Mittwoch, 14. Februar 2007

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

BGH-Urteil zu Zusatzversorgung:

Homo-Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt

Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatz-Altersversorgung im Öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Der Mann hatte geltend gemacht, er wolle bei der Zusatz- Altersversorgung wie ein verheirateter Angestellter behandelt werden.

Der Kläger hatte eine Neuberechnung seiner Rentenanwartschaft für den Termin 1. Januar 2002 gefordert. An diesem Tag war die Reform der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Nach seiner Ansicht hätte ihm für die Berchnung der Zusatzversorgung die für Verheiratete geltende und günstigere Lohnsteuerklasse III/0 zugestanden. Außerdem hatte der Kläger die Garantie einer Hinterbliebenenrente für seinen Partner im Todesfall gefordert.

Richterspruch: Privilegierung der Ehe

Die Bundesrichter entschieden dagegen, das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der Ehe zu. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder knüpfe an den Familienstand an. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses bevorzugt werden.

Unverständnis bei Lesben und Schwulen

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierte das BGH-Urteil als "völlig unverständlich". Die Entscheidung zementiere eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns in Köln. "Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten", kritisierte Bruns, der selbst früher als Bundesanwalt beim BGH gearbeitet hat. "Alles andere ist unfair!" Er forderte die Tarifvertragsparteien auf, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen.

(AZ: IV ZR 267/04)

Quelle: Tagesschau

Weitere Verweise: Homo-Ehe steuerlich im Hintertreffen
BGH-Urteil zur Hinterbliebenenrente von Homosexuellen

Fahranfänger künftig nur noch Null-Promille

Bundeskabinett:

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, einem Gesetzentwurf zur Einführung der Null-Promille-Grenze während der zweijährigen Führerschein-Probezeit zu.

Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee soll das Verbot ein "Herantrinken" an die allgemeine 0,5-Promille-Grenze verhindern und die "gefährliche Kombination von Anfängerrisiko und alkoholbedingter Unfallgefahr" vermeiden. Bei einem Verstoß erwartet Fahranfänger ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Auf ein Fahrverbot wird laut dem Gesetzentwurf aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.

"Klares Zeichen für mehr Vernunft"


Bätzing begrüßte die Entscheidung als "klares Zeichen für mehr Vernunft und weniger Alkohol im Straßenverkehr". Junge Fahranfänger stellen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund ein Drittel der Autofahrer, die bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verletzt oder getötet werden. Der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Bevölkerung beträgt im Vergleich nur acht Prozent. Insgesamt verunglückt hierzulande den Angaben zufolge alle sechs Minuten ein junger Mensch im Straßenverkehr, alle acht Stunden stirbt einer an den Unfallfolgen.

Rauchverbot in Zügen

Ferner beschloss das Bundeskabinett, dass in Zügen, Bussen, Fähren, Flugzeugen und auf Bahnhöfen sowie in allen Bundesbehörden nicht mehr geraucht werden darf. Auch in Taxis soll das Qualmen verboten werden. Tabakwaren sollen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Bisher lag das Abgabealter bei 16 Jahren. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch entscheiden.

Die Aufgabe der Länder ist es, über ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden. Dazu treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag kommender Woche in Hannover. Eine bundeseinheitliche Regelung auch für Gaststätten war im Dezember wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung gescheitert.

Quelle: Tagesschau

Freitag, 9. Februar 2007

Überfall auf NPD-Veranstaltung

Polizei bildet nach Landfriedensbruch elfköpfige Sonderkommission

Am Sonntag, den 4. Februar 2007, haben mehrere Vermummte eine NPD-Veranstaltung in Waldheim im Kreis Döbeln überfallen, das Versammlungslokal demoliert, einen Versammlungsteilnehmer verletzt sowie vier vor der Gaststätte parkende Autos schwer beschädigt.

