Freitag, 15. Juni 2007

Ku-Klux-Klan-Mitglied schuldig gesprochen

43 Jahre nach Doppelmord an Schwarzen

Im Prozess um die Ermordung zweier schwarzer US-Amerikaner im Bundesstaat Mississippi vor mehr als 40 Jahren hat eine Geschworenenjury ein ehemaliges Mitglied des Ku-Klux-Klan der Entführung schuldig gesprochen. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der heute 71-jährige James Seale 1964 die beiden 19-jährigen Anhalter Henry Hezekiah Dee und Charles Eddie Moore mit einer Schrotflinte in Schach hielt, während ein Komplize auf sie eingeschlagen habe. Anschließend hätten beide ihre Opfer mit schweren Gewichten lebendig in den Mississippi geworfen. Seale droht nun eine lebenslange Haftstrafe.

Hauptbelastungszeuge war ein anderes Ex-Mitglied des rassistischen Geheimbundes in den US-Südstaaten, dem von den Behörden Immunität zugesichert wurde. Der Mann sagte aus, dass Seale vor ihm erklärt habe, die beiden jungen Männer getötet zu haben. Der Fall gehört zu einer Reihe von Verbrechen weißer Extremisten, die während der Rassenunruhen und Bürgerrechtskämpfe in den 50er und 60er Jahren in den USA begangen wurden.

Die US-Justiz hat mehrere rassistische Morde aus den 60er Jahren neu aufgegriffen. Vor einem Jahr wurde der 80-jährige Edgar Ray Killen wegen des gewaltsamen Todes von drei Bürgerrechtlern in Mississippi zu drei Mal 60 Jahren Gefängnis verurteilt.

Quelle: Tagesschau

Potsdam: Freisprüche für Angeklagte

Rund 14 Monate nach der Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas Mulugeta in Potsdam sind die beide Angeklagten, freigesprochen worden.

Mit dem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht am Freitag den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.

Der Deutsche äthiopischer Abstammung Ermyas Mulugeta war am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltestelle durch einen Faustschlag niedergestreckt worden. Der Fall hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

Am Mittwoch, dem 19. Prozesstag, hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus.

Auch für Mulugeta bleiben nach den Freisprüchen Restzweifel an der Unschuld der Männer. Bei ihm sei nicht jegliches Gefühl weg, dass sie etwas mit der Tat zu tun hatten, sagte er nach dem Urteil am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht.

Aber: "Wenn nicht ausreichend Beweise da sind, müssen sie frei gesprochen werden." Mulugeta lobte zugleich das Gericht, das deutlich gezeigt habe, dass es die Wahrheit finden wollte.

Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Als sich dieser Sachverhalt nicht bestätigte wurde der Fall an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgegeben.

Quelle: RBB

Donnerstag, 24. Mai 2007

ISO-10646 und 0x1E9C? Das große ESZETT

Das kleine Esszett soll groß herauskommen

Düsseldorf (dpa) - Bei der Rechtschreibreform drohte ihm das schmachvolle Aus. Aber es überlebte - wenn auch als minderwertiges Mitglied der Buchstabenfamilie an den Rand des Alphabets gedrängt: das kleine ß.

Der Niedergang des scharfen S muss Mitleid erregt haben, denn inzwischen legen sich mächtige Fürsprecher ins Zeug, damit das kleine Esszett groß herauskommt. Das Deutsche Institut für Normierung (DIN) bemängelt, dass dem ß eine Variante für die Großschreibung fehlt.

Die Internationale Standardisierungs-Organisation ISO hat den deutschen Vorstoß der DIN-Leute nun wohlwollend aufgenommen. Das scharfe S soll endlich auch als Großbuchstabe in den internationalen Schriftzeichenkatalog aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat schon im vergangenen September ihren Segen erteilt.

