen vierzig Jahren fast halbiert. Wurden 1964 noch 1.357.304 Kinder geboren, waren es laut Statistischem Bundesamt 2003 nur noch 706.721, einschließlich des (nicht bekanntgegebenen) hohen Anteils der in dieser Zahl enthaltenen Kinder ausländischer Eltern.

In welcher Gesellschaft leben wir?

Ihre Sprache lassen sie verkommen.
Ihre Jugend lassen sie verkommen.
Ihre Kultur lassen sie verkommen.
Ihre Sitten lassen sie verkommen.
Ihr Land lassen sie verkommen.
Ihre ungeborenen Kinder schmeißen sie in den Abfall!

Daß in dieser Gesellschaft Millionen ungeborener Kinder umgebracht werden, interessiert niemanden. Man überläßt die werdenden Mütter in ihrer oft ausweglos erscheinenden Verzweiflung dem Druck einer Öffentlichkeit, die eher überfahrene Kröten beklagt, als ermordete Ungeborene.

Mutter Teresa sagte einmal: "Ein Volk, das seine eigenen Kinder nicht ernähren kann, ist ärmer als andere Völker. Abtreibung ist ein Zeichen großer Armut an Liebe."

Abenteuer ohne Wiederkehr

Die demographische Entwicklung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland hat bei gleichbleibenden niedrigen Geburtenraten im Jahr 2045 den Zeitpunkt erreicht, an dem sie zur Minderheit im eigenen Land wird. Eine Staatsführung und Volksvertretung, die solches zuläßt, wird als Totengräber eines Kulturvolkes in der Mitte Europas in die Geschichtsbücher eingehen. Ein Volk derart altern und schrumpfen zu lassen, ist ein "Abenteuer ohne Wiederkehr". Deutschland steuert, weil sich unsere "christliche" Gesellschaft für das Geburtendefizit und den Skandal der Abtreibungen nicht zuständig fühlt, auf einen nationalen Notstand zu, in dem im Extremfall ein arbeitender Mensch einen alten Menschen miternähren muß. Wer wird die heranwachsende Generation dann davor zurückhalten, das ausklingende Leben mit denselben Maßstäben zu beurteilen wie das werdende? Wir haben ihnen eine Mentalität vorgelebt, die verabscheuungswürdig ist.

Was die Abtreibung angeht, so sind wir Tätervolk. Wir haben eine Täterregierung und sind Täterwähler. Wir sind Mitglieder einer Täter-EU und einer Täter-UNO!


Bitte eines Ungeborenen

Nur weil du mich nichts siehst und fühlst,
daß ich tatsächlich lebe,
nur deshalb glaubst und wünschest du,
daß es mich gar nicht gäbe.
Doch sähst Du mich, so hilflos klein
lebendig vor dir liegen,
so würde das (könnts anders sein?)
jedwede Furcht besiegen.
Mir ist verborgen tief in dir
dein Leib zum Schutz gegeben,
damit ich wachsen, reifen kann.
Ich möchte so gerne leben.
Ich möchte das Glück der Mutterschaft,
das reinste Glück dir schenken.
Und sähst du mich, gäbs dir die Kraft,
mein leben zu bedenken.
Bin ich auch klein, fühl ich doch Schmerz,
wind mich in tausend Nöten.
In Ängsten rast mein kleines Herz,
wenn sie brutal mich töten.
O bitte, Mutter, tu es nicht,
verschon mein junges Leben.
Vielleicht werd ich dir einst in Not
als Einzger Hilfe geben.
Und wenn dich alles mal verläßt,
was heut dir wichtig scheinet,
bin ich vielleicht der einzge Mensch,
der deinen Tod beweinet.

Rechtshilfe: Video zum Thema Hausdurchsuchungen

Hier der Link zu einem äußerst interessanten Video zum Thema Hausdurchsuchungen:

Sie haben das Recht zu schweigen

Donnerstag, 11. Januar 2007

"Killerspiel"-Verbot?

