Mittwoch, 21. März 2007

Belgien: Massenhochzeit gegen Rassismus

Internationaler Tag gegen Fremdenfeindlichkeit:

Massenhochzeit gegen Rassismus

In der belgischen Stadt Sint-Niklaas wollen heute mehr als 500 Paare ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Demonstrativ lassen sie sich am internationalen Tag gegen Rassismus von einem angefeindeten, schwarzen Standesbeamten trauen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Heute abend schlägt für Sabine Van Camp noch einmal die Stunde. Eigentlich ist die 42-jährige seit drei Jahren verheiratet: Ihren Mann kennt sie noch viel länger. Aber neulich hat er ihr noch einmal eine Art Antrag gemacht: wenn auch etwas modern-schnöde: "Er hat mir eine Mail geschickt, von seinem Computer zu meinem", lacht sie. Und sie hat zurückgemailt. Jawoll, ich heirate Dich noch mal.

Mehr als 500 Paare haben sich angesagt für die Massenhochzeit heute am Abend auf dem Marktplatz von Sint-Niklaas. Dieses kleine flämische 70.000-Einwohner-Städtchen in der Nähe von Antwerpen ist sonst kaum der Rede wert.

Doch Wouter van Bellingen hat Sint-Niklaas weltberühmt gemacht. Van Bellingen ist seit kurzem Standesbeamter, aber für Hochzeiten hat er im Moment fast keine Zeit. Die Weltpresse gibt sich in seinem bescheidenen Dienstzimmer ein Stelldichein: "Hier hat man mir gerade aus Peru eine Zeitung geschickt", sagt er stolz. Da ist er auf der ersten Seite.

Wouter van Bellingen ist wegen seiner Hautfarbe weltberühmt geworden. Der 34-Jährige ist gebürtiger Belgier, aber seine leiblichen Eltern - die er nicht kennt, er wurde adoptiert - kamen aus Ruanda. Wouter ist dunkelhäutig. Und in Sint-Niklaas, wo die Rechtspartei Vlaams Belang mehr als 25 Prozent erreicht, wollten sich drei Paare partout nicht bei ihm - einem schwarzen Standesbeamten - das Ja-Wort geben. Wouter sagt, das sei ihm im ersten Moment eigentlich egal gewesen, als er von den Absagen hörte. Vielleicht mussten die Paare umziehen, wollten nicht mehr heiraten oder länger warten, dachte er zunächst. Doch irgendwann wurde der rassistische Hintergrund der Absagen klar.

Zahl der Heiratswilligen nahm aus Protest zu

Danach brach ein Protest-Sturm los. Aus aller Herren Länder bekam Wouter van Bellingen Unterstützung. Deutlich angestiegen sei die Zahl jener, die sich von ihm verheiraten lassen wollten, sagt er. Mit Manuskript tut er das sogar auf Deutsch. Heute Abend kann er von den vielen hundert Paaren, die erwartet werden, nur eines symbolisch verheiraten.

Aus seinem Fall hat Sint-Niklaas ein großes Volksfest zum Internationalen Tag gegen Rassismus gemacht. Die Angst nehmen, die Angst vor dem Fremden, das ist Wouters Botschaft unter dem Motto "Sint-Niklaas geht fremd". Volksfest mit Riesen-Buffet und Tanz, und ein Riesen-Hochzeits-Foto soll auch gemacht werden. Sabine Van Camp wird sich auch noch mal in ihre weißes Traukleid zwängen: Das wird schon schön, sagt sie. Aber: es könnte auch kalt werden. Das nass-kalte Wetter ist tatsächlich der größte Gegner der Aktion gegen den täglichen Rassismus.

Quelle: Tagesschau

Dienstag, 20. März 2007

Justizia erneut völlig erblindet?

Wieder sorgt eine Entscheidung der Justiz für Kopfschütteln in Deutschland: Der 43-jährige Waldemar W. aus Köln ist an Karneval - vor den Augen seiner Kinder - brutal verprügelt worden. Er fiel ins Koma, wachte erst knapp vier Wochen später, am vergangenen Mittwoch, wieder auf. Noch immer schwebt der vierfache Familienvater in Lebensgefahr.