In einigen Monaten wird dem großen ß voraussichtlich ein fester Platz im Zeichensatz ISO-10646 zugewiesen, genauer gesagt: die Position 0x1E9C. Damit wäre ein fast 130-jähriger Einsatz für ein großes ß doch noch gewonnen.

In den 1950er Jahren zierte das große ß bereits den GROßEN DUDEN der DDR. "Aber das ist wieder eingeschlafen", berichtet der Leipziger Typograph Andreas Stötzner.

Die eklatante Lücke im Normenkatalog musste bei jedem systematischen Geist Unbehagen auslösen: Bislang gibt es 100.000 verschiedene Schriftzeichen. Auch die Schrift längst ausgestorbener Sprachen ist international standardisiert und normiert, nicht aber ein großes ß.

"Das ß ist beileibe kein Exot", rechtfertigt Cord Wischhöfer vom Deutschen Institut für Normierung (DIN) die Bemühungen. Trotz der Krücke "aus ß wird in Großschreibung SS" kommt es zu Sprach- und Sinnverwirrung: War bei der MASSE die Masse gemeint oder waren es die Maße?

Besonders in Namen stellt sich das Problem. Es soll sogar schon Steuerzahler gegeben haben, die die Forderungen des Finanzamts an ESSER oder PREUSS mit dem Hinweis zerrissen, man heiße schließlich Eßer oder Preuß.

Die behördliche Großschreibung der Nachnamen birgt somit eine gefährliche Unschärfe, die endlich entschärft wäre. "Deswegen sind schon Prozesse geführt worden", berichtet Stötzner.

Schließlich behalf man sich damit, dass um der Eindeutigkeit willen auch in der Großschreibung das kleine ß verwendet werden darf.

Nun zerbrechen sich Schrift-Designer den Kopf darüber, wie das große Esszett aussehen könnte. In der von Stötzner herausgegebenen Fachzeitschrift "Signa" sind die Bemühungen der Graphologen bis ins Detail dokumentiert.

Das große Esszett sollte dem kleinen ß ähnlich sein und nicht mit dem großen B verwechselt werden. Mit mehreren Varianten für gängige Schriftarten haben die Designer das Problem elegant durch unterschiedlich große Bögen und eine unten offene Type gelöst.

Allein: In der Handschrift sieht das große ß dem versalen B doch wieder zum Verwechseln ähnlich.

Außerdem müssen auch die Tastaturen-Hersteller eines Tages bereit sein, das ß aus seinem Schattendasein unter dem Fragezeichen zu erlösen und zu einer eigenen Taste auf der deutschen Tastatur zu verhelfen, wie es dem dann vollwertigen 27. Buchstaben des Alphabets gebührt - die Umlaute nicht mitgezählt.

Quelle: GMX Portal

Sonntag, 20. Mai 2007

Thailand: Weiß um jeden Preis

Gefährlicher Schönheitstrend in Thailand:

Weiß sein um jeden Preis

Nur helle Haut gilt in Thailand als edel und vornehm. Weiße Menschen seien beliebter, hübscher und verdienten mehr Geld - so die landläufige Meinung. Deshalb hilft, wer von Natur aus dunkel ist, mit weiß machenden Cremes nach. Fatale Gesundheitsschäden sind für viele die Folge.

Von Ariane Reimers, ARD-Studio Singapur

Schön sein - weiß sein: Das war ihr Traum. Deswegen hat Khun Panya immer wieder weiß machende Cremes benutzt, Gesicht, Ausschnitt, Arme damit eingerieben. Doch die aggressiven Kosmetika haben ihre Haut ruiniert, ihr Gesicht entstellt. Lange schon ist sie in ärztlicher Behandlung, aber bisher hat keine Salbe geholfen. Und auch die Ärzte machen ihr nicht viel Hoffnung.

"Warum bloß habe ich diese Creme benutzt? Warum nur", fragt sich die Frau heute verzweifelt. "Es ist so schrecklich. Ich traue mich nicht mehr rauszugehen. Ich mag mich nicht im Spiegel angucken. Ich habe kein Selbstvertrauen mehr. Ich hoffe, dass irgendein Arzt mir eine Salbe gibt, die mir hilft."

