Montag, 26. Februar 2007

Schärferes Ausländerrecht in Planung

Regierung plant schärferes Ausländerrecht:

Für Kursschwänzer kann es teuer werden

Die Große Koalition arbeitet an einem neuen Gesamtpaket zum Ausländerrecht, das unter anderem die Bereiche Asyl, Integration und Beschäftigung umfasst. Diskutiert wird, Ausländer mit schärferen Mitteln zur Teilnahme an Integrationskursen zu zwingen. Denkbar seien Geldbußen oder Zwangsgelder für Menschen, die ihrer Pflicht zur Kursteilnahme nicht nachkommen, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Kaller, in Berlin.

Entscheidung im Sommer

Kaller erklärte, es gebe bereits Sanktionsmöglichkeiten. Überprüfungen in den Kursen hätten jedoch ergeben, dass diese offenbar nicht ausreichend seien und viele Teilnehmer den Kursen fernblieben. "Wir überlegen deshalb, ob wir weitere Sanktionen schaffen." Die Thematik sei aber noch nicht abschließend diskutiert. Auch über andere "flankierende Maßnahmen" werde nachgedacht. "Ich gehe davon aus, dass wir im Sommer eine Entscheidung haben", sagte Kaller.

Einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" zufolge sollen Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie sich "integrationsfeindlich" verhalten. Wer in "schwerwiegender Weise" etwa die Integration von Familienangehörigen beeinträchtige und hartnäckig durch einen "besonders integrationsfeindlichen Charakter" auffalle, solle zum Verlassen des Landes verpflichtet werden können, meldete das Blatt. Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung "böswillig verächtlich machen" oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schrieb die Zeitung.

Scharfe Kritik: Maßnahmen von Misstrauen geprägt

Der Interkulturelle Rat in Deutschland, Pro Asyl und der DGB kritisierten die bekannt gewordenen Pläne. Die Maßnahmen seien "von grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten und einem Geist der Abschottung gegenüber Flüchtlingen geprägt", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Wer mit Kursangeboten Integrations- und Lernprozesse anstoßen wolle, müsse durch Inhalte überzeugen.

Sieg für die Union?

Bleibt es bei den Plänen, dann hat sich die Union gegen die SPD durchgesetzt, kritisierte die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Und dies geschehe ohne irgendeine "konstruktive Gegenleistung". Ihr SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz, verteidigte dagegen die geplante Neuregelung: "Wenn man Pflichten aufschreibt, dann muss es auch Sanktionen geben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Quelle: Tagesschau

Freitag, 16. Februar 2007

Der EU-Politiker und der Spiegel

Spieglein, Spieglein an der Wand ...:

Ein EU-Politiker lässt tief blicken


Robert Kilroy-Silk mochte kaum glauben, was seine Frau Jan und seine Tochter Natasha ihm nach einem Einkaufsbummel erzählten. Die Filialen der Ladenkette Marks & Spencer in Windsor und Maidenhead würden spezielle Spiegel verwenden, um den Kaufanreiz zu steigern: Ihr spezieller Schliff und der Aufstellwinkel trügen dazu bei, den Betrachter besonders vorteilhaft erscheinen zu lassen.Empört schrieb Kilroy-Silk einen Brief an die Direktion der Kaufhauskette und verlangte, die Spiegel zu entfernen.

Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können, wäre Kilroy-Silk nicht ein Mitglied des Europaparlaments: Der besorgte Ehemann und Vater stellte in Brüssel eine schriftliche Anfrage. Sein Argument: Wenn sich die EU schon in so viele Dinge im Leben der Bürger einmische, müsse sie doch auch bei so offensichtlichen Betrugsversuchen einschreiten. Bei der zuständigen EU-Kommissarin Meglena Kuneva fand er Gehör. Sie befand, die Spiegel könnten möglicherweise Verbraucherschutz-Richtlinien verletzen. Allerdings möchte sich Kilroy-Silk doch bitte mit solchen Dingen an die nationalen Behörden wenden.

Wer den Schaden hat ...


Die Ladenkette Marks & Spencer wies derweil in den Medien alle Vorwürfe zurück. Man würde ganz gewöhnliche Standardspiegel verwenden. Bei einem Feldversuch der Zeitung "Daily Telegraph" konnten Journalisten denn auch keine spontane Verschönerung feststellen. Durch den Aufstellwinkel der Spiegel würden sogar kleine Unzulänglichkeiten wie Krähenfüße und Tränensäcke besonders gut sichtbar.