Umfrage:

Mehrheit der deutschen Bevölkerung
ist für "Killerspiel"-Verbot


5 Prozent der deutschen Bevölkerung befürworten ein Verbot von brutalen Gewaltdarstellungen im Fernsehen und in Videospielen. Gegen ein solches Verbot sind laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach 22 Prozent. Am ehesten dagegen sind mit 47 Prozent junge Leute aus Westdeutschland im Alter von 16 bis 29 Jahre, während die Jüngeren in Ostdeutschland zu 52 Prozent dafür sind.

Die große Mehrheit der Bevölkerung, nämlich 60 Prozent, sei davon überzeugt, dass viele Jugendliche von brutalen Killerspielen ferngehalten würden, wenn der Gesetzgeber diese für illegal erklären würde. Nur eine Minderheit halte das Verbot von Computer-Killerspielen für schwierig, "weil man heutzutage solche Spiele ohne weiteres im Internet herunterladen kann". Deshalb bleibe ein solches Verbot wirkungslos, glauben 34 Prozent.

Das Meinungsforschungsinstitut hat nach eigenen Angaben vom 1. bis 12. Dezember insgesamt 2077 Menschen im Alter ab 16 Jahren in Deutschland befragt. Eine Ende November veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag der Zeitschrift Stern kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Kurz zuvor lief an einer Realschule in Emsdetten ein 18-Jähriger Amok.

Gestern hat die bayerische Landesregierung ein Verbot von "Killerspielen" in den Bundestag eingebracht, das von der niedersächsischen CDU unterstützt wird. Das führte dort laut Medienberichten zu einem Streit mit dem Koalitionspartner FDP, dem der eingebrachte Vorschlag zu weit geht. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Otto bezeichnet in einer Mitteilung den CSU-Vorstoß als "aktionistischen und naiven Rundumschlag". Die bayerische Forderung nach mehr Verboten und Verschärfungen verschließe die Augen vor der gesellschaftlichen Realität und "bevormundet die Bürger, anstatt sie zu beschützen".

Quelle: Heise Online

In Names der Terrors: TBEG

Neues Anti-Terrorpaket tritt morgen in Kraft

Mit der Veröffentlichung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch tritt das umstrittene neue Anti-Terrorpaket morgen in Kraft. Es verlängert und erweitert die nach dem 11. September 2001 geschaffenen Befugnisse für Geheimdienste. Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Geheimdienste ferner im Schengener Informationssystem.

Für die auskunftsberechtigten Dienste wird es auch deutlich einfacher, die vorgesehenen Informationen bei Privaten einzuholen. Insbesondere wird das Verfahren nach Artikel 10 des Grundgesetzes, das eine ministerielle Anordnung mit Zustimmung der G10-Kommission des Bundestages vorsieht, beschränkt. Auskünfte etwa von Luftfahrtunternehmen und Banken können sich die Nachrichtendienste so unkomplizierter besorgen. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium müssen sie aber weiter Bericht erstatten.

Die Voraussetzungen für Auskünfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen über Verbindungs- und Nutzungsdaten werden ferner auf weitere Fälle mit Gewaltbezug erstreckt. Dabei muss es sich etwa um Bestrebungen handeln, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Darüber hinaus können die Nachrichtendienste Fahrzeug- und Halterdaten aus dem entsprechenden Register künftig auch automatisiert abrufen. Auch die rechtlichen Grundlagen für einen umfangreichen Test zur Aufnahme von Fingerabdrücken in die E-Pässe werden mit dem TBEG geschaffen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigt sich erleichtert über die Schaffung der neuen Befugnisse, die der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition Anfang Dezember abgesegnet hatte: "Das Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes ist für das Aufspüren und die Verfolgung terroristischer Straftäter von ganz erheblicher Bedeutung", ließ der CDU-Politiker verlautbaren. "Für die Arbeit der Behörden, die ihre Arbeit effektiv und rechtsstaatlich erledigen müssen, haben wir vernünftig angepasste Rechtsgrundlagen geschaffen und einige umständliche Verfahren gestrafft." Gleichzeitig hätte der Gesetzgeber aber nicht "in den Kernbereich der Lebensführung der Bürger" eingegriffen, "deren Sicherheit unser Anliegen ist". Schäuble betonte, dass die Befugnisse der ersten beiden Anti-Terrorpakete "zur Aufklärung terroristischer Strukturen und des terroristischen Umfeldes beigetragen" hätten. So habe etwa der Hamas-Spendensammelverein Al Aqsa verboten werden können.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte dagegen befürchtet, dass etwa die Bestandsdatenabfrage in der Telekommunikation und bei Reiseunternehmen mit dem Fall der Hürde zum Einschalten der G10-Kommission des Bundestages nun "sehr viel häufiger zum Einsatz kommt". Besorgte zeigte er sich zudem, dann jetzt auch "die verschiedenen Nachrichtendienste die Möglichkeit haben, Nutzungsdaten abzufragen". Ferner beklagte er, dass ohne ernsthafte Evaluierung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden diese in keinerlei Hinsicht zurückgenommen und stattdessen neue geschaffen wurden.