Wer arm ist, kauft dubiose Produkte auf dem Markt

Khun Panya kommt aus Rayong, einem kleinen Städtchen zwei Stunden südlich von Bangkok. Weil sie sich die teuren Cremes der etablierten Kosmetikhersteller nicht leisten konnte, kaufte sie ihr Produkt auf einem der lokalen Märkte. Dort werden zwischen Garküchen, Kleidungständen und Haushaltsbedarf auch Kosmetika verkauft. Es sind thailändische Produkte ohne Markennamen, sie sind billig und alle versprechen einen weiß machenden Effekt. Doch die meisten Präparate sind illegal, die auf der Packung angegebenen Adressen der Firmen falsch.

Aber wer von den Käuferinnen hier weiß das schon. Khun Panya berichtet: "Ich habe damit mein Gesicht eingecremt - jeden Tag. Nach einer Woche war meine Haut ganz glatt und weich. Dann ist sie wie Dreck abgepellt und mein Gesicht wurde weißer. Nach dem ersten Monat war ich noch zufrieden."

Früher war Khun Panya Sängerin in einem Club, doch den Job ist sie los, seitdem sie ihr Gesicht verloren hat. Nun leben sie und ihr Freund von Gelegenheitsarbeiten und dem, was ihre erwachsenen Kinder abzweigen können. Dabei wollte sie mit einem weißeren Gesicht eigentlich mehr Geld verdienen: "Weiß sein ist einfach besser als dunkel. Du wirst ganz anderes angeguckt. Leute, die nicht in der Öffentlichkeit arbeiten, denken vielleicht anders. Aber als Sängerin, wenn du da heller bist, dann mögen dich die Zuschauer lieber."

Nur helle Haut gilt als edel und vornehm

Weiß machende Produkte sind weit verbreitet, denn nur eine helle Haut gilt in Asien als edel und vornehm - mit allen Konsequenzen. Professor Niwat Polnikorn von der Thai Society of Cosmetic Dermatology and Surgery berichtet: "Hautschäden wie die von Khun Panya behandeln wir häufig. Es kommen viele Leute, die gefährliche Weiß-Cremes benutzt haben und deren Haut infiziert, irritiert und zerstört ist. Mittlerweile sind solche Fälle bei uns sogar die Mehrheit."

Die Werbung im thailändischen Fernsehen macht es vor: Bei der Auswahl der Ballett-Elite wird die dunklere Tänzerin zunächst verschmäht, sie ist verzweifelt. Erst nachdem sie weiß machende Creme benutzt hat, kann sie sich durchsetzen. "Nur wer weiß ist, ist erfolgreich" - das ist die Botschaft der Kosmetikindustrie. Und die meisten in Thailand glauben daran.

Langzeitwirkung aufhellender Cremes nicht erforscht

Hautärzte warnen: Selbst bei den Markencremes sei die Langzeitwirkung der aufhellenden Zutaten noch nicht ausreichend erforscht. Und trotzdem, auch die gebildeten Frauen der Mittelschicht sind dem Weißwahn verfallen. "Vielleicht kommt der Trend, dass Frauen weiß sind, aus Korea oder Japan. Aber ich finde auch, weiß sieht einfach gesünder aus, leuchtender - hübscher", sagt eine Frau auf der Straße. "Die meisten Thai haben eine dunkle Haut - deswegen wollen sie hell sein - wie die Ausländer aus dem Westen", so eine andere.

Die Bewunderung und gesellschaftliche Anerkennung der Werbung für diejenigen, die weiß sind, ist eine zutiefst rassistische Grundhaltung. Doch sie wird in Asien kaum in Frage gestellt. In den Läden gibt es kaum noch Cremes ohne den weiß machenden Effekt.