Der stets sonnengebräunte EU-Abgeordnete und Ex-Talkshow-Moderator, dem ein besonders inniges Verhältnis zu Spiegeln nachgesagt wird, ist seitdem dem Spott der britischen Presse ausgesetzt. Der "Daily Mirror" mutmaßt, Kilroy-Silk habe in einem Spiegel von Marks & Spencer seine Männlichkeit nicht ausreichend betont gesehen und sei so auf die obskure Verschwörungstheorie gekommen. Womöglich basiert die Fehleinschätzung auch auf der Fernsehvergangenheit des Abgeordneten - heißt es doch, dass Kameras immer zehn Kilo mehr als in der Realität zeigen.

Quelle: Tagesschau

Donnerstag, 15. Februar 2007

EuGH: Deutschland hat keine Schadensersatzpflicht:

Deutschland hat keine Schadensersatzpflicht:

EuGH: Keine Entschädigung für Wehrmachts-Opfer


Die Bundesrepublik muss für ein Massaker der deutschen Wehrmacht in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs keinen Schadenersatz leisten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien "hoheitliche" Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung. Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität.

In dem Streit ging es um eine Klage von Angehörigen der Opfer eines Massakers am 13. Dezember 1943, bei dem 676 Einwohner der griechischen Ortschaft Kalavitra getötet wurden. Ein griechisches Gericht hatte die Klagen der Familien aus dem Ort bereits 1995 unter Hinweis auf die Immunität der Bundesrepublik als souveräner Staat abgewiesen. Der EuGH musste entscheiden, ob ein europäisches Abkommen ihnen doch die Möglichkeit zur Klage einräumt.

"Akt der Desintegration Europas"

Nach dem Luxemburger Urteil müssen die griechischen Gerichte die Klagen der Angehörigen nun als unzulässig abweisen. Der Arbeitskreis Distomo, eine Interessenvertretung griechischer Wehrmachtsopfer, wertete das Urteil als "große Enttäuschung" und einen "Akt der Desintegration Europas". Für die Betroffenen sei es "nochmals ein Schlag ins Gesicht". Der Anwalt der Kläger sagte der Nachrichtenagentur AFP, es widerspreche allen europäischen Rechtssystemen, "dass nicht am Tatort geklagt werden kann".

(Rs. C-292/05)

Quelle: Tagesschau

Fünf Jahre Haft für Zündel

Mannheim

Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel

Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte von Kanada aus den Massenmord an den Juden während der NS-Zeit systematisch bestritten.

Hinter der Fassade des "biederen Schwaben" sei der 67-Jährige "ein gefährlicher politischer Agitator, ein Hetzer und Brandredner. Das ist seine zweite Natur", sagte der Vorsitzende Richter des Mannheimer Landgerichts in der Urteilsbegründung. Er plädierte dafür, Zündel nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit nicht auf Bewährung zu entlassen. Zündel sei ein "extremer Antisemit" und "überzeugter Nationalsozialist". In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess, der von zahlreichen Eklats begleitet war, hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinen Schriften zeige sich jedoch ein "abgrundtiefer Hass auf alles Jüdische", betonte der Richter.

Zündel strebe eine Rückkehr in das faschistische Staatswesen an. Der Angeklagte habe "schändliche und schwer erträgliche Behauptungen" verbreitet und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Zündel nimmt Urteil regungslos auf

Ernst Zündel nahm das Urteil scheinbar gelassen auf. Bei der gut zweistündigen Urteilsbegründung schrieb er eifrig mit. Im Publikum im Gerichtssaal - größtenteils Anhänger des Holocaust-Leugners - wurde bei der Urteilsverkündung Gemurmel laut und manche Zuschauer verließen den Saal. Das sonst übliche Klatschen oder auch Unmutsäußerungen unterblieben jedoch, weil der Vorsitzende Richter dafür Ordnungshaft angedroht hatte.

Warnung vor Internetseite

Der Richter warnte besonders vor Zündels Internetseite. Der Angeklagte habe sich häufig mit der Reichweite seiner Homepage mit einem praktisch unbegrenzten Besucherkreis gebrüstet. Darin liege die besondere Gefährlichkeit dieses Mediums. Die strafbare Seite lässt sich im Internet nach wie vor abrufen.

Vorwürfe in Schlusswort ignoriert

Ernst Zündel hatte sich auch in seinem fast halbstündigen Schlusswort unmittelbar vor der Urteilsverkündung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stattdessen forderte er unter dem Applaus vieler Zuschauer eine unabhängige Kommission, die den millionenfachen Mord an Juden während der NS-Diktatur untersuchen solle. Wenn die Gutachter seine Auffassung widerlegten, werde er sich in einer Pressekonferenz "öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen", sagte Zündel.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung - Zündel ließ sich vor Gericht von fünf Anwälten vertreten - verlangte Freispruch. Seit seiner Ausweisung aus seiner Wahlheimat Kanada im Frühjahr 2005 sitzt der 67-Jährige in Deutschland in Untersuchungshaft. Zuvor war er bereits rund zwei Jahre in Kanada inhaftiert. Er wurde nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.
Erster Prozess geplatzt

Man meint, einen geistig Verwandten des Autors von 'Mein Kampf' vor sich zu haben.