In dem zuständigen Polizeibericht heißt es:

„Gegen 16.45 Uhr stürmten mehrere vermummte Personen die Gaststätte. Dabei wurden Einrichtungsgegenstände zerschlagen und umhergeworfen. Die Täter drangen in den Versammlungsraum ein. Hier kam es zu Auseinandersetzungen mit den Versammlungsteilnehmern. Dabei wurde ein NPD-Mitglied am Kopf verletzt. Da sofort die Polizei verständigt wurde, flüchteten die Eindringlinge. Vor der Gaststätte wartete eine weitere Gruppe, die mit Steinen gegen die Scheiben der Gaststätte schlugen und vier parkende PKWs erheblich beschädigten, darunter auch Fahrzeuge von unbeteiligten Gästen. Außerdem wurde die Hauswand besprüht. Die ca. 15 bis 20 Tatverdächtigen flüchteten anschließend in unbekannte Richtung. Die Täter hinterließen einen vorläufigen Sachschaden von ca. 12 000 €.“

Nach eigenen Angaben hat mittlerweile eine 11köpfige Sonderkommission der Polizei ihre Arbeit aufgenommen.

In einer Pressemitteilung des NPD-Kreisverbandes Döbeln heißt es:

„Am Sonntag wurde die NPD im Landkreis Döbeln zum wiederholten Mal überfallen…Alles verlief wie gewohnt, wie schon bei den vorangegangenen Überfällen. Hin – möglichst viel Schaden anrichten – weg. Mit einem Unterschied. Die Vermummten verwendeten ein Nervengas, das sie in die Gaststube sprühten und nahmen dabei in Kauf, daß auch andere Gäste und ein Kleinkind im Alter von zirka 18 Monaten eventuell verletzt würde. Wie weit sind wir gekommen, daß diese Menschen nicht davor zurückschrecken, die Gesundheit eines unschuldigen Kleinkindes zu gefährden? Es stellt sich erneut die Frage: Ist das der Aufstand der Anständigen, der von etablierten Politikern, den Medien, Kirchen usw. heraufbeschworen wird?“

In der von der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hergestellten und im vergangenen Jahr erschienenen Informationsbroschüre Die ganz linke Tour waren die durch den Steuerzahler finanzierten linksextremistischen Aktivitäten im Landkreis Döbeln kritisiert und öffentlich gemacht worden, ohne daß sich an der Subventionierung der betreffenden Gruppen etwas geändert hätte. In der Broschüre Die ganz linke Tour war unter anderem der Gewaltaufruf eines Linksextremisten auf der Gästebuchseite des Döbelner Vereins Treibhaus e.V. dokumentiert worden.

Der Überfall von Döbeln zeigt einmal mehr die Brutalität und Gewaltbereitschaft, mit der in Sachsen Linksextremisten gegen die NPD vorgehen. Es ist nicht auszuschließen, daß die Täter aus dem Umfeld eines Vereins kommen, der durch Mittel des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen“ gefördert wird, beispielsweise des unsäglichen Döbelner Vereins Treibhaus e.V..

Wenn auch nur der schwache Verdacht bestünde, daß eine derartige Gewalttat, wie sie am Sonntag in Döbeln von Linksextremisten verübt wurde, von nationalen Jugendlichen begangen worden wäre, würde die Berichterstattung in den überregionalen Medien wochenlang kein anderes Thema kennen. So hingegen ist nicht auszuschließen, daß der Terror der Täter nicht nur durch die Medien verschwiegen, sondern auch noch durch Steuergelder finanziert wird. Die NPD in Sachsen wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese ungeheuerlichen Zustände endlich ein Ende haben.

Quelle: Blickpunkt Sächsische Schweiz

Fall Ermyas Mulugeta: Ermittlungspannen

Polizei räumt Ermittlungspannen ein

Bei den Ermittlungen zur Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta ist es offenbar zu Pannen gekommen.

Die Spuren seien nicht von Kriminaltechnikern, sondern von Streifenpolizisten gesichert worden, sagte ein beteiligter Beamter am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht aus. An einer Scherbe stellten die Ermittler später eine verwischte DNA-Spur fest, die sie aber nicht mit Sicherheit einem Angeklagten zuordnen konnten. Der Anwalt des Hauptangeklagten kritisierte zudem die schlechte Qualität der Fotos vom Tatort.

