Mittwoch, 28. März 2007

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich:

Entschädigungspflicht der Bahn aufgehoben


Die französische Staatsbahn muss vorerst doch keine Entschädigung an die Angehörigen von Deportierten während des Zweiten Weltkriegs zahlen. Ein Berufungsgericht in Bordeaux hob die Entscheidung einer niedrigeren Instanz in Toulouse auf, wonach die Bahn 62.000 Euro für die klagende Opferfamilie bereitstellen sollte. Dem Einspruch der Bahn wurde mit der Begründung stattgegeben, das erste Gericht sei für den Fall gar nicht zuständig gewesen. Nach dessen Spruch hatten rund 1200 weitere Opferfamilien ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung angemeldet.

In Toulouse hatten die Richter erklärt, die Bahn habe gewusst, welchem Zweck die Deportationen dienten, und sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt. Stattdessen habe sie für den Transport in Viehwagen sogar noch Fahrgeld verlangt. Das Berufungsgericht in Bordeaux entschied indessen, die Bahn könne für die Deportationen nicht verantwortlich gemacht werden, da diese von der deutschen Besatzungsmacht angeordnet worden seien. Und ausgeführt worden seien sie vom französischen Staat. Dieser war im Gegensatz zur Bahn gegen das erste Urteil nicht in die Berufung gegangen.

Die Klage gegen die Bahn und den Staat wurde von der Familie des Grünen-Europa-Abgeordneten Alain Lipietz eingebracht. Vier von deren Angehörigen wurden im Mai 1944 ins NS-Transitlager Drancy bei Paris deportiert. Sie blieben dort bis zur Befreiung, während viele ihrer Leidensgenossen nach Auschwitz gebracht wurden. Lipietz kündigte Berufung gegen das jetzige Urteil an.

Quelle: Tagesschau

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