Verantwortliche werden selten gefasst

Professor Niwat Polnikorn: "Die Supermärkte sind voll von solchen Produkten. Viele sind sehr teuer, und die, die sich das nicht leisten können, kaufen auf dem Schwarzmarkt. Das ist nicht zu kontrollieren: Kaum wird ein Produkt verboten, dann erscheint es unter einem neuen Namen wieder." Mehr als 50 Präparate sind von den Behörden schon verboten worden - die Verantwortlichen werden selten gefasst.

Khun Panya will andere Frauen warnen

Für Khun Panya kommt deren Verfolgung so oder so zu spät. Mit ihrem Beispiel will sie nun andere warnen und hat deshalb den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Aufklärung tut not, denn gerade im ländlichen Thailand ahnen die Menschen nichts von der Gefahr, die aus der Cremetube kommt. Khun: "Viele Frauen haben mich im Fernsehen gesehen. Und sofort angerufen, weil sie die gleichen Symptome hatten wie ich: Hautrötungen, Jucken. Ich habe ihnen gesagt: Hört auf die Cremes zu benutzen. Rechtzeitig. Guckt mich an."

Trotz allem - Khun Panya glaubt immer noch, dass es schöner ist, weiß zu sein. Sie habe einfach nur den falschen Weg gewählt.

Quelle: Tagesschau

Mittwoch, 9. Mai 2007

Krippenplätze: Spitzengespräch verlief im Sand

Spitzengespräch noch ohne Ergebnis:

Krippenfinanzierung noch in den Kinderschuhen

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sehen Fortschritte in der Debatte um die Finanzierung für den Kinderkrippenausbau. Beide sprachen nach einem ersten Spitzentreffen von einer "deutlichen Annäherung". "Es ist heute gelungen, erste Schritte auf einem gemeinsamen Weg deutlich zu machen", sagte von der Leyen. Steinbrück betonte nach dem fast zweistündigen Gespräch, man habe Brücken gebaut. Erste Beschlüsse werden frühestens beim Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Montag im Kanzleramt erwartet.


Dabei habe man auch über den von der SPD geforderten Rechtsanspruch auf Krippenplätze gesprochen, sagte Steinbrück. Dies bedeute dann, dass sich der Bund nicht nur an den Investitionen, sondern auch an den Betriebskosten beteiligen müsse. Hier stelle sich die Frage, wie dies verfassungsrechtlich zu lösen sei. Eigentlich ist diese Finanzierung Aufgabe der Länder.


500.000 zusätzliche Krippenplätze geplant

Die Regierung will bis 2013 insgesamt 500.000 neue Betreuungsplätze für Kleinkinder schaffen. Nach den Plänen von der Leyens sollen die Gesamtkosten von zwölf Milliarden Euro zu einem Drittel vom Bund und zu einem Drittel von Ländern und Kommunen getragen werden. Dafür soll unter anderem auch auf die erwarteten Steuermehreinnahmen zurückgegriffen werden. Die restlichen vier Milliarden sollen sich ihrer Ansicht nach durch weniger Ausgaben für Kindergeld wegen des Geburtenrückgangs und Einsparungen beim Arbeitslosengeld für Alleinerziehende ergeben.

Steinbrück lehnt die Verwendung der Steuermehreinnahmen ab und fordert von der Familienministerin eine Umschichtung bereits bestehender Familienleistungen. So wollen die Sozialdemokraten den Ausbau durch Einfrieren des Kindergelds finanzieren sowie durch Abstriche beim Ehegattensplitting für Besserverdienende.

Personalkosten teuerster Teil der Vorhabens


Länder und Gemeinden bekräftigten ihre Forderung nach Bundesmitteln. Die Personalkosten seien vielerorts der teuerste Teil des Vorhabens, sagte der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet dem rbb. Wenn der Bund die Ansprüche an die Kinderbetreuung in die Höhe treibe, müsse er sich auch die Kosten mittragen. Dies sei verfassungsrechtlich machbar, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude, im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.