Am Morgen hatte Ermyas Mulugeta selbst ausgesagt und bekräftigt, dass er keine Erinnerung an die Tat habe. "Im Großen und Ganzen" erinnere er sich an nichts, sagte das Opfer am Freitag bei seiner Zeugenaussage. Als er im Krankenhaus aufgewacht sei, habe er seiner Frau allerdings gesagt, am Tatort seien zwei Rechtsradikale gewesen.

Die Frau des Opfers schilderte anschließend, dass sie Teile des Geschehens am Telefon live mitverfolgt habe. Nachdem ihr Mann sie offenbar angerufen hatte, habe sie eine Männerstimme gehört, die sagte: "Lass uns abhauen."

Angeklagt sind zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung. Sie bestreiten allerdings jegliche Tatbeteiligung. Der Hauptbeschuldigte soll den Deutsch-Äthiopier am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltstelle mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt, der Mitangeklagte dem am Boden liegenden Opfer nicht geholfen haben.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vorübergehend hatte die Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs aus fremdenfeindlichen Motiven ermittelt. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht mehr Gegenstand der Anklage. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg

Mittwoch, 7. Februar 2007

Heroinambulanzen in Großstädten

Großstädte verabschieden Resolution:

Städte kämpfen weiter für Heroinambulanzen

Die sieben Großstädte, die seit 2002 unter medizinischer Aufsicht Heroin an Schwerstabhängige vergeben, wollen den Druck auf die Koalition erhöhen. Das Modellprojekt läuft bis Ende Juni, danach droht ihm das Aus. Vor allem die Unionsfraktion im Bundestag ist gegen eine Verlängerung. Dabei waren die ersten Ergebnisse positiv.


Macht sich der Staat zum Dealer, wenn er Schwerstabhängigen Heroin als Therapeutikum verabreicht, oder geht er damit hierzulande bis dato unbeschrittene Wege in der Drogentherapie? Diese Argumente markieren grob die Trennlinie zwischen Kritikern und Befürwortern der so genannten Heroinstudie, an der seit knapp fünf Jahren Hamburg, Frankfurt, München, Köln, Hannover, Bonn und Karlsruhe teilnehmen.

Die Frontlinie verläuft vor allem quer durch die Union: Für die Weiterführung der so genannten Heroinstudie ist die Freigabe von synthetisch hergestelltem Heroin, Diamorphin, als Medikament notwendig. Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU stimmte im vergangenen November dagegen.

Die Behandlung mit Diamorphin sei dreimal teurer als mit dem Ersatzstoff Methadon, zudem gäbe es unter Fachleuten Zweifel, ob Diamorphin tatsächlich in manchen Fällen die bessere Lösung sei, sagt die drogenpolitische Sprecherin der Union, Maria Eichhorn (CSU). Umso weniger vertretbar sei da die Diamorphin-Behandlung. "Wir haben gerade die Verhandlungen über die Gesundheitsreform hinter uns. Wie sollen wir den Bürgern erklären, dass wir die Krankenkassen mit solchen Mehrkosten belasten?", so Eichhorn gegenüber tagesschau.de.

Heroin als Mittel gegen Heroin?

Mit der Heroinstudie will man herausfinden, ob sich Diamorphin in bestimmten Fällen besser in der Therapie bewährt als der Ersatzstoff Methadon. Die Teilnehmer der Studie spritzen sich dreimal täglich unter ärztlicher Aufsicht Diamorphin in individuellen Dosen. Außerdem werden sie psycho-sozial betreut. Sie sind schwerstabhängig, also seit vielen Jahren süchtig und haben mehrere Entziehungskuren erfolglos absolviert.

Derzeit nehmen bundesweit noch rund 300 Süchtige teil. Eine Kontrollgruppe bekommt parallel den Ersatzstoff Methadon verabreicht. Wissenschaftlich begleitet wird die Untersuchung vom Hamburger Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS).

Auf die Ergebnisse des ZIS, präsentiert im vergangenen Jahr, und auf seine persönlichen Erfahrungen mit dem Projekt stützt sich der Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich, wenn er die Argumente von Eichhorn und anderen Kritikern als solche "aus der Mottenkiste und wider besseres Wissen" bezeichnet: "Die Studie macht es deutlich und wir erleben es hier seit vier Jahren: Wir erreichen Menschen, an die wir vorher nicht mehr herangekommen sind."