(Der Vorsitzende Richter)

Ein erster Prozess gegen Zündel war am 15. November 2005 in Mannheim geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin abgelehnt hatte. Sie hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Quelle: SWR

Mittwoch, 14. Februar 2007

Gesinnungspolizei schlägt wieder zu

Schlag gegen rechtsextreme Band und Musikvertrieb

Berlin (dpa) - Mit einer Razzia ist die Polizei in vier Bundesländern gegen Hersteller und Vertreiber rechter Musik vorgegangen. Betroffen von der Aktion war unter anderem die rechtsextreme Band «Deutsch Stolz Treu», wie die Polizei in Berlin berichtete. Bei einem Großeinsatz wurden 13 Orte in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei beschlagnahmnte die Polizei unter anderem 1500 CDs und 40 T- Shirts «mit strafbarem Aufdruck» sowie fünf Computer.

Quelle: Newsclick

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

BGH-Urteil zu Zusatzversorgung:

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatz-Altersversorgung im Öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Der Mann hatte geltend gemacht, er wolle bei der Zusatz- Altersversorgung wie ein verheirateter Angestellter behandelt werden.

Der Kläger hatte eine Neuberechnung seiner Rentenanwartschaft für den Termin 1. Januar 2002 gefordert. An diesem Tag war die Reform der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Nach seiner Ansicht hätte ihm für die Berchnung der Zusatzversorgung die für Verheiratete geltende und günstigere Lohnsteuerklasse III/0 zugestanden. Außerdem hatte der Kläger die Garantie einer Hinterbliebenenrente für seinen Partner im Todesfall gefordert.

Richterspruch: Privilegierung der Ehe

Die Bundesrichter entschieden dagegen, das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der Ehe zu. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder knüpfe an den Familienstand an. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses bevorzugt werden.

Unverständnis bei Lesben und Schwulen

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierte das BGH-Urteil als "völlig unverständlich". Die Entscheidung zementiere eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns in Köln. "Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten", kritisierte Bruns, der selbst früher als Bundesanwalt beim BGH gearbeitet hat. "Alles andere ist unfair!" Er forderte die Tarifvertragsparteien auf, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen.

(AZ: IV ZR 267/04)

Quelle: Tagesschau

Weitere Verweise: Homo-Ehe steuerlich im Hintertreffen
BGH-Urteil zur Hinterbliebenenrente von Homosexuellen

Fahranfänger künftig nur noch Null-Promille

Bundeskabinett:

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, einem Gesetzentwurf zur Einführung der Null-Promille-Grenze während der zweijährigen Führerschein-Probezeit zu.

Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee soll das Verbot ein "Herantrinken" an die allgemeine 0,5-Promille-Grenze verhindern und die "gefährliche Kombination von Anfängerrisiko und alkoholbedingter Unfallgefahr" vermeiden. Bei einem Verstoß erwartet Fahranfänger ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Auf ein Fahrverbot wird laut dem Gesetzentwurf aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.

"Klares Zeichen für mehr Vernunft"


Bätzing begrüßte die Entscheidung als "klares Zeichen für mehr Vernunft und weniger Alkohol im Straßenverkehr". Junge Fahranfänger stellen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund ein Drittel der Autofahrer, die bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verletzt oder getötet werden. Der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Bevölkerung beträgt im Vergleich nur acht Prozent. Insgesamt verunglückt hierzulande den Angaben zufolge alle sechs Minuten ein junger Mensch im Straßenverkehr, alle acht Stunden stirbt einer an den Unfallfolgen.

Rauchverbot in Zügen

Ferner beschloss das Bundeskabinett, dass in Zügen, Bussen, Fähren, Flugzeugen und auf Bahnhöfen sowie in allen Bundesbehörden nicht mehr geraucht werden darf. Auch in Taxis soll das Qualmen verboten werden. Tabakwaren sollen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Bisher lag das Abgabealter bei 16 Jahren. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch entscheiden.

Die Aufgabe der Länder ist es, über ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden. Dazu treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag kommender Woche in Hannover. Eine bundeseinheitliche Regelung auch für Gaststätten war im Dezember wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung gescheitert.

Quelle: Tagesschau