Mittwoch, 10. Januar 2007

Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel wurde mit Kinderpornos erwischt. Dafür erhielt er jetzt neun Monate Haft auf Bewährung. Eine öffentliche Verhandlung blieb dem Richter erspart.

Das Urteil des Marburger Amtsgerichts erging ohne Verhandlung per Strafbefehl. Der in Marburg lebende Richter akzeptierte diesen bereits. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Richter ist vorbestraft

Außerdem muss der Richter 4.800 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft Marburg am Mittwoch mit. Der 54-Jährige gilt jetzt als vorbestraft. Nun erwartet ihn auch noch ein Disziplinarverfahren.

1000 kinderpornografische Bilder im PC des Richters

Der Präsident des Verwaltungsgerichts, dem die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagt ist, wurde den Angaben nach wegen des Besitzes von 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos verurteilt. Er hatte das Material aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer gespeichert. Zu sehen sind auf den Bildern Mädchen und Jungen unter 14 Jahren. Sie werden gezeigt bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst.

Die Dateien waren im August 2006 bei einer Durchsuchung seines Hauses in Marburg auf den Festplatten seines Computers gefunden worden. Der Computer war beschlagnahmt worden.

Verurteilt wegen 49 Fällen

Da der Richter jeweils mehrere Dateien auf einmal aus dem Internet heruntergeladen hatte, wurden 49 rechtlich selbstständige Handlungen festgestellt. Der Jurist wurde daher in 49 Fällen verurteilt. Das mögliche Strafmaß eines Strafbefehls reicht nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Die Hinweise auf den Fall hatten die hessischen Ermittler von Kollegen aus dem brandenburgischen Cottbus bekommen.

Des Richters "Erklärung" als Geständnis bewertet

Der beschuldigte Richter hatte im Vorfeld des Strafbefehls gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben. Danach hatte diese einen Strafbefehl beantragt. "Die Erklärung wurde als Geständnis gewertet", sagte der Sprecher der Marburger Staatsanwaltschaft, Holger Willanzheimer.

"Keine Show für Zuschauer"

Die Sanktion per Strafbefehl werde oftmals bei geringfügigen Delikten oder einfach zu beurteilenden Sachverhalten angewandt, berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dadurch werde eine aufwendige Hauptverhandlung umgangen. "Eine Hauptverhandlung dient der Wahrheitsfindung und ist nicht als Show für Zuschauer gedacht", sagte Willanzheimer. Im Fall des Richters sei der Sachverhalt klar gewesen: "Die Strafe ist der Schuld angemessen", erklärte Willanzheimer.

Auch Entfernung aus dem Richteramt möglich

Nach Auskunft des hessischen Justizministeriums wird nun das Richterdienstgericht in Frankfurt das Disziplinarverfahren gegen den Gerichtspräsidenten fortsetzen. Es war wegen des Strafverfahrens ausgesetzt worden. Mögliche Konsequenzen für den 54-Jährigen sind die Entfernung aus dem Richterdienst oder die Herabstufung in ein anderes Amt oder in eine andere Besoldungsgruppe.

(roro)

Quelle: HR-Online

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