"Argumente aus der Mottenkiste"

Pikant: Fenrich gehört zur CDU und damit zu einer Reihe von Unionspolitikern, die sich gegen die Linie der Bundestagsfraktion stellen. Hamburgs Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram, ebenfalls CDU-Mitglied, hat bereits eine Bundesratsinitiative angekündigt, sollten alle Bemühungen scheitern, doch noch die nötigen Gesetzesänderungen im Bundestag zu erreichen.

Tatsächlich verbesserte sich laut dem ZIS der gesundheitliche Zustand der Diamorphin-Konsumenten: Der Konsum von so genanntem Straßenheroin ging zurück, ebenso die Beschaffungskriminalität und der Konsum anderer Drogen. Sie schnitten in diesen Bereichen und damit insgesamt deutlich besser ab als die Kontrollgruppe, die parallel mit Methadon versorgt wird: Nach einem Jahr hatten über zwei Drittel von ihnen die Therapie abgebrochen, dagegen nur ein Drittel der Heroinpatienten.

Der Großteil derer, die die Heroingruppe verlassen hatten, brachen die Therapie nicht ab, sondern entschieden sich für eine andere Form, etwa in die Behandlung mit dem in seiner Wirkung schwächeren Methadon. Acht Prozent hatten sich aber auch in eine "Abstinenztherapie" begeben, versuchten also ein Leben völlig ohne Ersatzstoffe.

"Die Union argumentiert ideologisch"

Seriöse Fakten, sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD): Keine vergleichbare Untersuchung sei dermaßen breit angelegt wie die Heroinstudie, faktisch so aussagekräftig - und trotzdem so umstritten: "Bisher führt die Union mehr eine ideologische als eine fachliche Diskussion." Selbst das finanzielle Argument werde durch Fakten wie dem Rückgang der Kriminalität entkräftet. "Wir sprechen dann unter dem Strich von 2000 Euro pro Patient und pro Jahr mehr", sagt sie. In Einzelfällen sei es tatsächlich sinnvoller, Heroin statt Ersatzstoffe zu verabreichen, sagt Bätzing - "natürlich immer mit dem Ziel, die Patienten ganz von den Drogen wegzubekommen".

Viele Süchtige kämen mit den Nebenwirkungen des Methadons nicht zurecht, außerdem verschaffe der Stoff nicht denselben "Kick" wie Heroin, sagt Bätzing. Teilnehmer der Heroinstudie in Karlsruhe hätten ihr gesagt: "Wenn ich ab Juli wieder Methadon nehmen muss, stehe ich früher oder später wieder auf der Straße."

Von Nicole Diekmann

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 31. Januar 2007

Big Brother Porno Show

Diese Kamera zieht Sie aus

Großbritannien ist führend im Überwachen unbescholtener Bürger. Nach einem Bericht der "Sun" plant das Innenministerium nun einen weiteren Einschnitt: In Straßenlaternen sollen Durchleuchtungs-Kameras eingebaut werden, die Dank Spezialtechnik durch Kleidung sehen können.

Die Technik ist ja da. Warum sie also nicht einsetzen, warum den Terroristen und den anderen Bösewichtern irgendeine Chance geben? Diese Haltung gehört bei den Sicherheitsexperten dieser Welt seit Jahren zum guten Ton: Biometrie, Funkchips, Satellitenortung - es gibt noch eine Menge Platz zum Spielen für die Fachleute. Wenn da nur das ständige Überwachungsstaat-Gejammere der Datenschützer nicht wäre.

In Großbritannien ist man seit jeher vorn dabei: Kein europäisches Land wird so flächendeckend von künstlichen Augen überwacht - schätzungsweise vier Millionen Überwachungskameras sind im Königreich im Einsatz, manche davon können inzwischen sogar sprechen. In keinem anderen europäischen Land ist die Polizei so hochtechnisiert - mit tragbaren Fingerabdruckscannern und Kopf-Kameras, die dem Beamten bei der Ausübung seiner Pflicht väterlich über die Schulter blicken.

Britische Komiker sind von der Überwachungswut ihrer Beschützer so begeistert, dass sie inzwischen begonnen haben, zurückzufilmen.

