Mittwoch, 28. März 2007

Achtung Forenbetreiber!

Bundesgerichtshof urteilt:

Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht

"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06

Quelle: Tagesschau

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich

Urteil zu NS-Opfern in Frankreich:

Entschädigungspflicht der Bahn aufgehoben


Die französische Staatsbahn muss vorerst doch keine Entschädigung an die Angehörigen von Deportierten während des Zweiten Weltkriegs zahlen. Ein Berufungsgericht in Bordeaux hob die Entscheidung einer niedrigeren Instanz in Toulouse auf, wonach die Bahn 62.000 Euro für die klagende Opferfamilie bereitstellen sollte. Dem Einspruch der Bahn wurde mit der Begründung stattgegeben, das erste Gericht sei für den Fall gar nicht zuständig gewesen. Nach dessen Spruch hatten rund 1200 weitere Opferfamilien ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung angemeldet.

In Toulouse hatten die Richter erklärt, die Bahn habe gewusst, welchem Zweck die Deportationen dienten, und sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt. Stattdessen habe sie für den Transport in Viehwagen sogar noch Fahrgeld verlangt. Das Berufungsgericht in Bordeaux entschied indessen, die Bahn könne für die Deportationen nicht verantwortlich gemacht werden, da diese von der deutschen Besatzungsmacht angeordnet worden seien. Und ausgeführt worden seien sie vom französischen Staat. Dieser war im Gegensatz zur Bahn gegen das erste Urteil nicht in die Berufung gegangen.

Die Klage gegen die Bahn und den Staat wurde von der Familie des Grünen-Europa-Abgeordneten Alain Lipietz eingebracht. Vier von deren Angehörigen wurden im Mai 1944 ins NS-Transitlager Drancy bei Paris deportiert. Sie blieben dort bis zur Befreiung, während viele ihrer Leidensgenossen nach Auschwitz gebracht wurden. Lipietz kündigte Berufung gegen das jetzige Urteil an.

Quelle: Tagesschau

16.000 Tote durch Alkohol im Jahr 2005

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Zahlen zu 2005:

Alkoholmissbrauch kostet 16.000 Menschen das Leben

In Deutschland sind im Jahr 2005 mehr als 16.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch gestorben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte waren das rund zwei Prozent aller Sterbefälle. Zwei Drittel der Alkoholtoten waren Männer.

Von den 12.233 Männern und 4096 Frauen starben die meisten an einer Leberzirrhose. Regional gibt es deutliche Unterschiede: So ist die Zahl der Alkoholtoten im Bierland Bayern mit 13 pro 100.000 Einwohnern am niedrigsten. Den höchsten Wert gibt es mit 34 Toten in Mecklenburg-Vorpommern

Todesfälle, bei denen der Alkoholkonsum mit zum Tode beigetragen hat, jedoch nicht als Hauptursache erkannt wurde, sind in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Die Zahl der Alkoholtoten pro 100.000 Einwohner ging in den vergangenen zehn Jahren insgesamt leicht zurück: von 21 im Jahr 1995 auf 18 im Jahr 2005. Dies liegt aber immer noch deutlich über dem Wert von 1985, als die Statistiker nur zwölf Todesfälle pro 100.000 Einwohner zählten.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 21. März 2007

Belgien: Massenhochzeit gegen Rassismus

Internationaler Tag gegen Fremdenfeindlichkeit:

Massenhochzeit gegen Rassismus

In der belgischen Stadt Sint-Niklaas wollen heute mehr als 500 Paare ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Demonstrativ lassen sie sich am internationalen Tag gegen Rassismus von einem angefeindeten, schwarzen Standesbeamten trauen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Heute abend schlägt für Sabine Van Camp noch einmal die Stunde. Eigentlich ist die 42-jährige seit drei Jahren verheiratet: Ihren Mann kennt sie noch viel länger. Aber neulich hat er ihr noch einmal eine Art Antrag gemacht: wenn auch etwas modern-schnöde: "Er hat mir eine Mail geschickt, von seinem Computer zu meinem", lacht sie. Und sie hat zurückgemailt. Jawoll, ich heirate Dich noch mal.