(Stefan Krempl) / (anw/c't)

Quelle: Heise Online

Mittwoch, 10. Januar 2007

Eurorechte im Blickpunkt - Mißbrauch von Steuergeldern

Seit 2001 hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben im "Kampf gegen Rechts" etwa 4500 Projekte mit etwa 192 Millionen Euro gefördert. Im Jahr 2007 sollen rund 24 Millionen Euro hinzukommen. Ein steuerfinanzierter "Kampf gegen Links" findet nicht statt. Im Gegenteil. Die von der Regierung ausgehaltenen Antifa-Gruppierungen zählen fast ausnahmslos zur radikalen Linken. Ein klarer Fall von Steuergeld-Mißbrauch. Denn die antirechten Aktivitäten richten sich nicht zuletzt gegen Parteien, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, nicht benachteiligt werden dürfen und von den Wählern parlamentarisch legitimiert sind. Eine unabhängige Justiz wird darüber eines Tages zu richten haben. Unser aktueller Überblick:

Die staatsfinanzierte Hetze gegen patriotische Parteien ermutigt auch Polit-Kriminelle: In Brandenburg wurden die Bürgerbüros der DVU-Landtagsabgeordneten Liane Hesselbarth und Norbert Schulze innerhalb weniger Tage gleich mehrfach von Einbrechern überfallen und verwüstet. Obwohl die Büros als gefährdete Objekte galten, war auch nach dem ersten Anschlag kein Polizeischutz erfolgt. Ein einziger Beamter wurde geschickt, um die Schäden zu protokollieren. Hesselbarth: "Wenn Linksextremisten Straftaten begehen - wo ist da unser Innenminister? Wo sind die Journalisten, die sonst so schnell von weltweiter Empörung schreiben?"


Den überregionalen Medien waren die Anschläge in Brandenburg kein Wort wert. Statt dessen wurde riesengroß über Waffennarren im oberbayerischen Rosenheim berichtet und in diesem Zusammenhang fälschlicherweise von "Rechtsextremisten" und "Neonazis" gesprochen. Laut polizeilichen Ermittlungen entfalteten die Betroffenen keinerlei politische Aktivität und weisen keine Verbindung zu rechten Gruppierungen auf. Auch hatten sie mit ihren Sammlerwaffen, darunter ein mittelalterlicher "Morgenstern", keine Gewalttaten geplant.

Dennoch wurde bundesweit so getan, als sei in letzter Minute ein "rechter" Staatsstreich abgewendet worden. Auch die Obszönitäten und Krawalle unpolitischer Fußball-Rowdys müssen herhalten, um demokratischen Patriotismus in Verruf zu bringen. Dabei treten gerade rechte Parteien traditionell für harte Strafen gegen Kriminelle jeder Art ein.