Quelle: Tagesschau

Donnerstag, 26. April 2007

Online-Spionage vorerst gestoppt

Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuching von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Quelle: Heise Online

Skepsis im Bundestag über "Killerspiel"-Verbot

Experten sahen bei einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags am heutigen fünften Jahrestag des Amoklaufs in Erfurt eine weitere Verschärfung des Verbots gewalthaltiger Computerspiele überwiegend skeptisch. Das unter dem Eindruck des Attentats 2003 novellierte Jugendschutzsystem mit den Vorkehrungen zur Alterskennzeichnung, Indizierung und strafrechtlichen Beschlagnahme von Computerspielen sei "genial" und als hervorragend einzustufen, erklärte Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM). Er sehe "keinen Raum mehr für gesetzliche Änderungen", betonte auch Mike Cosse, stellvertretender Vorsitzender der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM).

Gänzlich andere Töne schlug Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) an. Er führte den Abgeordneten zunächst zusammen geschnittene blutige Tötungsszenen aus dem "Road-Game" GTA San Andreas vor. Pfeiffer beklagte, dass gemäß einer Befragung von 6500 Zehnjährigen ein Fünftel der teilnehmenden Jungen Zeit mit Computerspielen verbringe, die erst ab 16 freigegeben sind. Zum Teil würden sie die Objekte der Begierde selbst im Handel erwerben. "Im Ergebnis funktioniert der Jugendschutz nicht", gab Pfeiffer zu Protokoll.

Gleichzeitig wartete der Kriminologe mit einer Reihe von Forschungsergebnissen auf, die einen negativen Einfluss von Computerspielen belegen sollten. "66 Prozent der Schulabbrecher sind Jungen", obwohl das Verhältnis zwischen den Geschlechtern lange Jahre immer bei 50 zu 50 gelegen habe. "Je mehr Zeit die Jungen verdaddeln, umso schlechter die Schulnoten", verwies Pfeiffer auf einschlägige Untersuchungen. Auch beim Gewaltverhalten würden männliche Erwachsene, die häufig gewalthaltigen Computerspielen frönen, kräftig zulegen. Laut Ergebnissen der physiologischen Hirnforschung aus den USA seien zudem teilweise "dramatische Einbußen an Empathie", also an der Fähigkeit zum Mitfühlen zu verzeichnen. Dieser Effekt trete zwar nur bei einer kleinen Gruppe von Gefährdeten auf, bei der eine Gewaltorientierung schon vorhanden sei. Diese würden dann in die Gewalt "so richtig reinrutschen".

Die besondere "Desensibilisierung" durch brutale Computerspiele im Vergleich etwa zu Hardcore-Pornographie erklärte Pfeiffer damit, dass der Spieler "selber Akteur ist" und "mit dem Herzen bei der Sache" sei. Die problematischste Langzeitwirkung besteht ihm zufolge in der Computerspielesucht. Fünf bis zehn Prozent der männlichen Jugendlichen sieht Pfeiffer davon hierzulande bereits betroffen. Genauere Aufschlüsse erwartet er von einer von seinem Institut durchgeführten Befragung von 50.000 Jugendlichen mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums. Weiter laufe eine Langzeituntersuchung mit 1000 Berliner Kindern zu der Frage, "ob zu hoher Medienkonsum dick, dumm, traurig und aggressiv macht".

Als Antwort auf die medialen Herausforderungen brachte Pfeiffer eine "Kombination" des Vorschlags des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) zum deutlichen Aufbohren von Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB) zu illegalen Gewaltdarstellungen mit einem erweiterten Verbot von "Killerspielen" und der Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen ins Spiel. Letztere will mit einem von Nordrhein-Westfalen unterstützten "Sofortprogramm" unter anderem künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verbieten. Ganz lösen lasse sich das Problem dadurch aber nicht, räumte Pfeiffer ein. Dies sei nur durch eine Aufklärungskampagne und die Ganztagsschule machbar, um den Nachmittag der Jungen "zu retten". Verbote sieht er eher als Mittel, um Firmen von der Herstellung brutaler Spiele abzuschrecken.