Mehr als 500 Paare haben sich angesagt für die Massenhochzeit heute am Abend auf dem Marktplatz von Sint-Niklaas. Dieses kleine flämische 70.000-Einwohner-Städtchen in der Nähe von Antwerpen ist sonst kaum der Rede wert.

Doch Wouter van Bellingen hat Sint-Niklaas weltberühmt gemacht. Van Bellingen ist seit kurzem Standesbeamter, aber für Hochzeiten hat er im Moment fast keine Zeit. Die Weltpresse gibt sich in seinem bescheidenen Dienstzimmer ein Stelldichein: "Hier hat man mir gerade aus Peru eine Zeitung geschickt", sagt er stolz. Da ist er auf der ersten Seite.

Wouter van Bellingen ist wegen seiner Hautfarbe weltberühmt geworden. Der 34-Jährige ist gebürtiger Belgier, aber seine leiblichen Eltern - die er nicht kennt, er wurde adoptiert - kamen aus Ruanda. Wouter ist dunkelhäutig. Und in Sint-Niklaas, wo die Rechtspartei Vlaams Belang mehr als 25 Prozent erreicht, wollten sich drei Paare partout nicht bei ihm - einem schwarzen Standesbeamten - das Ja-Wort geben. Wouter sagt, das sei ihm im ersten Moment eigentlich egal gewesen, als er von den Absagen hörte. Vielleicht mussten die Paare umziehen, wollten nicht mehr heiraten oder länger warten, dachte er zunächst. Doch irgendwann wurde der rassistische Hintergrund der Absagen klar.

Zahl der Heiratswilligen nahm aus Protest zu

Danach brach ein Protest-Sturm los. Aus aller Herren Länder bekam Wouter van Bellingen Unterstützung. Deutlich angestiegen sei die Zahl jener, die sich von ihm verheiraten lassen wollten, sagt er. Mit Manuskript tut er das sogar auf Deutsch. Heute Abend kann er von den vielen hundert Paaren, die erwartet werden, nur eines symbolisch verheiraten.

Aus seinem Fall hat Sint-Niklaas ein großes Volksfest zum Internationalen Tag gegen Rassismus gemacht. Die Angst nehmen, die Angst vor dem Fremden, das ist Wouters Botschaft unter dem Motto "Sint-Niklaas geht fremd". Volksfest mit Riesen-Buffet und Tanz, und ein Riesen-Hochzeits-Foto soll auch gemacht werden. Sabine Van Camp wird sich auch noch mal in ihre weißes Traukleid zwängen: Das wird schon schön, sagt sie. Aber: es könnte auch kalt werden. Das nass-kalte Wetter ist tatsächlich der größte Gegner der Aktion gegen den täglichen Rassismus.

Quelle: Tagesschau

Dienstag, 20. März 2007

Justizia erneut völlig erblindet?

Wieder sorgt eine Entscheidung der Justiz für Kopfschütteln in Deutschland: Der 43-jährige Waldemar W. aus Köln ist an Karneval - vor den Augen seiner Kinder - brutal verprügelt worden. Er fiel ins Koma, wachte erst knapp vier Wochen später, am vergangenen Mittwoch, wieder auf. Noch immer schwebt der vierfache Familienvater in Lebensgefahr.

Der 17-jährige mutmaßliche Täter dagegen darf sich schon wieder frei bewegen – er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Haftrichter schwächte den Vorwurf von schwerer Körperverletzung auf einfache Körperverletzung ab und überstellte Erdinc H. an ein offenes Erziehungsheim. Dort soll er jetzt sogar eine Lehre zum Schweißer beginnen dürfen.