Der 17-jährige mutmaßliche Täter dagegen darf sich schon wieder frei bewegen – er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Haftrichter schwächte den Vorwurf von schwerer Körperverletzung auf einfache Körperverletzung ab und überstellte Erdinc H. an ein offenes Erziehungsheim. Dort soll er jetzt sogar eine Lehre zum Schweißer beginnen dürfen.

Die Lebensgefährtin von Waldemar W. und die vier Kinder, die bei der Tat zusehen mussten, sind schockiert.

Warum wurde die Anklage abgeschwächt?

Diese Empörung kann das zuständige Amtsgericht nicht nachvollziehen. Hier sieht man die Tatsache, dass der Richter die Anklage gegen das mehrfach vorbestrafte Mitglied einer Jugendgang von schwerer auf einfache Körperverletzung gemildert hat, als ganz normalen Vorgang.

Jürgen Mannebeck, Sprecher des Kölner Amtsgerichts: „Das hat mit ‚lasch’ nichts zu tun. Ich begreife nicht, dass man von uns verlangt, gegen das Gesetz zu handeln.“ Wenn nach dem Gesetz kein Haftgrund vorläge, müsse die Haft aufgehoben werden, so Mannebeck weiter. Was die Öffentlichkeit denke, sei eine ganz andere Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Haftentlassung Beschwerde eingelegt. Dass der Haftrichter den Vorwurf der schweren Körperverletzung auf einfache Körperverletzung abschwächt, nur weil Waldemar W. angeblich keine bleibenden Schäden davonträgt, grenzt für die Menschen im Wohnort des Opfers an Hohn.

Waldemar W. ist immer noch nicht vernehmungsfähig und hat von dem ganzen Justizirrsinn noch nichts mitbekommen. Während der Familienvater weiter darum kämpft, überhaupt eine Zukunft zu haben, zieht Erdinc H. noch in dieser Woche in das Erziehungsheim und beginnt seine Lehre zum Schweißer.

Quelle: RTL.DE

Keine vorzeitige Haftentlassung für LANDSER-Frontmann

Der zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Sänger der Neonazi-Band "Landser», Michael Regner, muss seine gesamte Haftstrafe absitzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Berliner Kammergerichts hervor. Das Kammergericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 4. Januar auf, Regner nach Abbüßen von zwei Dritteln der Haftzeit zu entlassen und den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verurteilte habe «einschlägige Straftaten» begangen, «die auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hinweisen», argumentierten die Kammerrichter. Gegen ihn seien seit 1991 bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen Waffendelikten und anderer Straftaten verhängt worden.

Regner war im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies im März 2005 eine Revision Regners zurück, der seit Frühjahr vergangenen Jahres seine Haftstrafe in Tegel absitzt.

© ddp

Quelle: Berlin Online

Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR

Fall Friedman: Zentralrat attackiert Innenminister

Ermittlungen gegen Leibwächter:

Zentralrat attackiert Innenminister

Verschleierung hat der Zentralrat der Juden dem hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) vorgeworfen. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass es unter den früheren Leibwächtern des Frankfurter Publizisten Michel Friedman Rechtsradikale gab.

Ministerium und die Frankfurter Polizei hätten überhaupt nicht reagiert, kritisierte Zentralrats-Generalsekretär Stephan Kramer. "Es ist ein Skandal, dass hier keine Konsequenzen gezogen werden und die Sache unter den Teppich gekehrt wird", sagte Kramer. Er verlangte weitreichende Maßnahmen, darunter den Ausschluss der drei betroffenen Beamten aus dem Polizeidienst. "So jemand hat bei der Polizei nichts zu suchen", sagte er. Die Behörden seien jedoch einfach zur Normalität übergegangen.

Bereits 2005 war ein Ermittlungsverfahren gegen Personenschützer wegen falscher Abrechnung von Überstunden eingeleitet worden. Im Zuge dieses Verfahrens gegen drei ehemalige Personenschützer Friedmans war das Foto eines Leibwächters in SS-Uniform aufgetaucht, auf einem privaten Computer soll das Horst-Wessel-Lied gespeichert gewesen sein. Die Beamten sind laut Innenministerium inzwischen versetzt oder vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat zwei der drei Ermittlungsverfahren eingestellt.