Revolver am Oberschenkel? Messer im Ärmel?

Jetzt wollen die Briten einem Zeitungsbericht zufolge noch weiter gehen. Die Boulevardzeitung "The Sun" berichtet, die Regierung von Tony Blair erwäge, Passanten künftig unter Rock und Hose zu blicken. Zur Sicherheit, versteht sich. Man weiß ja nie, ob da nicht jemand einen Revolver an den Oberschenkel oder gar einen Bombengürtel um den Bauch geschnallt hat.

"Die Entdeckung von Waffen und Sprengstoff wird einfacher", heißt es angeblich in einem internen Schreiben des britischen Innenministeriums vom 17. Januar. Und zwar mit Hilfe von Röntgenkameras. Die könnten, so die Autoren des Papiers laut "Sun", in "Straßenmobliar" eingebaut werden, also etwa in Straßenlaternen, Mülleimern oder Parkbänke. Möglich ist das zum Beispiel mit sogenannter Terahertz-Strahlung, die wie Mikrowellen Material wie Textilien oder bestimmte Kunststoffe durchdringen kann. Entsprechende Scanner stellt zum Beispiel das britische Sicherheitsunternehmen Qinetiq her.

Die scheinbar einem Klamaukfilm aus den Siebzigern entstammende Idee ist kein Witz. An Flughäfen wird die Technik schon seit einiger Zeit eingesetzt, und auch da gab es schon Ärger, weil so Manche(r) sich nicht von Sicherheitsbeamten auf die Plauze oder in den BH lugen lassen will. Inzwischen sind solche Untersuchungen nur mit der Einwilligung des Durchleuchteten erlaubt.

Laut "Sun" hat man solche Sorgen durchaus vorhergesehen bei den Staatsschützern aus dem britischen Innenministerium: Die "soziale Akzeptanz" solcher Maßnahmen könne ein "begrenzender Faktor" sein, schreiben sie laut "Sun". Und dass "Privatsphäre ein Thema" sei, weil "die Maschinen durch Kleidung hindurchsehen". Man könne aber darüber nachdenken, Aufnahmen weiblicher Überwachter nur von Frauen sichten zu lassen. Das allerdings, hat man im britischen Innenministerium schon erkannt, könnte gerade in größeren Menschenmengen "sehr problematisch" werden.

Quelle: Spiegel Online

Montag, 29. Januar 2007

Betroffenheitstag

Jahrestag der Befreiung von Auschwitz:

Bundestag gedenkt der NS-Opfer

Mit einer Feierstunde gedenkt der Bundestag heute in Berlin der Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Hauptredner der Gedenkstunde, die im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes stattfindet, ist der ungarische Literaturnobelpreisträger und Holocaust-Überlebende Imre Kertész. Er wird aus seinem Werk "Kaddisch für ein nicht geborenes Kind" lesen. Der 1929 in Budapest geborene Kertész wurde wegen seiner jüdischen Abstammung 1944 in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert und kam später nach Buchenwald, wo er 1945 befreit wurde.

Zu der Veranstaltung anlässlich des offiziellen Gedenktages für die NS-Opfer werden Bundespräsident Köhler, Bundeskanzlerin Merkel, Bundesratspräsident Ringstorff und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erwartet.

Auschwitz-Befreiung seit 1996 ofizieller Gedenktag

Die Befreiung von Auschwitz durch die russische Rote Armee am 27. Januar 1945 ist seit 1996 in Deutschland offizieller Tag des Gedenkens an die NS-Opfer. Er wurde vom damaligen Bundespräsidenten Herzog zum "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" erklärt. Auch die Vereinten Nationen erklärten dieses Datum zum Internationalen Gedenktag.

Bereits am Wochenende hatten Politiker weltweit zur Ächtung von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aufgerufen. Bundeskanzlerin Angela Merkel rief zur Verteidigung der Demokratie gegen Rechtsextremisten und Neonazis auf. Der Zentralrat der Juden in Deutschland warnte in Zeitungsannoncen vor der gegen Israel und die Juden gerichteten Politik des Iran.

Quelle: Tagesschau