Donnerstag, 15. Februar 2007

Fünf Jahre Haft für Zündel

Mannheim

Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel

Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte von Kanada aus den Massenmord an den Juden während der NS-Zeit systematisch bestritten.

Hinter der Fassade des "biederen Schwaben" sei der 67-Jährige "ein gefährlicher politischer Agitator, ein Hetzer und Brandredner. Das ist seine zweite Natur", sagte der Vorsitzende Richter des Mannheimer Landgerichts in der Urteilsbegründung. Er plädierte dafür, Zündel nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit nicht auf Bewährung zu entlassen. Zündel sei ein "extremer Antisemit" und "überzeugter Nationalsozialist". In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess, der von zahlreichen Eklats begleitet war, hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinen Schriften zeige sich jedoch ein "abgrundtiefer Hass auf alles Jüdische", betonte der Richter.

Zündel strebe eine Rückkehr in das faschistische Staatswesen an. Der Angeklagte habe "schändliche und schwer erträgliche Behauptungen" verbreitet und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Zündel nimmt Urteil regungslos auf

Ernst Zündel nahm das Urteil scheinbar gelassen auf. Bei der gut zweistündigen Urteilsbegründung schrieb er eifrig mit. Im Publikum im Gerichtssaal - größtenteils Anhänger des Holocaust-Leugners - wurde bei der Urteilsverkündung Gemurmel laut und manche Zuschauer verließen den Saal. Das sonst übliche Klatschen oder auch Unmutsäußerungen unterblieben jedoch, weil der Vorsitzende Richter dafür Ordnungshaft angedroht hatte.

Warnung vor Internetseite

Der Richter warnte besonders vor Zündels Internetseite. Der Angeklagte habe sich häufig mit der Reichweite seiner Homepage mit einem praktisch unbegrenzten Besucherkreis gebrüstet. Darin liege die besondere Gefährlichkeit dieses Mediums. Die strafbare Seite lässt sich im Internet nach wie vor abrufen.

Vorwürfe in Schlusswort ignoriert

Ernst Zündel hatte sich auch in seinem fast halbstündigen Schlusswort unmittelbar vor der Urteilsverkündung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stattdessen forderte er unter dem Applaus vieler Zuschauer eine unabhängige Kommission, die den millionenfachen Mord an Juden während der NS-Diktatur untersuchen solle. Wenn die Gutachter seine Auffassung widerlegten, werde er sich in einer Pressekonferenz "öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen", sagte Zündel.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung - Zündel ließ sich vor Gericht von fünf Anwälten vertreten - verlangte Freispruch. Seit seiner Ausweisung aus seiner Wahlheimat Kanada im Frühjahr 2005 sitzt der 67-Jährige in Deutschland in Untersuchungshaft. Zuvor war er bereits rund zwei Jahre in Kanada inhaftiert. Er wurde nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.
Erster Prozess geplatzt

Man meint, einen geistig Verwandten des Autors von 'Mein Kampf' vor sich zu haben.

(Der Vorsitzende Richter)

Ein erster Prozess gegen Zündel war am 15. November 2005 in Mannheim geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin abgelehnt hatte. Sie hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Quelle: SWR

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