Letzteres gilt auch für die NPD-Landtagsfraktion in Sachsen. Konsequent trennte sie sich jetzt von zwei Abgeordneten, die im privaten Bereich den moralischen Anforderungen rechter Politik nicht genügten. Hämische Pressekommentare versuchen darüber hinwegzutäuschen, daß es bei den "etablierten" Parteien in der Regel sehr viel länger dauert, bis in ähnlichen Fällen die Reißleine gezogen wird. Selbst ehemalige Minister und Verfassungsschutzpräsidenten kamen schon mit dem Gesetz in Konflikt, ohne daß darauf parteiinterne Sanktionen folgten.

Gleichwohl haben die Dresdner Vorgänge innerhalb des rechten Spektrums keine Freude ausgelöst. Gefordert wird, bei künftigen Listen-Aufstellungen die Kandidaten noch genauer anzuschauen - auch hinsichtlich ihrer persönlichen Reputation. Wie groß der Schaden durch Agenten und asoziale Elemente werden kann, zeigte sich in Thüringen. Die Machenschaften des dortigen Ex-NPD-Landesvorsitzenden Golkowski führten jetzt dazu, daß die Nationaldemokraten 870 000 Euro aus der Parteienfinanzierung an den Staat zurückzahlen müssen. Dies ist für die Gesamtpartei ein schwerer Schlag. Es liegt auch kein Trost darin, daß schon andere Parteien - wie etwa die CDU in Hessen - zu noch höheren Rückzahlungen verurteilt wurden. Es geht um die Glaubwürdigkeit rechter Politik; sie darf nicht auf das Niveau der Blockparteien abstürzen. In einer Ende November veröffentlichen Umfrage bringt es die sächsische NPD auf sieben Prozent - angesichts der letzten Turbulenzen kein schlechter Wert.

Der jüngste Bundesparteitag der NPD in Berlin bestätigte Udo Voigt mit 221 von 232 Stimmen als Parteivorsitzenden. Zu Stellvertretern wurden MdL Holger Apfel, Peter Marx und Sascha Roßmüller gewählt. Marx übernimmt auch das Amt des Generalsekretärs. Als Ehrengast nahm an dem Parteitag der DVU-Bundesvorsitzende Dr. Gerhard Frey teil. Er und Voigt bestätigten einmal mehr den "Deutschland-Pakt", auf dessen Grundlage sich beide Parteien auch bei künftigen Wahlen absprechen wollen.

Die Republikaner, obwohl mehrfach und dringend eingeladen, bleiben weiter außen vor. Auf ihrem Bundesparteitag im nordbayerischen Höchstadt scheiterte der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Björn Clemens ein zweites Mal mit dem Versuch, den Parteivorsitzenden Dr. Rolf Schlierer zu ersetzen. Clemens hatte eine Beteiligung der Republikaner am Deutschland-Pakt angeregt: Der "ins Wahnhafte gesteigerte Abgrenzungsfetischismus" müsse überwunden werden.

hg/de

Quelle: Nation Europa

Karlsruhe billigt Doppelpass-Verbot

Entzug von Staatsbürgerschaft rechtens:

Karlsruhe billigt Doppelpass-Verbot

Wer nach seiner Einbürgerung als Deutscher erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines gebürtigen Türken zurück, der im März 1999 Deutscher geworden war. Der Mann hatte im Juni 1999 erneut einen türkischen Pass beantragt und im Februar 2001 auch bekommen.

Der Türke wollte mit dem Schritt eine Gesetzeslücke zur Doppelstaatlichkeit nutzen, die zum 1. Januar 2000 mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz geschlossen worden war. Im Jahr 2005 entzog ihm die Stadt Frankfurt die deutschen Papiere unter Hinweis auf das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht. Der nachträgliche Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit war zu diesem Zeitpunkt erstmals auch bei Neubürgern möglich, die in Deutschland leben.

"Neuregelung ist zumutbar"

Die Neuregelung sei den Betroffenen zumutbar, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. (Az: 2 BvR 1339/06). Die Regelung verstoße nicht gegen Artikel 16 Grundgesetz, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich untersagt, urteilte eine Kammer des Zweiten Senats. Denn wer eingebürgert sei, habe nach wie vor eine verlässliche Grundlage, Deutscher zu bleiben: "Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten", heißt es in der Entscheidung.

