EuGH: Keine Entschädigung für Wehrmachts-Opfer
Die Bundesrepublik muss für ein Massaker der deutschen Wehrmacht in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs keinen Schadenersatz leisten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien "hoheitliche" Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung. Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität.
In dem Streit ging es um eine Klage von Angehörigen der Opfer eines Massakers am 13. Dezember 1943, bei dem 676 Einwohner der griechischen Ortschaft Kalavitra getötet wurden. Ein griechisches Gericht hatte die Klagen der Familien aus dem Ort bereits 1995 unter Hinweis auf die Immunität der Bundesrepublik als souveräner Staat abgewiesen. Der EuGH musste entscheiden, ob ein europäisches Abkommen ihnen doch die Möglichkeit zur Klage einräumt.
"Akt der Desintegration Europas"
Nach dem Luxemburger Urteil müssen die griechischen Gerichte die Klagen der Angehörigen nun als unzulässig abweisen. Der Arbeitskreis Distomo, eine Interessenvertretung griechischer Wehrmachtsopfer, wertete das Urteil als "große Enttäuschung" und einen "Akt der Desintegration Europas". Für die Betroffenen sei es "nochmals ein Schlag ins Gesicht". Der Anwalt der Kläger sagte der Nachrichtenagentur AFP, es widerspreche allen europäischen Rechtssystemen, "dass nicht am Tatort geklagt werden kann".
In dem Streit ging es um eine Klage von Angehörigen der Opfer eines Massakers am 13. Dezember 1943, bei dem 676 Einwohner der griechischen Ortschaft Kalavitra getötet wurden. Ein griechisches Gericht hatte die Klagen der Familien aus dem Ort bereits 1995 unter Hinweis auf die Immunität der Bundesrepublik als souveräner Staat abgewiesen. Der EuGH musste entscheiden, ob ein europäisches Abkommen ihnen doch die Möglichkeit zur Klage einräumt.
"Akt der Desintegration Europas"
Nach dem Luxemburger Urteil müssen die griechischen Gerichte die Klagen der Angehörigen nun als unzulässig abweisen. Der Arbeitskreis Distomo, eine Interessenvertretung griechischer Wehrmachtsopfer, wertete das Urteil als "große Enttäuschung" und einen "Akt der Desintegration Europas". Für die Betroffenen sei es "nochmals ein Schlag ins Gesicht". Der Anwalt der Kläger sagte der Nachrichtenagentur AFP, es widerspreche allen europäischen Rechtssystemen, "dass nicht am Tatort geklagt werden kann".
(Rs. C-292/05)
Quelle: Tagesschau

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