Ein Seitenhieb auf die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) fehlte bei den Ausführungen des Kriminologen nicht. Diese sei industrienah, da sie Spieleproduzenten berate, "wie welche Freigabe zu bekommen" und eine Indizierung zu vermeiden sei. Zudem lasse sie sich von Landesbehörden bei ihrer Altersklassifizierung im Rahmen der "regulierten Selbstregulierung" gleichsam den Betrieb eines Computerspielemuseums sponsern. Insgesamt gebe es "strukturelle Mängel bei der USK", die auch mehr Geld für ihre Prüfungen brauche.

Hartmut Warkus, Leiter des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Leipzig, sprach sich dagegen erneut gegen weitere Verbotsforderungen aus. "Ich habe mindestens 50 Partien Counterstrike gespielt. Aber es war mir überhaupt noch nicht aufgefallen, dass es da Blut gibt", widersprach der Professor der Abstumpfungstheorie Pfeiffers. Bei den Erwachsenen sei mehr "Hintergrundwissen" zu Spielen notwendig, um überhaupt mitreden zu können. "Die Gesellschaft muss lernen, ein neues und sehr kräftiges Medium zu kontrollieren und teilweise zu zivilisieren", warb auch UKS-Geschäftsführer Klaus Spieler für ein Erlernen des Umgangs mit Computerspielen. Zu Verboten und Handelseinschränkungen müsse eine "Wertediskussion der Gesellschaft über das Schützenswerte" treten.

Die Verweigerung einer Jugendfreigabe, wie es im vergangenen Jahr 104 Mal bei der Prüfung von insgesamt 2607 Computerspielen der Fall war, führt laut Spieler dazu, dass gewisse Games "nicht verkauft oder an den deutschen Markt angepasst werden". Stephan Brechtmann, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), erklärte die Gespräche mit der USK über möglicherweise zu zensierende Inhalte in Computerspielen im weltweiten Markt für Videospiele mit seinen unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen für unbedingt erforderlich. Anders seien die Elemente nicht herauszufinden, die gegen eine Alterskennzeichnung und eine damit einhergehende Handelsabsage sprächen.

Monssen-Engberding hielt das Instrumentarium von Paragraph 131 StGB für "ausreichend". Ihre Behörde erhielt im vergangenen Jahr auf dieser Basis von Bundes- und Landesbehörden 52 Anträge zur Indizierung von Computerspielen. Dem standen 47 entsprechende "Verfahrenserledigungen" gegenüber. Für eine Indizierung nach der geltenden Strafvorschrift hält Monssen-Engberding ein Computerspiel für relevant, wenn darin dazu aufgefordert werde, "einen Mitspieler möglichst brutal zu ermorden".

Im Anschluss an die Anhörung verkündeten Vertreter der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass auf Basis der Expertenmeinungen ein Verbot von so genannten Killerspielen nicht sinnvoll sei. Es fehle vielmehr eine breite Diskussion in Deutschland über die wachsende Gewaltbereitschaft Jugendlicher und größerer Anstrengungen bei der Umsetzung der bisherigen Strafregelungen. Die SPD-Fraktion hatte vorab ebenfalls bereits allein ein "Vollzugsdefizit" in diesem Sinne ausgemacht. Medienexperten der FDP-Fraktion meinten, dass in der Debatte um Gewalt in Computerspielen "Verteufelungen und pauschale Urteile fehl am Platze sind". Auch eine "Steuer" zur besseren finanziellen Ausrüstung der USK sei weder machbar noch sinnvoll. Auch Vertreter der Grünen und der Linken zeigten sich weiter skeptisch gegenüber neuen Verbotsforderungen.

Quelle: Heise Online