Auch Friedman attackiert Behörden

Auch Michel Friedman selbst hatte sich am Mittwoch in der "hessenschau" darüber beklagt, dass die Vorfälle anscheinend für die betroffenen Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen haben und den Behörden vorgeworfen, nur schleppend ermittelt zu haben. Im SWR-Hörfunk sagte er, er hätte erwartet, "dass rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen schneller, besser, deutlich aufgeklärt worden wäre". Dies sei so anscheinend nicht der Fall gewesen.

(rame / woje)

Quelle: HR-Online

BGH-Urteil: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Urteil des BGH zu Anti-Nazi-Symbolen:

Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprachen ihn rechtskräftig frei.

Das Landgericht Stuttgart hatte den 32-jährigen Händler im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Begründet hatte das Gericht das Urteil damit, dass durch die kommerzielle Massenverbreitung solcher Symbole die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes bestünde. Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht. Mit ihrem Urteil folgte das BGH dem übereinstimmenden Antrag der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung auf Freispruch.

Anstecker und Aufnäher mit Anti-Nazi-Symbolen

Der Versandhändler Jürgen Kamm vertreibt über ein Online-Shop unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen, zertretenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 14. März 2007

"Rechtsradikale" in M. Friedmans Umfeld?

Frankfurt:

Friedman-Leibwächter in SS-Uniform

Unter den früheren Personenschützern des jüdischen Publizisten Michel Friedman gab es offenbar Rechtsradikale. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizisten. Friedman fordert eine "rückhaltlose Aufklärung".

Ursprünglich wurde gegen drei ehemalige Personenschützer ermittelt. Gegen zwei der beschuldigten Polizisten seien die Verfahren aber bereits eingestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel. Wie die Polizei mitteilte, entdeckten die Fahnder ein Foto, das offenbar einen 26-jährigen Leibwächter des früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden stolz in einer SS-Uniform zeigt. Dieses Bild sei auch auf der Dienststelle herumgezeigt worden, nicht aber in einem weiteren Kreis, so dass für das Landeskriminalamt kein Propaganda-Delikt vorliege. Außerdem soll eine selbst gebastelte Urkunde gefunden worden sein, auf der ein Personenschützer "im Namen des Führers" für seine besonderen Verdienste bei der "Standarte M.F." ausgezeichnet worden ist. Gemeint ist Michel Friedman.

Bei einem anderen Leibwächter wurden laut Oberstaatsanwalt Bechtel zudem sieben Musikstücke mit volksverhetzenden Texten auf dem Computer gefunden. Er habe davon angeblich nichts gewusst, was eine geringe Schuld darstelle. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Noch offen ist hingegen ein dritter Fall, bei dem ein ehemaliger Personenschützer das verbotene Horst-Wessel-Lied auf seinem Rechner abgespeichert hatte.

Kein Kavaliersdelikt

Die Umtriebe wurden in einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2005 bekannt, als Personenschützer des Frankfurter Präsidiums unter Verdacht standen, ihre Überstunden falsch abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen seien schon vor längerem an das Landeskriminalamt abgegeben worden. "Das muss alles rückhaltlos aufgeklärt werden", sagte Friedman der "Bild"-Zeitung. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt, so der jüdische Publizist, der in Frankfurt lebt.

Friedman ist zudem über die Ermittlungsergebnisse empört. "Ich fordere auch bei Jugendlichen, den Anfängen zu wehren und Nazi-Delikte früh zu verfolgen. Das gilt für Polizisten erst recht", sagte der Rechtsanwalt am Mittwoch. Für ihn sei die für einen Propaganda-Delikt notwendige Öffentlichkeit hergestellt, wenn das Foto des Leibwächters in SS-Uniform in der Dienststelle herumgezeigt werde. Die Kollegen hätten sogar von Amts wegen Strafanzeige stellen müssen.

(aba/suma)

Quelle: HR-Online