Die Lebensgefährtin von Waldemar W. und die vier Kinder, die bei der Tat zusehen mussten, sind schockiert.

Warum wurde die Anklage abgeschwächt?

Diese Empörung kann das zuständige Amtsgericht nicht nachvollziehen. Hier sieht man die Tatsache, dass der Richter die Anklage gegen das mehrfach vorbestrafte Mitglied einer Jugendgang von schwerer auf einfache Körperverletzung gemildert hat, als ganz normalen Vorgang.

Jürgen Mannebeck, Sprecher des Kölner Amtsgerichts: „Das hat mit ‚lasch’ nichts zu tun. Ich begreife nicht, dass man von uns verlangt, gegen das Gesetz zu handeln.“ Wenn nach dem Gesetz kein Haftgrund vorläge, müsse die Haft aufgehoben werden, so Mannebeck weiter. Was die Öffentlichkeit denke, sei eine ganz andere Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Haftentlassung Beschwerde eingelegt. Dass der Haftrichter den Vorwurf der schweren Körperverletzung auf einfache Körperverletzung abschwächt, nur weil Waldemar W. angeblich keine bleibenden Schäden davonträgt, grenzt für die Menschen im Wohnort des Opfers an Hohn.

Waldemar W. ist immer noch nicht vernehmungsfähig und hat von dem ganzen Justizirrsinn noch nichts mitbekommen. Während der Familienvater weiter darum kämpft, überhaupt eine Zukunft zu haben, zieht Erdinc H. noch in dieser Woche in das Erziehungsheim und beginnt seine Lehre zum Schweißer.

Quelle: RTL.DE

Keine vorzeitige Haftentlassung für LANDSER-Frontmann

Der zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Sänger der Neonazi-Band "Landser», Michael Regner, muss seine gesamte Haftstrafe absitzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Berliner Kammergerichts hervor. Das Kammergericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 4. Januar auf, Regner nach Abbüßen von zwei Dritteln der Haftzeit zu entlassen und den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verurteilte habe «einschlägige Straftaten» begangen, «die auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hinweisen», argumentierten die Kammerrichter. Gegen ihn seien seit 1991 bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen Waffendelikten und anderer Straftaten verhängt worden.

Regner war im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies im März 2005 eine Revision Regners zurück, der seit Frühjahr vergangenen Jahres seine Haftstrafe in Tegel absitzt.

© ddp

Quelle: Berlin Online

Donnerstag, 15. März 2007

Zweieinhalb Jahre Haft für G. Rudolf

Mannheim:

Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf

Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-jährige hatte wiederholt den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit bestritten und als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

"Bewusst der historischen Wahrheit zuwider (...) wollten Sie den Holocaust als eine Erfindung beziehungsweise Übertreibung der Juden erscheinen lassen", hielt der Vorsitzende Richter Matthias Schwab dem Angeklagten vor. Rudolfs Buch "Vorlesungen über den Holocaust" wird eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in diversen Publikationen "in pseudowissenschaftlicher Art" versucht, "den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes zu entlasten". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als "Legende" bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden drastisch herabgewürdigt.

Keine uneingeschränkt freie Meinungsäußerung

"Sie halten sich für jemanden, der die Weisheit allein gegessen hat", betonte Schwab. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gelte aber nicht uneingeschränkt. Der 42-jährige Chemiker hatte während seines Prozesses die Zuständigkeit der Justiz bestritten, über seine "historischen Auffassungen" urteilen zu können. "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden", hatte er erklärt. "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent." Zudem hatte er erklärt, keine Anträge stellen zu wollen, die seine geschichtlichen Thesen überprüfen. Dies sei seiner Meinung nach Verschwendung von Zeit und Energie.

"Rudolf-Gutachten" bestreitet Gas-Mord

In seinem so genannten Rudolf-Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegen wollen. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung war der Verurteilte untergetaucht und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Im Februar hatte das Landgericht Mannheim bereits den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zur Höchststrafe von fünf Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: SWR