Obwohl der Kläger bereits vor In-Kraft-Treten der Reform einen neuen türkischen Pass beantragt hatte, kann er sich den Richtern zufolge nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn schon damals sei absehbar gewesen, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden sollte.

Große Zahl von Eingebürgerten betroffen


Laut Gericht ist von der Neuregelung eine große Zahl eingebürgerter ehemaliger Ausländer betroffen. Bei einer groß angelegten Befragungsaktion Anfang 2005 in Bayern hatten mehr als 5000 ehemals türkischstämmige Bürger freiwillig angegeben, dass sie auch einen türkischen Pass hätten. Hintergrund der Befragung waren Angaben der türkischen Regierung, wonach seit dem Jahr 2000 bundesweit schätzungsweise 50.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft erneut die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hatten.

Quelle: Tagesschau

Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel wurde mit Kinderpornos erwischt. Dafür erhielt er jetzt neun Monate Haft auf Bewährung. Eine öffentliche Verhandlung blieb dem Richter erspart.

Das Urteil des Marburger Amtsgerichts erging ohne Verhandlung per Strafbefehl. Der in Marburg lebende Richter akzeptierte diesen bereits. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Richter ist vorbestraft

Außerdem muss der Richter 4.800 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft Marburg am Mittwoch mit. Der 54-Jährige gilt jetzt als vorbestraft. Nun erwartet ihn auch noch ein Disziplinarverfahren.

1000 kinderpornografische Bilder im PC des Richters

Der Präsident des Verwaltungsgerichts, dem die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagt ist, wurde den Angaben nach wegen des Besitzes von 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos verurteilt. Er hatte das Material aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer gespeichert. Zu sehen sind auf den Bildern Mädchen und Jungen unter 14 Jahren. Sie werden gezeigt bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst.

Die Dateien waren im August 2006 bei einer Durchsuchung seines Hauses in Marburg auf den Festplatten seines Computers gefunden worden. Der Computer war beschlagnahmt worden.

Verurteilt wegen 49 Fällen

Da der Richter jeweils mehrere Dateien auf einmal aus dem Internet heruntergeladen hatte, wurden 49 rechtlich selbstständige Handlungen festgestellt. Der Jurist wurde daher in 49 Fällen verurteilt. Das mögliche Strafmaß eines Strafbefehls reicht nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Die Hinweise auf den Fall hatten die hessischen Ermittler von Kollegen aus dem brandenburgischen Cottbus bekommen.

Des Richters "Erklärung" als Geständnis bewertet

Der beschuldigte Richter hatte im Vorfeld des Strafbefehls gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben. Danach hatte diese einen Strafbefehl beantragt. "Die Erklärung wurde als Geständnis gewertet", sagte der Sprecher der Marburger Staatsanwaltschaft, Holger Willanzheimer.

"Keine Show für Zuschauer"

Die Sanktion per Strafbefehl werde oftmals bei geringfügigen Delikten oder einfach zu beurteilenden Sachverhalten angewandt, berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dadurch werde eine aufwendige Hauptverhandlung umgangen. "Eine Hauptverhandlung dient der Wahrheitsfindung und ist nicht als Show für Zuschauer gedacht", sagte Willanzheimer. Im Fall des Richters sei der Sachverhalt klar gewesen: "Die Strafe ist der Schuld angemessen", erklärte Willanzheimer.

Auch Entfernung aus dem Richteramt möglich

Nach Auskunft des hessischen Justizministeriums wird nun das Richterdienstgericht in Frankfurt das Disziplinarverfahren gegen den Gerichtspräsidenten fortsetzen. Es war wegen des Strafverfahrens ausgesetzt worden. Mögliche Konsequenzen für den 54-Jährigen sind die Entfernung aus dem Richterdienst oder die Herabstufung in ein anderes Amt oder in eine andere Besoldungsgruppe.

(roro)

Quelle: HR-Online